Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Angenommen, man hat eine Firma in Costa Rica (Mittelamerika) angemeldet und möchte Verträge mit deutschen Kunden schließen..., ist es dann möglich, die Verträge in deutsch abzufassen?
Als Vertragssprache habe ich dort bisher nur spanische Papiere vorliegen sehen.
In Deutschland gibt es die Freiheit der Vertragssprache. Da wird dann vor der Gerichtsverhandlung der Vertrag von meinetwegen schwedisch ins Deutsche übersetzt. Ist das in Costa Rica auch der Fall? Hat das überhaupt etwas mit dem jeweiligen Land des Gerichtsstandes zu tun?
Wenn Ja/Nein, woher kann man da exakte Infos bekommen? Weiß das jemand. Ist sowas igendwo niedergeschrieben?
M.E. können die Parteien doch vereinbaren was sie wollen.
Die Parteien (von Ausnahmen wie Verbraucherverträgen abgesehen) können grds. die Vertragssprache, Gerichtsstand, anwendbares Recht frei wählen.
Was natürlich passieren könnte wäre:
1. Die Parteien einigen sich auf Anwendung des z.B. Costa Ricanischen Zivilrechts.
2. Weiterhin vereinbaren die Parteien, dass die Vertragssprache Deutsch sein soll
Wenn nun nach Costa Ricanischem Zivilrecht Verträge die nicht in meinetwegen Spanisch abgefasst sind, nichtig sind, kann es natürlich Probleme geben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.