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wir haben mit 2 Gesellschaftern eine GmbH gegründet, aber noch nicht unsere Geschäftstätigkeit offiziel begonnen (Konzeptionsphase). GmbH ist eingetragen.
Nun kam es zu Meinungsverschiedenheiten und ein Gesellschafter möchte aus der GmbH ausscheiden. Vertraglich alles geregelt.
Frage:
welche Möglichkeiten beim Ausscheiden gäbe es für den anderen Gesellschafter, wenn er die anteilige Summe nicht aufbringen kann bzw. zugleich das Kapital der Gesellschaft herabsetzen möchte, um diesen Gesellschafter somit auszahlen zu können. Hierbei würde die rechliche Mindestanforderung (25.000) weiterhin erfüllt sein.
Geht das überhaupt und wenn ja, was muss man beachten?
Dies ist recht ungeschickt wenn man das Ausscheiden eines Gesellschafters zustimmt und Ihn dann nicht ausbezahlen kann. Durch eine Kapitalherabsetzung bekommt man eigentlich noch kein Geld, es sei den das Stammkapital ist noch nicht eingesetzt. In diesen Fall kann natürlich das Stammkapital nach Herabsetzung so eingeteilt werden, dass der zweite Gesellschafter keinen Anteil mehr hat. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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