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Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes

 
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schnatterschnute6
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Anmeldungsdatum: 23.07.2006
Beiträge: 2
Wohnort: Kernersville, NC 27284 - USA

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 23:34    Titel: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wuerde gerne den folgenden theoretischen Fall diskutiert haben:

Ein Arbeitnehmer wird in ein fernes Land versetzt und zahlt in D keine Steuern mehr. Er kann damit auch nicht seine Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Gib es eine Moeglichkeit, diese Verluste an ein Familienmitglied (z.B. Bruder) zu uebertragen, der in D Steuern zahlt und so dadurch Steuern sparen koennte.

Wenn dies nicht so einfach moeglich ist, wie muesste ein Vertrag gestaltet sein, dass der Bruder den Verlust steuerlich nutzen koennte.

Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden.

Vielen Dank.

Schnatterschnute6
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 03:28    Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes Antworten mit Zitat

schnatterschnute6 hat folgendes geschrieben::

Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden.

Grunderwerbsteuer zahlt derjenige, der die Immobilie erwirbt. Und das ist nicht der Verkäufer.
Den Notar bezahlt ebenfalls der Käufer - so kann man das jedenfalls vertraglich festlegen.

Wenn eine Grundschuld eingetragen ist, wird die normalerweise beim Verkauf gelöscht - das kostet Gebühren; aber nur einmalig. Die Verluste hingegen fielen auf Dauer weg.[/b]
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 08:41    Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes Antworten mit Zitat

schnatterschnute6 hat folgendes geschrieben::
Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden.


Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an

MfG

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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 09:59    Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an
Nicht?
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt?
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Heide
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:31    Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes Antworten mit Zitat

mitternachtschnatterschnute schrieb:

Grunderwerbsteuer zahlt derjenige, der die Immobilie erwirbt. Und das ist nicht der Verkäufer.
Den Notar bezahlt ebenfalls der Käufer - so kann man das jedenfalls vertraglich festlegen.


Erwerber und Verkäufer sind Gesamtschuldner. I.A. zahlt er der Erwerber--meist im Vertrag festgesetzt. Aber: falls er nicht zahlt ergeht ein Gesamtschuldnerbescheid und der Verkäufer muss zahlen. Führt dann meist zu der sogenannten Rückabwicklung des kaufvertrags.
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Gruß
Heide
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towel day
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Anmeldungsdatum: 25.05.2006
Beiträge: 1162

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ronald hat folgendes geschrieben::
Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt?
Nicht, wenn da keine riesen Sauerei passiert ist.
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Gruß

towel day

zerfrettelter Grundwanzling
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

towel day hat folgendes geschrieben::
Ronald hat folgendes geschrieben::
Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt?
Nicht, wenn da keine riesen Sauerei passiert ist.


Mit den Augen rollen Och mönsch, immer diese Unklarheiten mit gerader Linie und Seitenlinie...

Geschwister sind natürlich nicht in gerader Linie verwandt.

MfG

Ronald
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oerdiz
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Anmeldungsdatum: 21.08.2005
Beiträge: 1568

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Genau. Und da können Sie auch zur Verdeutlichung schreiben, dass die folgende Aussage falsch ist:

Zitat:
Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an
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