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tarma84 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.07.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 03.07.06, 18:04 Titel: Keine Akteneinsicht! |
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Guten Tag, habe ein Problem und zwar habe ich über einen Verteidiger Akteneinsicht gefordert von einer Sache die im august letzten jahres war. Ich habe bis heute aus unerklärlichen Gründen nur ein Teilstück der Akte erhalten. Meine Verhandlung ist nächsten Montag! Jetzt zu meinen Fragen: 1. Gibt es eine Frist wielange ich vor der Verhandlung die Akten haben muß? Kann ich gegebenenfalls die Verhandlung verschieben? Wie soll ich jetzt vorgehen? Danke im vorraus! Mfg |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 03.07.06, 18:29 Titel: |
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Hallo,
zunächst bitte ich Sie, die Foren-Regeln ( hier klicken ) zu beachten.
Allgemein kann man sagen, daß der von Ihnen geschilderte Fall recht seltsam ist. Wenn demnächst Verhandlung ist, dann sind die Ermittlungen der StA ja schon lange abgeschlossen (vgl. § 169a StPO). Dann hätte die StA aber umfassende Akteneinsicht gewähren müssen, vgl. § 147 Abs. 1, Abs. 2 StPO.
Möglicherweise kommt in Betracht, daß der Verteidiger in der Hauptverhandlung (oder schon davor) einen Antrag auf Unterbrechung bzw. Aussetzung der Hauptverhandlung stellt. Wenn Sie schon einen Verteidiger haben, können Sie sich doch an diesen wenden. |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 03.07.06, 20:26 Titel: |
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Hallo !
Tja, ich weiss es ja leider nicht besser, muss deshalb mal eben fragen : wieso Sie ?
Ich dachte, Akteneinsicht bekommt der Anwalt (so vorhanden)... allein doch schon deshalb, weil den Delinquenten solche Informationen wie die Adressen der Zeugen doch gleich mal gar nicht zu interessieren haben...... oder ?
Mit Grüssen
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 03.07.06, 20:34 Titel: |
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Hallo lulu66,
grundsätzlich (also im Regelfall) ist der Verteidiger berechtigt und auch - aufgrund des Anwaltsvertrags - dazu verpflichtet, dem Beschuldigten den kompletten Akteninhalt mitzuteilen. Auch die Aushändigung einer vollständigen Aktenkopie an den Beschuldigten ist grundsätzlich zulässig.
Ein paar Fragen sind hierzu in Rspr. und Literatur umstritten, würden aber das ganze komplizierter als erforderlich machen.
Zur Vertiefung: Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rn. 20ff. |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 03.07.06, 20:40 Titel: |
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Ahaaaaa !
Hmmm, kann denn dann der Staatsanwalt, zum Beispiel, verfügen, dass bestimmt Daten (zum Beispiel Adressen) dem Angeklagten nicht zugänglich gemacht werden, für den Fall, dass da Bedenken hinsichtlich der Reaktion des Beklagten auf Belastungszeugen bestehen ?
Jaaaaa, ich weiss, im allgemeinen ist das sicher nicht brandgefährlich, ich meine nur, kann da eine Art "Zensur" stattfinden (wobei ich Zensur hier ohne negative Schwingungen verstanden wissen möchte) ?
Liebe Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 03.07.06, 20:52 Titel: |
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Hallo,
eine "Zensur" gibt es meines Wissens nur in den Fällen des § 96 StPO. Ansonsten muß dem RA (Verteidiger) der gesamte Akteninhalt zur Verfügung gestellt werden (Grenzen: § 147 Abs. 2 StPO, siehe oben).
Eine andere Frage ist dann noch, ob der Verteidiger bestimmte "sensible" Daten dem Beschuldigten mitteilen darf. Hier streiten sich die juristischen Geister.
Mit den Feinheiten bin ich aber nicht vertraut. Da müßten sich Exrichter, Dos oder ähnliche Eingeweihte mal äußern ...  |
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lulu66 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
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Verfasst am: 03.07.06, 21:22 Titel: |
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Danke !
Liebe Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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dushamm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.04.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 24.07.06, 14:55 Titel: |
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Hallo !
Habe auch einen Fall, wo der Angeklagte in zwei Wochen Verhandlung hat und bislang noch keine Akteneinsicht erhalten hat.
Er hat zwar einen Pflichverteidiger und hat diesen auch schon öfters per Mail um Hilfe und um einen Termin gebeten, doch hat er bislang nie eine Antwort erhalten.
Die Ermittlungen sind übrigens seit 3 1/2 Jahren abgeschlossen und die Taten (Betrug, Fälschung und Amtsmißbrauch) liegen 4 1/2 bis 8 Jahre zurück. |
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Gast
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Verfasst am: 24.07.06, 15:23 Titel: |
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Solange der Verteidiger Akteneinsicht hatte dürfte das alles unbedenklich sein, allerdings sollte der Angeklagte vielleichtmal dem Verteidiger aufs Dach steigen und vor dem Termin eine Besprechung anregen... |
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dushamm FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.04.2005 Beiträge: 86
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Verfasst am: 24.07.06, 16:18 Titel: |
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Naja, wenn er sich schon nicht auf E-Mails meldet !
Wenn man vor so einer Verhandlung steht will man ja nichts falsch machen und so auch nicht dem Anwalt verärgern. |
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jurico FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 6123 Wohnort: Chemnitz
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Verfasst am: 24.07.06, 16:43 Titel: |
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Vielleicht werden die Mails bei dem Verteidiger als Spam herausgefiltert? Es gibt ja noch andere (Tele-)Kommunikationswege außer E-Mail ...  |
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