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Person A ist in Deutschland bei einer PKV krankenversichert und möchte in den Niederlanden arbeiten und wohnen. dann muß er sich ja dort krankenversichern. Angenommen, er kommt nach 2 (oder 5....) Jahren zurück, kann er wieder zu den alten Bedingungen in seine PKV? Oder muß er 5 oder wieviel Jahre auch immer 10% des Beitrages als sog. Anwartschaft bezahlen, damit er für den Fall der Rückkehr nicht einen astronomisch hohen Beitragssatz bezahlen muß?
Macht es einen Unterschied, ob er für die Zeit des Auslandsaufenthaltes nur in den Niederlanden oder auch gleichzeitig in Deutschland einen Wohnsitz hat?
Gibe es auch die Möglichkeit, nach ein paar Jahren Auslandsaufenthalt in eine GKV zu gehen?
Gibe es auch die Möglichkeit, nach ein paar Jahren Auslandsaufenthalt in eine GKV zu gehen?
Sofern eine Versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird kann dies unter Umständen sein. Sicher kann dies jedoch nicht gesagt werden, ohne die genauen Umstände der Beschäftigung zu kennen.
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