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Verfasst am: 23.07.06, 15:56 Titel: Preisauszeichung in Einzelhandelsgeschäften
Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum,
ich habe gehört das es sich bei der Preisauszeichnung in Einzelhandelsgeschäften nur um "Anpreisungen" bzw. um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt!
Ist das richtig?
Gibts dafür § im Gesetz?
Würde das bedeuten das bei einer Fehlerhaften auszeichnung der Kunde keinen anspruch auf den ausgezeichneten Preis hat?
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