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Verfasst am: 24.07.06, 15:21 Titel: Auslandstätigkeit: Ausgleichszulage und anderes
Angenommen sei folgender Fall:
Ein Mann, Herr A, und seine Lebenspartnerin, Frau B., beide künstlerisch bzw. publizistisch freiberuflich tätig und in der Künstlersozialkasse, wollen gemeinsam ins außereuroäische Ausland, sagen wir beispielsweise nach Indien. Der ausschlaggebende Grund: Herr A kann dort an einer Uni arbeiten und ist über einen indischen Arbeitsvertrag angestellt, erhält also das ortsübliche Gehalt. Allerdings steuert ihm die akademische Organisation, über die er nach Indien geht, eine sehr auskömmliche Ausgleichszulage zu. Diese ist ab dem 01. Januar 2005 abzüglich des monatlichen Auslands-Gehalts grundsätzlich zu versteuern. Seine Lebenspartnerin geht im Ausland allerdings noch kein Arbeitsverhältnis ein.
Nun stellen sich folgende Fragen bei diesem hypothetischen Fall - Fragen, die interessant sein könnten für andere, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie unser Herr A und Frau B :
1. Ist es für die beiden steuerlich ratsam, einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten?
2. Sind beide, wenn sie nicht nur A, sondern auch B sagen, also heiraten , nach einer Heirat automatisch in Lohnsteuerklasse 3? Ist es für beide steuerlich sehr nachteilig, nicht verheiratet zu bleiben?
3. Wenn Herr A über die ausländische Hochschule angestellt ist, muss er logischer Weise ja auch keine Renten- und Sozialversicherungsbeiträge entrichten, hat also nach seiner Rückkehr auch keinen ALG I-Anspruch - doch was ist mit der Krankenkasse? Können beide weiterhin über die Künstlersozialkasse versichert sein?
4. Kurzum: Was ist in diesem Fall steuerlich die beste Lösung?
Herzlichen Dank für weiter bringende Antworten im voraus!
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