Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Haftpflicht - Hund- Meldung!
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Haftpflicht - Hund- Meldung!

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 10:55    Titel: Haftpflicht - Hund- Meldung! Antworten mit Zitat

Guten tag ihr lieben Foris! Sehr glücklich

Unser Hund hat am WE das Undenkbare geschafft.
Draußen an der langen Hofleine festgemacht... ist er an dieser ins Haus gestürmt... (die Hintertür war offen) und wollt in die Küche. (Diese Tür war ebenfalls offen).

Nun reichte die Leine aber nicht ganz. - Er mit voller Wucht voraus, bleibt mit der Leine an der Türe hängen, REIßT DIE TÜRE AUS DEN ANGELN! >:-> und diese knallt mit der Glasscheibe voll auf den Kühlschrank. Hundi ist nix passiert aber die Scheibe ist hinüber... und die Halterungen für die Türe auch.

Ich muss es also der Haftpflicht melden. Die Nürnberger... wie mache ich da nun am Besten?
Werden die den Schaden übernehmen?


Bin dankbar für eure Hilfe!

Grüßle, Hallgrim
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflicht übernimmt keine eigenen Schäden, sondern nur Schäden von Dritten!

Sie muss also garnix zahlen...

Grüßle!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

...und sollte die tür zu einer gemieteten wohnung gehören:

mietsachschäden sind im rahmen der hundehalterhaftpflichtversicherung i.d.r. nicht versichert.

dann kann man den schaden einer privaten haftpflichtversicherung anzeigen. sofern diese im sinne der verbandsempfehlung reguliert, übernimmt diese den schaden und holt sich dann die hälfte von der hundehalterhaftpflichtversicherung zurück.
reguliert die PHV nicht nach verbandsempfehlung (muß sie nicht) zahlt keine versicherung...

allerdings nur die schäden direkt an der tür, nicht die glasscheibe. die kaputte scheibe kann nur über eine entsprechende galsversicherung versichert werden.

die verbandsempfehlung lautet sinngemäß:
wenn ein VN eine PHV (mit mietsachschäden) und eine THV hat, so soll die PHV den schaden regulieren, und sich die kosten mit der THV teilen.
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und vielen Dnak für euren Rat.

Nun, laut Nürnberger sind EXTRA Mietschäden mitversichert. aus diesem Grunde haben wir die THV abgeschlossen.

Wie soll ich das Ganze angehen?

Beiden Versicherungen melden oder über meine PHV gehen und behaupten ich wäre schuld?

Grüßle, Hallgrim
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallgrim hat folgendes geschrieben::

.....oder über meine PHV gehen und behaupten ich wäre schuld?



nee, auf keinen Fall. Falschangaben gefährden den Versicherungsschutz und können im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen haben.

( Was talla angesprochen hat, ist eine interne Regelung für den Ausgleich zwischen den beteiligten Versichereren. Davon kriegt der VN normalerweise nix mit; kommt auch nur zum Tragen, wenn bei der THV keine Mietsachschäden eingeschlossen wären)

Vorgehensweise: den Schaden der betroffenen Versicherung melden, also hier der Hunde-HV. Da Mietsachschäden wohl mitversichert sind, sollte es zumindest für den Schaden an der Tür und ggf. am Türrahmen keine Probleme geben. Die Glasscheibe allerdings ist möglciherweise nicht mitversichert: Auch beim Einschluss von Mietsachschäden sind normalerweise Glasschäden, gegen die der VN sich gesondert versichern kann, ausdrücklich ausgeschlossen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Habe gerade mit der Versicherung gesprochen, schon alleine am Gerede der Person habe ich erkannt, dass er wenig Chancen gibt. Bei Abschluss der Versicherung gab er mir jedoch an, das diese Schäden in der Versicherung beinhaltet seien. Kommt mir nun aber damit- das man prüfen müsste ob der Hund überhaupt so gehalten werden dürfte! Böse

Bekomme schon wieder einen Kloß im Hals!
Nun habe ich hier die Schadensmeldung per Fax vorliegen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

inweifern, ob der hund so gehalten werden dürfe??

ist das ein kettenhund? der also immer an der kette ist?
das dürfte versicherungstechnisch aus meiner sicht keine rolle spielen, sondern fällt dann eher in den bereich der tierquälerei...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, um Gottes Willen, unser Hund ist kein Kettenhund. Wir hatten ihn draußen auf der Wiese an einer Hofleine. Ca 15 Meter angeleint, weil zur Zeit sehr viele Katzen auf dem Hof sind. Und damit nicht passiert (Ironie) eben die Leine....

