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Rücktritt von Vertrag VOR Erhalt der Ware möglich?

 
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gamo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 16:04    Titel: Rücktritt von Vertrag VOR Erhalt der Ware möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

Habe auf Internetauktionshaus [Name geändert] was gekauft. Powerseller mit Rückgaberecht.

Nun will ich zurücktreten, habe aber noch keine Ware erhalten.

Ist das möglich? Der Verkäufer meint das nach Fernabsatzgesetz ein Rücktritt frühestens nach Erhalt der Ware möglich ist. Und verlangt in meinem Fall eine Bearbeitungsgebühr.

Was soll ich machen?
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hat er ein Widerrufs- oder ein Rückgaberecht eingeräumt?

Im Falle eines Widerrufsrechts kann vor Erhalt zurückgetreten werden, bei einem Rückgaberecht erst nach Erhalt der Waren eben durch Rücksendung.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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gamo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

Text in seiner AGB:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.


Daraus liest er dass es erst nach Erhalt geht.
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Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Klausel mit der Lieferung ist quatsch.
Ein Auszug aus dem BGB sollte Klarheit verschaffen:
BGB hat folgendes geschrieben::

§ 355
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen


(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


Der Widerruf ist also auch vor Warenlieferung möglich. Eine Strafgebühr muss dafür nicht bezahlt werden. Ausnahmen wären Artikel, für die kein Widerufsrecht besteht.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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gamo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 17:36    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Kompetente Antwort.

Leider weigert er sich noch immer.

Was mach ich da am besten?

Normall würde ich den Weg via Mahnbescheid gehen. Ich will nur nicht auf meinen Kosten sitzen bleiben und auch keine 3 Monate warten.
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