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Kfz-Schaden

 
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Eifeler
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 19:15    Titel: Kfz-Schaden Antworten mit Zitat

Mal folgenden Fall angenommen:

Person A parkt sein Fahrzeug am Straßenrand. Person B kommt mit dem Fahrrad, passt nicht auf und rammt den Wagen und verursacht einen erheblichen Lackschaden. Die Mutter von B macht Person A ausfindig und meldet den Schaden sofort Ihrer PHV. Diese fordert von Person B ein Kostenvoranschlag. Den Kostenvoranschlag läßt Person A in einer Vertragswerkstatt machen und reicht ihn bei der PHV ein. Er beläuft sich auf rund Euro 2.500.--.

Nach ca. 2-3 Wochen fragt Person A bei der Gesellschaft nach und erfährt dort, dass diese nur ca. Euro 2.000,-- übernehmen will. Sie begründet es damit, dass die Kosten bei einer "normalen" Werkstatt nur in dieser Höhe anfallen würden.

Welche Rechte hat nun Person A gegenüber der PHV bzw. gegenüber dem Schadenverursacher?
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Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

also da ja auch der geschädigte "angehalten" ist kosten zu sparen u. sich nicht werkstatt xyz mit vergoldeten hebebühnen aussuchen kann, welche erheblich teurer ist im vergleich zur "normalowerkstatt" wird er wohl die 2000€ nehmen "müssen wollen" ;o)

er hat ja nur anspruch auf den "vorher zustand" aber nicht auf den "vorher aber teuer zustand".

ps:. schonmal an smartrepair gedacht? kostet teilweise nur einen bruchteil u. ottonormalmensch wird keinen unterschied erkennen.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 07:25    Titel: Antworten mit Zitat

-der geschädigte kann sich grundsätzlich raussuchen, wo er reparieren läßt und wo er einen kostenvoranschlag machen läßt.

-ein verweis auf "durchschnittliche" stundensätze ist rechtlich (noch) nicht ok. man kann die volle summe verlangen. ein brief an die versicherung, mit dem hinweis, daß man anderenfalls einen anwalt einschalten wird, wird sicherlich reichen. es wird aber natürlich die mehrwertsteuer abgezogen.

-smartrepair ist ne tolle sache. aber hier soll nach kostenvoranschlag abgerechnet werden und das fahrzeug entweder gar nicht repariert werden oder deutlich günstiger durch nen bekannten oder sogar durch smartrepair, aber ohne das es die versicherung erfährt, bzw. günstig abrechnet. der grund: es soll möglichst viel patte in der tasche des geschädigten bleiben. ist doch logo....

und die werkstätten machen kräftig mit: hatte hier letztens einen kostenvoranschlag, wo ein lackierer 168 €/stunde arbeit netto (!) verrechnet hat...wer zahlt denn solche beträge, wenn er es aus der eigenen tasche zahlen soll?

und wenn nächstes jahr die kfz- und privat-haftpflichtversicherung wieder teurer wird, geht das große gemaule wieder los.
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