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Honorar u. Erfolg?

 
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Blücher
Gast





BeitragVerfasst am: 22.11.04, 08:32    Titel: Honorar u. Erfolg? Antworten mit Zitat

Sachverhalt:

Anwalt rät dem Mandanten, eine Abmahnung, ein EV-Verfahren und einen Prozess zu führen. Nach seinem Ermessen wäre die Sache sicher.

Der Prozess wird verloren. Für den Mandanten fallen Gerichtskosten, gegnerische Anwaltskosten und Kosten für den eigenen Anwalt an.

Fragen:

a) Wäre es nicht fairer, wenn es eine Möglichkeit gäbe, den eigenen Anwalt am Erfolg oder Misserfolg teilhaben zu lassen? Eine Beratungsgebühr ja, aber die vollen Kosten - obwohl seine nachgefragte Kompetenz voll daneben lag?

b) Unterstützt die derzeitige Regelung nicht alle Kompetenzniveaus bei Anwälten gleichermaßen, so dass die Erfolgsbasierung als eine langfristig wirkende qualitätssichernde Maßnahme sinnvoll sein könnte?

c) Welche Schritte müssten für eine solche Veränderung von wem angestossen werden?

MfG
Blücher
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfrage:
wäre es eine erwünschte Konsequenz, wenn Anwälte dann nur noch "eindeutige" Fälle annehmen, weil sie an "50-50-Fällen" im Mittel nicht genug verdienen?
Was machen dann die, bei denen die Erfolgsaussichten schwer einzuschätzen sind? Finden die dann keinen Anwalt mehr oder nur solche, die aus Verzweiflung jeden Fall annehmen müssen?
(Gleiches Argument wie bei Ärzten, die Sie auch bezahlen müssen, wenn sie Ihren Krebs nicht heilen können.)

Außerdem gilt bzgl. Erfolgsprognose: "Vor Gericht und auf hoher See..."
Ich kenne Anwälte, die geben auch in den eindeutigsten Fällen nur eine 75%-ige Erfolgseinschätzung.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Pizza
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 12:39    Titel: Re: Honorar u. Erfolg? Antworten mit Zitat

Blücher hat folgendes geschrieben::


c) Welche Schritte müssten für eine solche Veränderung von wem angestossen werden?

MfG
Blücher



Da müssten erst mal alle Querulanten nackt demonstrieren. Dann klappts vielleicht !
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Blücher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Gegenfrage:
wäre es eine erwünschte Konsequenz, wenn Anwälte dann nur noch "eindeutige" Fälle annehmen, weil sie an "50-50-Fällen" im Mittel nicht genug verdienen?
Was machen dann die, bei denen die Erfolgsaussichten schwer einzuschätzen sind? Finden die dann keinen Anwalt mehr oder nur solche, die aus Verzweiflung jeden Fall annehmen müssen?
(Gleiches Argument wie bei Ärzten, die Sie auch bezahlen müssen, wenn sie Ihren Krebs nicht heilen können.)

Außerdem gilt bzgl. Erfolgsprognose: "Vor Gericht und auf hoher See..."
Ich kenne Anwälte, die geben auch in den eindeutigsten Fällen nur eine 75%-ige Erfolgseinschätzung.

Die Antwort geht wohl knapp vorbei:
Wenn das Ergebnis wäre, dass Anwälte am Erfolg/Mißerfolg beteiligt würden, würde ggf.ehrlicher beraten. Anwälte, die eine solche generelle Regelung ablehnen würden, wären dann als solche für Mandanten eventuell zu unterscheiden u. zu meiden. Bei schwer einzuschätzenden Erfolgsaussichten würde der Mandant, ev. gewissenhafter beraten, dann ggf. einmal mehr überlegen.

Bei Ärzten ist das doch anders: Wenn die nicht vollständig aufklären, ist das gleichzusetzen mit nicht aufklären. Nicht aufgeklärt heisst in der Auseinandersetzung mit dem Patienten regelmässig Beweislastumkehr.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

> Wenn das Ergebnis wäre, dass Anwälte am Erfolg/Mißerfolg beteiligt würden, würde ggf.ehrlicher beraten.

