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Die Gesellschafter einer GmbH möchte Kopien der Bankbelege. Wie viel Geld kann man Ihn dafür in Rechnung stellen? _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Die Gesellschafter einer GmbH möchte Kopien der Bankbelege. Wie viel Geld kann man Ihn dafür in Rechnung stellen?
Wenn ich Gesellschafter wäre und der GF meiner GmbH wollte für so etwas Geld, würde ich mir sehr intensive Gedanken über einen neuen GF macheb... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Nicht der Geschäftsführer will das Geld, sondern die Gesellschaft. Ein Gesellschafter hat das Recht in den Unterlagen Einsicht zu nehmen, es reicht also aus wenn er sich einzelne Belege kopiert. Es ist wohl nicht im Interesse der anderen Gesellschafter wenn aus Unkenntnis 500 Kopien angefordert werden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 20.07.06, 17:06 Titel:
Chess45 hat folgendes geschrieben::
Nicht der Geschäftsführer will das Geld, sondern die Gesellschaft.
Wer ist denn 'die Gesellschaft'? Wenn ich mich recht entsinne, wird die Gesellschaft durch den (die) GF vertreten. Ich könnte mir nur vorstellen, daß eine Gesellschafterversammlung beschließt, daß für derartige Kopien eine Kostenerstattung eingefordert werden soll.
Vielleicht wäre es am einfachsten, mit dem betreffenden Gesellschafter die Auszüge durchzugehen und dann den tatsächlichen Bedarf zu kopieren. Man könnte ihm auch die Auszüge mitgeben, damit er sie sich selber kopieren kann. Aber wenn solche Fragen auftauchen, steht es wohl zwischen den Gesellschaftern nicht zum Besten... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Es ist wohl weniger der Gesellschafter sondern einer seiner „schlauen“ Berater der an Information kommen wollen. Der Gf hat aber keine Lust 500-1000 Kopie machen zu lassen, die dann doch im Papierkorb landen, weil die erhoffte Information nicht darin enthalten ist. Der Gf meint eine ordentliche Vorabrechnung wird den Gesellschafter aufwecken. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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