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Verfasst am: 20.07.06, 16:04 Titel: Rücktritt von Vertrag VOR Erhalt der Ware möglich?
Hallo,
Habe auf Internetauktionshaus [Name geändert] was gekauft. Powerseller mit Rückgaberecht.
Nun will ich zurücktreten, habe aber noch keine Ware erhalten.
Ist das möglich? Der Verkäufer meint das nach Fernabsatzgesetz ein Rücktritt frühestens nach Erhalt der Ware möglich ist. Und verlangt in meinem Fall eine Bearbeitungsgebühr.
Hat er ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht eingeräumt?
Im Falle eines Widerrufsrechts kann vor Erhalt zurückgetreten werden, bei einem Rückgaberecht erst nach Erhalt der Waren eben durch Rücksendung. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Text in seiner AGB:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Die Klausel mit der Lieferung ist quatsch.
Ein Auszug aus dem BGB sollte Klarheit verschaffen:
BGB hat folgendes geschrieben::
§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
Der Widerruf ist also auch vor Warenlieferung möglich. Eine Strafgebühr muss dafür nicht bezahlt werden. Ausnahmen wären Artikel, für die kein Widerufsrecht besteht. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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