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Interessenkonflikte: Wie geht der Anwalt damit um?

 
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 17:30    Titel: Interessenkonflikte: Wie geht der Anwalt damit um? Antworten mit Zitat

RA Sowieso vertritt Mandant Ebenso.

Mandant möchte, dass der Rechtsanwalt Klage gegen jemanden einlegt.

Der Rechtsanwalt nimmt das Mandant an. Er bekommt die Unterlagen vom Mandanten.


Nun erhält der RA von einem anderen Mann einen Anruf. Er möchte bei ihm wegen einer Sache einen Termin haben. Termin wird vereinbart.
Er kommt nicht zum Termin, da was dazwischen gekommen ist. Er ruft vom Handy aus an, und teilt dem RA mit, dass seine Frau ihn die Unterlagen wegen der Sache ihn faxen wird. Er wird mit seinem Sekretariat einen neuen Termin aushandeln.

Der Rechtsanwalt stimmt die Vorgehensweise zu.

Er bekommt die Unterlagen: Nun stellt er fest, dass er den Kläger vertritt.

Frage:
Darf der Rechtsanwalt die Unterlagen lesen, und gegen den "Gegner" verwenden oder unzulässig?
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Maus
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hm, gegen ihn verwenden sicherlich nicht.

Lesen wird er sie müssen, zumindest soweit, bis er feststellt, dass er die Unterlagen des Gegners in der Hand hat.
_________________
LG Maus

Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
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kuaja
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

Maus hat folgendes geschrieben::
Hm, gegen ihn verwenden sicherlich nicht.

Lesen wird er sie müssen, zumindest soweit, bis er feststellt, dass er die Unterlagen des Gegners in der Hand hat.



welche Gebühr wird dann berechnet? Oder darf der Anwalt in so einem Fall für den Gegner umsonst seine Zettelchen lesen?

Beratungsgebühr geht ja schlecht.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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RAHelm
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Maus hat folgendes geschrieben::
Hm, gegen ihn verwenden sicherlich nicht.

Lesen wird er sie müssen, zumindest soweit, bis er feststellt, dass er die Unterlagen des Gegners in der Hand hat.



welche Gebühr wird dann berechnet? Oder darf der Anwalt in so einem Fall für den Gegner umsonst seine Zettelchen lesen?

Beratungsgebühr geht ja schlecht.


Da er den Anwaltsvertrag ja gar nicht annehmen darf, würde ich doch davon ausgehen, dass er auch keine Gebühren berechnen darf. Festzustellen, ob ein Interessenkonflikt vorliegt oder nicht, sollte nicht allzu schwer sein. Fälle, in denen das schwierig ist und erst spät "herauskommt", sind wohl eher selten. In besonders gravierenden Fällen ließe sich dann sicher über eine Vergütung nachdenken - aber wohl nicht nach RVG sondern eher BGB.
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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