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Kosten für ein Fax: € 307,40 !

 
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obullus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:34    Titel: Kosten für ein Fax: € 307,40 ! Antworten mit Zitat

A erhebt Klage gegen B in einer Erbsache, und beautragt C mit der Angelegenheit.
Da B über darüber erbost ist, schickt sie eine massive, schriftliche Drohung an A.
A bittet C auf die Drohung zu antworten, und C sendet daraufhin ein Fax an B.

Für dieses Fax berechnet er in seiner Kostennote, wie folgt:

1. 1,0 Geschäftsgebühr 2400 VV RVG 245,00 €
2. Porto-/ Telefonpauschale 7002 VV RVG 20,00 €
3. 16% MWST 42,40 €

307,40 €

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

1,0 ist die Mittelgebühr, 2400 VV RVG die Geschäftsgebühr für den vorgerichtlichen Teil der Vertretung. Das umfaßt also mehr als das eine Fax, sondern auch jeden weiteren Schriftsatz, bevor es zu einer Verhandlung kommt.

Im übrigen ist schon lange ausdiskutiert, daß die Berechnung auf Streitwertgrundlage eben dazu führen kann, daß ein Anwalt in dem einen Verfahren für 10 lange Schriftsätze nur 300 EUR bekommt, in einem anderen für ein kurzes Fax 10.000 EUR. Extremfälle machen eine Gebührenregelung noch nicht per se unsinnig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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