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Was ist eigentlich der Datenabgleich

 
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Moelders
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.08.06, 23:58    Titel: Was ist eigentlich der Datenabgleich Antworten mit Zitat

Hallo, man liest immer wieder vom Datenabgleich. Was ist das eigentlich, bzw. wer fragt ggfs wo eigentlich welche Daten ab?
Gruß
Moelders
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 00:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nun eine sehr allgemeine Frage.

Um welchen Zusammenhang geht´s denn ?
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Moelders
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 00:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, im Zusammenhang mit Alg2.

Gruß
Moelders
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Datenabgleich kann hier erfolgen z.B. mit dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt oder auch Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung etc.)

"Datenabgleich" bedeutet wohl i.d.R., dass die jeweilige Behörde mit anderen Behörden klärt, ob die Angaben hier und da gleich sind ...oder ob man z.B. bei der einen Behörde verheiratet und bei der nächsten ledig ist, oder bei der ersten beschäftigt und bei der zweiten arbeitslos.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Der Datenablgleich ist in §52 SGB II geregelt.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0205200

Edit: Die sind mit dem "Datenabgleich" (Gestetzesabgleich) etwas hinterher. Hier ist die (hoffentlich) aktuelle Version:

http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb02x052.htm
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Moelders
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.08.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und danke für die ausführlichen Antworten. Ist schon erschreckend was sich hinter diesen dürren Gesetzestexten verbirgt.
Wie sieht es denn aber mit Daten zu Bankverbindungen und Versicherungen aus? Auch hierscheint es ja einen regen Datenabgleich zu geben, oder? Wie regelt sich dieses?
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Koni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 559
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.08.06, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit ich weiß klären die AlgII Leistungsträger mit den Finanzämtern ab, ob es Zinseinkünfte gibt. Und wo Zinsen sind, muss auch Guthaben sein.
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plonzkyy
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.08.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 17.08.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Empfehlung 1:

auch beim sogenannten Datenabgleich gibt es viel Bluff, also cool bleiben

Empfehlung 2:


alles halbsoschlimm, auch hier exisitieren Datenschutzbestimmungen
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Dos
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 1520

BeitragVerfasst am: 18.08.06, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
plonzkyy hat folgendes geschrieben::
auch beim sogenannten Datenabgleich gibt es viel Bluff, also cool bleiben
Der automatische Datenabgleich nach § 52 SGB II wird vierteljährlich mehr oder minder automatisch - wie der Name schon sagt - durchgeführt. Wer "blufft" hier? Was sollen solche Ratschläge (?)? Sollen das Aufforderungen an Arbeitsuchende sein, ihre Vermögenswerte nicht zu melden? Wenn das auffliegt und die Rücknahme der Bewilligungsbescheide und - viel schlimmer - das Strafverfahren wegen Betrugs kommt, dann wird sich der betroffene Arbeitsuchende dafür bedanken... Weinen
Viele Grüße, dos
_________________
Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht.
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