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Verfasst am: 22.11.04, 22:02 Titel: haftbefehl - kann der "zurückgenommen" werden
hallo,
ich hab eine frage, mein freund hat gestern einen haftbefehl bekommen, er sollte eine strafe zahlen - auf raten, aber es sieht bei ihm nicht sooo rosig aus momentan. ich wusste das nicht, dass er das nicht gezahlt hatte, sonst hätte ich es ihm gegeben.
geht es, wenn ich für ihn bürge, sprich, die strafe von mir abgezahlt wird, dass sowas zurückgenommen wird? habe einen festen guten job seit jahren und bin nicht vorbestraft oder ähnliches. kennt sich jemand damit aus?
danke und liebe grüße
Verfasst am: 27.11.04, 17:40 Titel: Re: haftbefehl - kann der "zurückgenommen" werden
Anonymous hat folgendes geschrieben::
hallo,
ich hab eine frage, mein freund hat gestern einen haftbefehl bekommen, er sollte eine strafe zahlen - auf raten, aber es sieht bei ihm nicht sooo rosig aus momentan. ich wusste das nicht, dass er das nicht gezahlt hatte, sonst hätte ich es ihm gegeben.
geht es, wenn ich für ihn bürge, sprich, die strafe von mir abgezahlt wird, dass sowas zurückgenommen wird? habe einen festen guten job seit jahren und bin nicht vorbestraft oder ähnliches. kennt sich jemand damit aus?
danke und liebe grüße
Hi,
jo dann geb ihm doch das Geld, wenn Du es hast und die Raten sowieso zahlen willst, wo liegt das Problem? Wenn er es von Dir bekommt, kann er seine Raten zahlen und jeder ist zufrieden.
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