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Verfasst am: 22.07.06, 21:46 Titel: Erststudium nach Ausbildung / aktueller Stand
Hallo Zusammen,
muß nochmal auf die Problematik "Erststudium" nach Ausbildung zurückkommen (berufliche Veranlassung vorausgesetzt).
Nach dem EStG § 12 Abs. 5 sind es unstrittig erst mal Sonderausgaben.
Meines Wissen haben sich da aber schon einige BFH Richter kritisch gegenüber der Gesetzgebung geäussert und bereits eine entsprechende Rechtssprechung avisiert.
meine Frage ist nun, im BMF Schreiben vom 04.11.2005 heisst es in Rz. 3
"...die Rechtssprechung des BFH zur Rechtslage vor der Neuordnung ist insoweit weiter anzuwenden..." als Urteil wird u.a. das vom 17.12.2002 VI R 137/01 angeführt.
Wollte der BMF damit sagen, daß man ggf. Erststudium weiterhin als Werbungskosten absetzen kann ? und gibt es evtl. schon wieder anhängige Verfahren ?
mein Finanzamt sieht das noch anders und beruft sich auf das EStG
bin mal wieder davon überzeugt, daß ich Recht hab und denke, daß ich ggf. auch den Rechtsweg bestreiten werde
Wenn ich das aber gerade richtig gesehen hab, wird darin nur Bezug auf ein "klassisches" Erststudium genommen. Daraus liese sich doch ableiten, daß es auch nicht "klassische" Erststudien gibt, bei denen es anders zu handhaben ist (Z.B. berufsbezogenes Studium nach vorhandener Ausbildung).
vielen Dank Petz aber der erste Link düfte schon allein am Datum scheitern, ohne daß ich ihn im Detail gelesen hab.
Es geht aber um ein in 2004 erlassenes Gesetz bzw. BMF-Schreiben aus 2005, da befürchte ich, hilft mir ein Urteil aus 2003 nicht weiter. Die Handhabung für die Zeit vor 2004 ist unstrittig bekannt.
Gegoogelt hab ich schon wie wild. Hilft aber leider nicht so recht weiter.
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