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Preisauszeichung in Einzelhandelsgeschäften

 
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Coolzero
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 15:56    Titel: Preisauszeichung in Einzelhandelsgeschäften Antworten mit Zitat

Hallo, ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum,
ich habe gehört das es sich bei der Preisauszeichnung in Einzelhandelsgeschäften nur um "Anpreisungen" bzw. um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots handelt!

Ist das richtig?
Gibts dafür § im Gesetz?

Würde das bedeuten das bei einer Fehlerhaften auszeichnung der Kunde keinen anspruch auf den ausgezeichneten Preis hat?

Gibts dazu Fälle?

Danke
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

nennt sich "invitatio ad offerandum", dafür gibt´s keine extra Gesetz, also für den Einzalhandel meine ich...

und ja, der Kunde hat keinen Anspruch auf falsch ausgezeichnete Preise.
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Coolzero
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 18:29    Titel: re Antworten mit Zitat

aber es muss doch ne rechtssprechung dazu geben!?
wenn es niergens im gesetz steht, muss doch wenigstens der bgh oder ähnliche so entschieden haben!?


gibts nicht irgendwelche $ die dafür gültigkeit haben?
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macgyverjoel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.01.2006
Beiträge: 304

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, klar gibt es da ein Urteil vom BGH, aber ich habe das Urteil gerade nicht zur Hand...
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Coolzero
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 18:45    Titel: re Antworten mit Zitat

weisst du wo bzw wie ich das finden kann?
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Injuve
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 860

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Gib mal "invitatio ad offerendum" bei google ein. Wenn dann tatsächlich noch Fragen auftauchen, melde Dich nochmal. Winken
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