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A erhebt Klage gegen B in einer Erbsache, und beautragt C mit der Angelegenheit.
Da B über darüber erbost ist, schickt sie eine massive, schriftliche Drohung an A.
A bittet C auf die Drohung zu antworten, und C sendet daraufhin ein Fax an B.
Für dieses Fax berechnet er in seiner Kostennote, wie folgt:
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.07.06, 18:46 Titel:
1,0 ist die Mittelgebühr, 2400 VV RVG die Geschäftsgebühr für den vorgerichtlichen Teil der Vertretung. Das umfaßt also mehr als das eine Fax, sondern auch jeden weiteren Schriftsatz, bevor es zu einer Verhandlung kommt.
Im übrigen ist schon lange ausdiskutiert, daß die Berechnung auf Streitwertgrundlage eben dazu führen kann, daß ein Anwalt in dem einen Verfahren für 10 lange Schriftsätze nur 300 EUR bekommt, in einem anderen für ein kurzes Fax 10.000 EUR. Extremfälle machen eine Gebührenregelung noch nicht per se unsinnig. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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