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Betrug nach $263 oder eine Drohung?

 
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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 23:01    Titel: Betrug nach $263 oder eine Drohung? Antworten mit Zitat

Rentner R schenkt einem Nachbarn N eine 5 .stellige Geldsumme X, da N sich ständig um R kümert und um ihn pflegt. N hat sich dafür gleich was gekauft und hat nichts mehr übrig.
Nach einem jahr erlaubt sich N das Haus für 2 woche zu verlassen und macht einen Urlaub und mit der Gedanke das wäre ok, schickt dem R aus dem urlaub eine grußkarte.
Nach Erhalt der Karte droht R mit Briefen sofort die geschenkte Summe zurückzuzahlen, sonst droht eine Anzeige wegen betrugs nach §263 Strafgesetzbuch.(und natürlich Zivilrechtverfahren)
N völlig überraschend von der reaktion des R versucht mit ihm erst mal zu reden, aber erfolglos. R weigert sich aus gesundheitlichen Gründen ein solchen gespräch zu führen.

N macht sich gedanken und sucht einen Rechtsanwalt aus um mögliche strafverfahren zu verhindern? zu Recht?
-Wie kann die Staatsanw. dem N Betrug nachweisßen?
-Oder muss N sein Unschuld beweißen?
-In Falle des Schulds, womit muss N in schlimmsten Fall rechnen? Er ist alleinverdiener, hat Frau und kind zu ernähren., hat guten Ruf, nie vorbestraft.
-Gibt es auch Ansprüche des N? Vorallem wenn ihm die Schenkung in Zivilrechtlichen verfahren anerkannt wird und der Betrug nicht nachgewiesen wird?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 23:28    Titel: Re: Betrug nach $263 oder eine Drohung? Antworten mit Zitat

kodl hat folgendes geschrieben::
N macht sich gedanken und sucht einen Rechtsanwalt aus um mögliche strafverfahren zu verhindern? zu Recht?


Warum sollte N nicht das Recht haben, sich einen Anwalt zu nehmen?

kodl hat folgendes geschrieben::
Wie kann die Staatsanw. dem N Betrug nachweisßen?


Nach der Schilderung liegt doch gar kein Betrug vor. Zu fragen wäre also nur, ob die Schenkung wegen "groben Undanks" widerrufbar wäre. Davon ist nach dieser knappen Schilderung nicht auszugehen.

kodl hat folgendes geschrieben::
Oder muss N sein Unschuld beweißen?


Nö.

kodl hat folgendes geschrieben::
In Falle des Schulds, womit muss N in schlimmsten Fall rechnen? Er ist alleinverdiener, hat Frau und kind zu ernähren., hat guten Ruf, nie vorbestraft.


Ich dachte, N wäre unschuldig?!

kodl hat folgendes geschrieben::
Gibt es auch Ansprüche des N? Vorallem wenn ihm die Schenkung in Zivilrechtlichen verfahren anerkannt wird und der Betrug nicht nachgewiesen wird?


In Anbetracht des geschilderten Gesundheitszustandes (und womöglich einsetzender Alterserscheinungen) des Beschuldigenden ist wohl von einem §164 StGB (falsche Anschuldigung) nicht auszugehen, §187 StGB (Verleumdung) ist gegenüber der Polizei sowieso nicht einschlägig bzw. aus denselben Gründen wohl niederzuschlagen.
Bliebe also nix bei rum, weil man der Gegenseite wohl kaum beweisen kann, sie habe die Anschuldigung bewußt wahrheitswidrig erhoben.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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kodl
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: 23.07.06, 23:56    Titel: zu Recht? Antworten mit Zitat

ich meinte ob N sich gedanken machen soll und zum rechtsanwalt gehen....?
(R behauptet es wäre ein darlehen und N hätte mit Hilfe einer Täuschung an R das Geld erhalten-deswegen der 263)

N ist unschuldig, es wäre aber nicht das erst mal, wo die Richter eher altem Rentner glauben und auch ich weiss, recht haben ist noch lange nicht recht bekommen. Deswegen die Frage mit Folgen für N, falls ihm Betrug zugesprochen wird.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Rentner R schenkt einem Nachbarn N eine 5 .stellige Geldsumme X, da N sich ständig um R kümert und um ihn pflegt.


Eine Summe, die, wenn man mal die Arbeitsstunden berechnet, in aller Regel ohne weiteres glaubwürdig und auch angemessen erscheinen dürfte.

Ebenso wie ein Jahresurlaub.

Und man sollte mal in Erwägung ziehen, dass auch Richter betagte Verwandtschaft haben könnte, die hier und da mal auf seltsame Ideen kommt.

Ich würd dat all nich so ernst nehmen. Ich würd ihm dat auch nich so übel nehmen. Der braucht Dich.

Praktischer Vorschlag: man möge sich einen Grund ausdenken, der es dem Rentner ermöglicht, seine Aktion als Irrtum oder bösartige Verleumdung durch Herrn / Frau Anonymus darzustellen; im Gegenzug könntest Du zerknirscht Deine Schuld daran eingestehen, ihn nicht rechtzeitig schriftlich mit 3 Durchschlägen von Deinem Urlaub informiert zu haben.

Also jedenfalls irgend etwas, wodurch das Verhältnis wieder eingerenkt wird. Eben weil er Dich braucht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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