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schnatterschnute6 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 23.07.2006 Beiträge: 2 Wohnort: Kernersville, NC 27284 - USA
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Verfasst am: 23.07.06, 23:34 Titel: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes |
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Hallo,
ich wuerde gerne den folgenden theoretischen Fall diskutiert haben:
Ein Arbeitnehmer wird in ein fernes Land versetzt und zahlt in D keine Steuern mehr. Er kann damit auch nicht seine Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerlich geltend machen. Gib es eine Moeglichkeit, diese Verluste an ein Familienmitglied (z.B. Bruder) zu uebertragen, der in D Steuern zahlt und so dadurch Steuern sparen koennte.
Wenn dies nicht so einfach moeglich ist, wie muesste ein Vertrag gestaltet sein, dass der Bruder den Verlust steuerlich nutzen koennte.
Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden.
Vielen Dank.
Schnatterschnute6 |
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mitternacht FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.05.2005 Beiträge: 6331 Wohnort: Franken
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Verfasst am: 24.07.06, 03:28 Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes |
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| schnatterschnute6 hat folgendes geschrieben:: |
Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden. |
Grunderwerbsteuer zahlt derjenige, der die Immobilie erwirbt. Und das ist nicht der Verkäufer.
Den Notar bezahlt ebenfalls der Käufer - so kann man das jedenfalls vertraglich festlegen.
Wenn eine Grundschuld eingetragen ist, wird die normalerweise beim Verkauf gelöscht - das kostet Gebühren; aber nur einmalig. Die Verluste hingegen fielen auf Dauer weg.[/b] _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau! |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.07.06, 08:41 Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes |
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| schnatterschnute6 hat folgendes geschrieben:: | Ein Verkauf der Wohnung stellt keine Alternative dar, da die Nebenkosten bei einem Verkauf (Grunderwerbssteuer, Notarkosten) einfach zu hoch sind und die Steuerersparnis sofort wieder auffressen wuerden.
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Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 24.07.06, 09:59 Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes |
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| Ronald hat folgendes geschrieben:: | Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an
| Nicht? _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.07.06, 10:23 Titel: |
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Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt? _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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Heide FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 737
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Verfasst am: 24.07.06, 11:31 Titel: Re: Uebertragung eines steuerrechtlichen Verlustes |
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mitternachtschnatterschnute schrieb:
Grunderwerbsteuer zahlt derjenige, der die Immobilie erwirbt. Und das ist nicht der Verkäufer.
Den Notar bezahlt ebenfalls der Käufer - so kann man das jedenfalls vertraglich festlegen.
Erwerber und Verkäufer sind Gesamtschuldner. I.A. zahlt er der Erwerber--meist im Vertrag festgesetzt. Aber: falls er nicht zahlt ergeht ein Gesamtschuldnerbescheid und der Verkäufer muss zahlen. Führt dann meist zu der sogenannten Rückabwicklung des kaufvertrags. _________________ Gruß
Heide |
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towel day FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.05.2006 Beiträge: 1162
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Verfasst am: 24.07.06, 14:15 Titel: |
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| Ronald hat folgendes geschrieben:: | | Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt? | Nicht, wenn da keine riesen Sauerei passiert ist. _________________ Gruß
towel day
zerfrettelter Grundwanzling |
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Ronald FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.11.2004 Beiträge: 3478 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 24.07.06, 14:42 Titel: |
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| towel day hat folgendes geschrieben:: | | Ronald hat folgendes geschrieben:: | | Sind Geschwister in gerader Linie miteinander verwandt? | Nicht, wenn da keine riesen Sauerei passiert ist. |
Och mönsch, immer diese Unklarheiten mit gerader Linie und Seitenlinie...
Geschwister sind natürlich nicht in gerader Linie verwandt.
MfG
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952) |
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oerdiz Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 21.08.2005 Beiträge: 1568
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Verfasst am: 24.07.06, 17:48 Titel: |
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Genau. Und da können Sie auch zur Verdeutlichung schreiben, dass die folgende Aussage falsch ist:
| Zitat: | | Grunderwerbsteuer - fällt beim Verkauf an den Bruder nicht an |
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