Das kann man so oder so sehen. Übrigens arbeiten auch in den USA Anwälte nicht (ausschließlich) auf Erfolgsbasis, wenn sie die Erfolgschancen gering einschätzen. Die wollen schließlich auch leben. Winken

Abgesehen davon vergessen Sie noch einen wichtigen Punkt: wer zahlt denn das Erfolgshonorar?
In den USA erhält der Anwalt einen Prozentsatz vom erstrittenen Geld (also bsp. 30%).
Das wäre aber vielen deutschen Mandanten kaum recht, wenn sie um 10.000 EUR geprellt werden, die vor Gericht auch erstreiten, dann aber 3.000 EUR an den Anwalt abdrücken müssen.
Die Regelung, daß die Gegenseite das übernimmt (wie derzeit), dürfte sich kaum aufrechterhalten lassen - jedenfalls nicht ohne gesetzliche Obergrenzen. Sonst verklage ich Sie auf 100 EUR und vereinbare mit meinem RA ein Erfolgshonorar von 10.000 EUR. Winken

> Bei schwer einzuschätzenden Erfolgsaussichten würde der Mandant, ev. gewissenhafter beraten, dann ggf. einmal mehr überlegen.

Ich denke nicht, daß besonders viele Anwälte ihre Mandanten in aussichtslose Prozesse treiben. In der Praxis sieht es eher umgekehrt aus. Viele reagieren auf ein Abraten doch mit Anwaltswechsel und dem üblichen Geschimpfe von wegen "fauler RA, hat sich nicht für mich eingesetzt" etc.
_________________
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jaeckel
Administrator


Anmeldungsdatum: 12.09.2004
Beiträge: 4985
Wohnort: Bad Nauheim

BeitragVerfasst am: 22.11.04, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

Pizza hat folgendes geschrieben::
...Querulantenpack...



[url=http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6]
Bitte lesen Sie für weitere Postings den recht.de Knigge und beachten Sie ihn! Hier klicken.
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Danke für die Beachtung.
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
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Blücher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.11.2004
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.11.04, 08:29    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
> Wenn das Ergebnis wäre, dass Anwälte am Erfolg/Mißerfolg beteiligt würden, würde ggf.ehrlicher beraten.

Das kann man so oder so sehen.


Genau das meine ich auch. Wir nähern uns an.


Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Abgesehen davon vergessen Sie noch einen wichtigen Punkt: wer zahlt denn das Erfolgshonorar?
In den USA erhält der Anwalt einen Prozentsatz vom erstrittenen Geld (also bsp. 30%).
Das wäre aber vielen deutschen Mandanten kaum recht, wenn sie um 10.000 EUR geprellt werden, die vor Gericht auch erstreiten, dann aber 3.000 EUR an den Anwalt abdrücken müssen.
Die Regelung, daß die Gegenseite das übernimmt (wie derzeit), dürfte sich kaum aufrechterhalten lassen - jedenfalls nicht ohne gesetzliche Obergrenzen.


Ist schon klar, dass auch die Mandanten sich umgewöhnen müssten.

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

> Bei schwer einzuschätzenden Erfolgsaussichten würde der Mandant, ev. gewissenhafter beraten, dann ggf. einmal mehr überlegen.

Ich denke nicht, daß besonders viele Anwälte ihre Mandanten in aussichtslose Prozesse treiben. In der Praxis sieht es eher umgekehrt aus. Viele reagieren auf ein Abraten doch mit Anwaltswechsel und dem üblichen Geschimpfe von wegen "fauler RA, hat sich nicht für mich eingesetzt" etc.


Ihr letztes Argument überzeugt nach meiner Ansicht nicht. Ihre Aussage "in der Praxis sieht es eher umgekehrt aus" ist erstmal eine Behauptung. Ich möchte hier nicht die Auseinandersetzung der sog. Querulanten und der Fahnenträger der Juristen wiederholen. In einem immer härter werden Konkurrenzumfeld wird es unter Anwälten immer mehr schwarze Schafe geben. Die Frage bleibt: Ist nicht langfristig eine Möglichkeit einer Erfolgs/Mißerfolgsbeteiligung eine qualitätssichernde Maßnahme? Warum überall Wettbewerb und Transparenz - nur hier nicht? Sonst heisst es doch auch: beste Qualität zum niedrigst möglichen Risiko und Preis. Selbst im öffentlichen Dienst will man was gegen eine Beamtenmentalität tun. Auch Juristen sind Dienstleister!

@Pizza: unterstes Niveau!
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