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Bestattung in Gemeinschaftsanlage

 
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golfern
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 07:02    Titel: Bestattung in Gemeinschaftsanlage Antworten mit Zitat

Frau K. ist verstorben und entschied sich noch zu Lebzeiten "unter den Rosen" beigesetzt zu werden, also in einer Gemeinschaftsanlage des Friedhofs.

Lt Bestattungsinstitut gibt es bei dieser Art der Beisetzung keine Möglichkeit für die Angehörigen dabei zu sein, da wohl immer mehrere (10-20) Urnen beigesetzt werden.
Ist dies so richtig?

Außerdem wurde vom Bestattungsinstitut die Zusage gemacht das dem Sohn die Stelle an dem die Urne liegt später dann gezeigt wird.
Gibt es eine Möglichkeit (eventuell durch Akteneinsicht beim Friedhofsamt) die genaue Stellenangabe zu überprüfen um sichergehen zu können das ihm nicht irgendeine Stelle gezeigt wird???
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 18:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um welches Bundesland geht es denn (Bestattungsrecht ist Ländersache)? Gibt es eine gemeindliche Friedhofssatzung o. ä.?
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golfern
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also Bundesland ist Thüringen, Friedhofssatzung hat man so noch nicht in Betracht gezogen da man meinte das die genannten Punkte (genaue Stelle und Beisein bei der Bestattung - trotz Gemeinschaftsanlage) darin wahrscheinlich nicht erwähnt bzw berücksichtigt werden.
Man kann von Seiten des Bestattungsinstituts noch nicht einmal sagen wann genau die Beisetzung stattfinden wird. Aber im Nachhinein muß doch auch für Angehörige nachvollziehbar und einsichtig (Akteneinsicht) sein wo genau die Urne beigesetzt wurde oder???

Man ist dankbar für jeden Hinweis!
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 10:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

mir ist des entsprechende Landesbestattungsgesetzgesetz nicht bekannt.

Es scheint, dass die Verstorbene eine "anonyme Bestattung" gewünscht hat. Wenn es sich um eine anonyme Bestattung handelt, wird der Bestattungsplatz nicht namentlich gekennzeichnet.

Den Hinterbliebenen ist dann nur der "ungefähre" Bestattungsplatz bekannt, nämlich der Teil des Friedhofes, der für anonyme Bestattungen vorgesehen ist.

Blaise
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golfern
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es gibt doch die Möglichkeit einer Umbettung so das die Urne später wieder ausgegraben werden könnte und in einer anderen Anlage (anderer Friedhof z.B.)
wieder Beigesetzt werden könnte.

In so einem Fall müssen doch die Leute vom Friedhof wissen, wo genau sie graben müssen oder hat man als Angehöriger einer anonym bestattenten Person kein Recht
eine Umbettung der Urne durchführen zu lassen???
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Umbettungen sind nach dem jeweiligen Landesrecht unter bestimmten Vorausstzungen möglich.

Weshalb sollte eine Urne aus einem anonymen Gräberfeld umgebettet werden?

Blaise
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golfern
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Naja man könnte ja umziehen und den Ort der Trauer will man nicht allzu weit fort wissen, oder wenn beispielsweise eine Art Familienzusammenführung gewünscht wird wenn ein weiterer Angehöriger verstirbt. Letztlich will man ja nur wissen wo genau die betrauerte Person ruht, auch wenn diese eine anonyme Bestattung gewünscht hat.
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,


Zitat:
Naja man könnte ja umziehen und den Ort der Trauer will man nicht allzu weit fort wissen, oder wenn beispielsweise eine Art Familienzusammenführung gewünscht wird wenn ein weiterer Angehöriger verstirbt.


So einfach ist das mit der Umbettung eines Verstorbenen aber nicht. Die Umbettung muss von den Angehörigen und der abgebenden sowie der aufnehmenden Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Genehmigung wird aber im Allgemeinen nur erteilt, wenn die Umbettung im öffentlichen Interesse liegt, da die Ruhe des Verstorbenen nicht gestört werden soll. Die Bestimmungen sind in der Friedhofsordnung der jeweiligen Friedhofsverwaltung festgelegt.

Zitat:
Letztlich will man ja nur wissen wo genau die betrauerte Person ruht, auch wenn diese eine anonyme Bestattung gewünscht hat.


Letztendlich ist der letzte Wille des Verstorbenen zu respektieren. Und wenn dieser eine anonyme Bestattung gewünscht hat, müssen die Hinterbliebenen diesen Wunsch auch respektieren.

Blaise
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