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Sobald die eine Vertragsparteie ein Angebot abgegeben und die andere Partei das Angebot angenommen hat, sei es mündlich, schriftlich, per Geste (Handschlag) o.ä., ist - mit wenigen Ausnahmen - der vertrag geschlossen. Insoweit ist auch die bloße Paraphierung eine Bestätigung des Vertragschlusses...
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