Ich war auch bei ihm draußen, er war also beaufsichtigt... rennt der aufeinmal los, will rein und bleibt mit der Leine an der Türe hängen.. und dann ist es passiert. *argh*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

dann bin ich aber froh Winken

dann seh ich da kein problem, wenn ja sogar mietsachschäden in der hundehalterhaftpflicht mitversichert sind und die tür zur gemieteten wohnung, bzw. zu einem gemietetn haus gehört.
nur die glasscheibe wird vermutlich nicht ersetzt werden.

es klingt natürlich etwas konstruiert, daß der hund gleich die ganze tür aus den angeln reißt, aber, wenns wirklich so passiert ist...
_________________
Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hallgrim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, weißt du, es handelt sich bei dem Hund um einen 2 jährigen Rottweiler.
Das Haus ist sehr alt, die Türe also auch ca. 60 jahre (locker!!!!) mit kleinen Halterungen. Nicht diese langen Zapfen wie man sie heute hat. Die zwei Halterungen sind ca. 4,5 cm insgesamt lang. Der Zapfen, der die Türe daran hält nur 1,5 cm....

Wir haben sie zurechtgedreht und wieder eingehängt. Aber eben gerade das Glas ist hinüber. Die Verankerung kann man alleine wieder richten.

Zum anderen.. unser Hund ist wirklich ein absoluter Wohnungshund. Hätte ich die hintere Türe zugelassen... aber bei bereits 25 C° morgends.... im Nachhinein ärgert es mich unheimlich!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallgrim hat folgendes geschrieben::
Ja, weißt du, es handelt sich bei dem Hund um einen 2 jährigen Rottweiler.Das Haus ist sehr alt, die Türe also auch ca. 60 jahre (locker!!!!) mit kleinen Halterungen. Nicht diese langen Zapfen wie man sie heute hat. Die zwei Halterungen sind ca. 4,5 cm insgesamt lang. Der Zapfen, der die Türe daran hält nur 1,5 cm....

Wir haben sie zurechtgedreht und wieder eingehängt. Aber eben gerade das Glas ist hinüber. Die Verankerung kann man alleine wieder richten.

Zum anderen.. unser Hund ist wirklich ein absoluter Wohnungshund. Hätte ich die hintere Türe zugelassen... aber bei bereits 25 C° morgends.... im Nachhinein ärgert es mich unheimlich!



Ach das kann dann schonmal vorkommen bei so einem kleinen zierlichen Hundi Lachen Winken

http://scuola.linux.it/docs/altre_scuole/msm_p/tic_palladio/2clet/sottanaa/rott2.jpg

Grüßle!
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallgrim hat folgendes geschrieben::
Beiden Versicherungen melden oder über meine PHV gehen und behaupten ich wäre schuld?


Dann müssen Sie Ihrer PHV nur noch erklären, warum Sie an der Leine waren.

Nun aber mal Spass beiseite. Abgesehen davon das es Versicherungsbetrug wäre würde Ihre PHV die Kosten eh nicht übernehmen, da Sie selbst der Geschädigte sind. Die PHV kommt aber nur für Schäden an Dritten auf.

Also das mit der Tierhaltung kommt mir eher so vor, dass dieser liebe Herr Vertreter für so einen Blödsinn nicht aus seiner "Burg" heraus will. Daran kann er nichts verdienen. Also am besten gleich mit der Nürnberger selbst in Verbindung setzen. Und denken Sie daran: Bei einem Schadensfall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Und denken Sie daran: Bei einem Schadensfall haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht.


aber nur bei einem ersatzpflichtigen Schadenfall Winken
die kündigung kann dann sofort oder zum ende der laufenden versicherungsperiode ausgesprochen werden (meist ist ja bei jährlicher beitragsfälligkeit auch bis dahin, also dem ende der versicherungsperiode, bezahlt). bei sofortiger kündigung behält der versicherer die prämie, es gibt nix, auch nicht anteilig, erstattet. Idee
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Eifeler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 462

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
aber nur bei einem ersatzpflichtigen Schadenfall Winken


...... oder der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat. Winken
_________________
##################
Viele Grüße Eifeler
##################

Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Eifeler hat folgendes geschrieben::
Duisburger hat folgendes geschrieben::
aber nur bei einem ersatzpflichtigen Schadenfall Winken


...... oder der Versicherer die Leistung der fälligen Entschädigung verweigert hat. Winken


= ersatzpflichtiger Schadensfall... (der verweigert wird) Winken
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.