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Kinderbetreuungskosten

 
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goana
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 08:53    Titel: Kinderbetreuungskosten Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Frage zu dan absetzbaren Kinderbetreuungskosten 2005.

Unser Kind besucht eine Kita seit Juli 2005. Neben den einkommensabhängigen Kosten
an das Jugendamt, fallen noch zusätzliche Kosten an die Kita (ist ein e.V.), Frühstücksgeld und Kita-Reinigungskosten an.
Sind all diese Kosten absetzbar (insgesamt etwa 2000 Euro)? Reicht eine Bescheinigung der Kita für diese Kosten?

Müssen beide verheiratete Elternteile berufstätig sein, damit die Kosten überhaupt absetzbar sind oder reicht ein Verdiener? In unserrem Fall hat sich meine Frau - nach den 3 Jahren Elternzeit für zusätzliche 2 Jahre beurlauben lassen - ist aber noch in einem Beschäftigungsverhältnis.

Freue mich über jede Antwort

goana
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siedler39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 73
Wohnort: Plauen

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Also - abziehbar sind nur die BETREUUNGSKOSTEN (ohne Essen und so weiter) --> die sind pro Kind und pro Jahr auf 4.000€ als Abzog begrenzt. Benötigt wird ein Zahlungsnachweis an den Leistungserbringer --> also ne Überweisung an den Kindergarten ist OK, der Kindergartenvertrag sollte ebenso vorgelegt werden.

Dies gilt für Kinder vom 3-6 Lebensjahr. Unter bestimmten vorraussetzungen kann es evtl. auch für Kinder bis 14Lj. gelten...aber das ist noch nicht 100prozentig raus.

Abziehbar sind: Kindergarten, Hort, Krippe, Babysitter, Tagesmutti, Kinderpfleger/in, Au-Pair.

Wenn man o.g. nicht durch bekommt, und die Betreuung im Haushalt erfolgt, dann kann man das auch als haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis durchbekommen.

Es müssen beide arbeiten. So ist der momentane Stand der Dinge. Sonst muss man je keine Betreuung zahlen - wenn einer daheim is kann ja der auf das Kind aufpassen. Dieses Gesetz is ja zur Förderung der Wirtschaft gedacht - das mehr leute Geld investieren um die Kinder weg zu geben, und die Mama/der Papa dann fein weiter arbeiten.


UND: Kinderbetreuungskosten sind erst ab 1.1.2006 absetzbar!!!!!!!!! --> also erst wenn ihr 2007 die erklärung für ´06 macht is das von relevanz
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goana
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 10:28    Titel: Antworten mit Zitat

sind Betreuungskosten für Kinder unter 3 Jahre nicht absetzbar? Unser Kind kam mit 2 Jahren in eine Kindertagesstätte und ist erst dieses Jahr 3 geworden.

Meine Frau pflegt die Eltern. Können unter diesen Vorraussetzungen Betreuungskosten für das Kind in 2005 abgesetzt werden?

gruß

goana
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siedler39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 73
Wohnort: Plauen

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

muss mich berichtigen:

DOPPELVERDIENER können die Kosten für Kinder bis zum 14 LJ. absetzen (Werbungskosten). bis 4000€/kind/jahr

EINVERDIENER können NUR absetzen wenn Kind von 3 - 6...., bis 14 nur unter best. Voraussetzungen. bis 4000€/kind/jahr


So isses richtig.

Sorry.

und wie gesagt - erst ab 2006 ist es absetzbar....persönliche belange vor dem 1.1.2006 sind irrelevant.
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hi siedler39,

siedler39 hat folgendes geschrieben::
UND: Kinderbetreuungskosten sind erst ab 1.1.2006 absetzbar!!!!!!!!! --> also erst wenn ihr 2007 die erklärung für ´06 macht is das von relevanz


Kinderbetreungskosten sind schon seit 2002 absetzbar. Schau mal in den §33c ESt.

mfg

Papst
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oerdiz
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ siedler

Ich empfehle dringend die neuen Regelungen nochmals zu lesen

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4f.html

Und wer das Gesetz nicht mag, der bekommt hier die verständliche Version für Nichtfachleute:

Bundesregierung Pressemitteilung


Außerdem sind bei 4000 € Aufwendungen nicht 4000 € abziehbar sondern nur 2/3 dieser Summe. Den vollen Effekt erreicht man bei 6000 € Aufwendungen. Siehe auch Beispiele i. obigen Links.

Für die Anwendung bis 2005 hier (pdf) lesen ab Seite 11
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siedler39
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 73
Wohnort: Plauen

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

oerdiz hat folgendes geschrieben::
@ siedler

Ich empfehle dringend die neuen Regelungen nochmals zu lesen

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4f.html

Und wer das Gesetz nicht mag, der bekommt hier die verständliche Version für Nichtfachleute:

Bundesregierung Pressemitteilung


Außerdem sind bei 4000 € Aufwendungen nicht 4000 € abziehbar sondern nur 2/3 dieser Summe. Den vollen Effekt erreicht man bei 6000 € Aufwendungen. Siehe auch Beispiele i. obigen Links.

Für die Anwendung bis 2005 hier (pdf) lesen ab Seite 11


ich habe ja auch geschrieben BIS 4.000€ euro, somit ist das schon korrekt. ja - man kann die betreuungskosten schon länger angeben. da ich aber hauptberuflich steuerberatend tätig bin muss ich hier sagen --> bis jetzt hat nicht mal ein verschwindent kleiner teil von leuten diese kosten bgesetzt bekommen...das ganze war bis jetzt glatt für´n arsch. die voraussetzungen dazu kannst knicken. ab 1.1.2006 isses dann wohl schon günstiger und für "jedermann" machbar.
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 08:32    Titel: Antworten mit Zitat

ähmm, in meiner Steuersammlung steht noch:

Zitat:
Anerkannt werden Aufwendungen, die einen Selbstbehalt von 1.548 Euro übersteigen.


und
Zitat:
Vorraussetzung ist, dass die Eltern erwebstätig sind, sich in Ausbildung befinden, behindert oder mindestens 3 Monate krank sind.


Sind diese Aussagen veraltet (oder falsch)?

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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Papst
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2006
Beiträge: 96

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hi derblacky,

die Aussage ist richtig und gilt bis zum 31.12.2005.
oerdiz und siedler39 meinen die Rechtlage ab dem 01.01.2006.

mfg

Papst
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goana
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Anmeldungsdatum: 25.07.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

hmmm,

hört sich ja alles hochkompliziert an.

wenn ich das mal so als laie zusammenfasse, bedeutet das bei eine Alleinverdiener-Ehepaar, dass Kinderbetreuungskosten erst ab einem Kindesalter von 3 Jahren absetzbar sind. Da unser Kind im Jahre 2005 aber noch keine 3 Jahre war, ist wohl nix mit absetzbaren Betreuungskosten, oder?

Gibt es eigentlich irgendwo im netz ein steuerrechner, wo man alle eingaben vornehmen kann, um zu sehen, ob sich die "Angaben" überhaupt lohnen?

gruß und danke für die vielen antworten

goana
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