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Moelders Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.04.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 05.08.06, 23:58 Titel: Was ist eigentlich der Datenabgleich |
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Hallo, man liest immer wieder vom Datenabgleich. Was ist das eigentlich, bzw. wer fragt ggfs wo eigentlich welche Daten ab?
Gruß
Moelders |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 06.08.06, 00:36 Titel: |
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Das ist nun eine sehr allgemeine Frage.
Um welchen Zusammenhang geht´s denn ? |
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Moelders Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.04.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 06.08.06, 00:39 Titel: |
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Hallo, im Zusammenhang mit Alg2.
Gruß
Moelders |
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vikingz FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2005 Beiträge: 643
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Verfasst am: 06.08.06, 00:44 Titel: |
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Ein Datenabgleich kann hier erfolgen z.B. mit dem Einwohnermeldeamt, dem Finanzamt oder auch Sozialversicherungsträgern (Krankenkasse, Rentenversicherung etc.)
"Datenabgleich" bedeutet wohl i.d.R., dass die jeweilige Behörde mit anderen Behörden klärt, ob die Angaben hier und da gleich sind ...oder ob man z.B. bei der einen Behörde verheiratet und bei der nächsten ledig ist, oder bei der ersten beschäftigt und bei der zweiten arbeitslos. |
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Pünktchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2634
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Moelders Interessierter
Anmeldungsdatum: 30.04.2006 Beiträge: 18
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Verfasst am: 06.08.06, 11:27 Titel: |
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Hallo und danke für die ausführlichen Antworten. Ist schon erschreckend was sich hinter diesen dürren Gesetzestexten verbirgt.
Wie sieht es denn aber mit Daten zu Bankverbindungen und Versicherungen aus? Auch hierscheint es ja einen regen Datenabgleich zu geben, oder? Wie regelt sich dieses? |
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Koni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.05.2005 Beiträge: 559 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 07.08.06, 11:36 Titel: |
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Soweit ich weiß klären die AlgII Leistungsträger mit den Finanzämtern ab, ob es Zinseinkünfte gibt. Und wo Zinsen sind, muss auch Guthaben sein. |
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plonzkyy Interessierter
Anmeldungsdatum: 17.08.2006 Beiträge: 12
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Verfasst am: 17.08.06, 12:52 Titel: |
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Empfehlung 1:
auch beim sogenannten Datenabgleich gibt es viel Bluff, also cool bleiben
Empfehlung 2:
alles halbsoschlimm, auch hier exisitieren Datenschutzbestimmungen |
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Dos FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.08.2005 Beiträge: 1520
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Verfasst am: 18.08.06, 08:21 Titel: |
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Hi,
plonzkyy hat folgendes geschrieben:: | auch beim sogenannten Datenabgleich gibt es viel Bluff, also cool bleiben | Der automatische Datenabgleich nach § 52 SGB II wird vierteljährlich mehr oder minder automatisch - wie der Name schon sagt - durchgeführt. Wer "blufft" hier? Was sollen solche Ratschläge (?)? Sollen das Aufforderungen an Arbeitsuchende sein, ihre Vermögenswerte nicht zu melden? Wenn das auffliegt und die Rücknahme der Bewilligungsbescheide und - viel schlimmer - das Strafverfahren wegen Betrugs kommt, dann wird sich der betroffene Arbeitsuchende dafür bedanken...
Viele Grüße, dos _________________ Diese Auskunft stellt keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzt nicht die Beratung durch einen Anwalt. Eine Gewähr für die Richtigkeit besteht nicht. |
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