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Anwaltshaftung bei unrechtmässigen Abmahnungen??

 
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Person_X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 16:53    Titel: Anwaltshaftung bei unrechtmässigen Abmahnungen?? Antworten mit Zitat

Hallo!

Nehmen wir ma lan, ein Anwalt verschickt im Auftrag seines Mandanten viele Abmahnungen. (ca 1500)

1. die abgemahnten Artikel stimmen nicht mit dem Abmahngrund überein.
2. bei einigen Abm. fehlte der Grund völlig.
3. die Umsatzsteuer wurde aud die Forderung umgelgt.

Der Anwalt reagierte weder auf Emails und Briefe und liess sich Wochenlang am Telefon verleugnen.

Mehrere Abgemahnte erstatteten Anzeige wegen versuchten Betruges. Die Anwaltskammer und die IHK wurden informiert.

Jetzt stellt sich angeblich herraus, das der Mandant ein Scheingewerbe hat und die Abmahnungen hinfällig sind!
Hoppla!

Der Anwalt will erst jetzt davon erfahren haben.
KANN DAS DENN SEIN?
Prüfen Anwälte bei einem solchen Umfang nicht die Hintergründe?

Fragende Grüsse
X
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specht1989
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 93
Wohnort: schönste Stadt in der Welt, 50°44' N 7°06' E

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Wie soll denn ein RA überprüfen, ob der Gegner ein Scheingewerbe führt? Selbst für der RA des Gegners ist es nicht nachprüfbar, ob dieser nur ein Scheingewerbe unterhält.

Da kannst Du nur den Gegner auf Schadensersatz verklagen oder es sein lassen.

Da sowohl die RAK als auch die IHK informiert ist, würde ich die Sache abhaken. Geld ist in der Regel bei solchen nicht zu holen.

specht
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 18:49    Titel: Re: Anwaltshaftung bei unrechtmässigen Abmahnungen?? Antworten mit Zitat

Person_X hat folgendes geschrieben::
Prüfen Anwälte bei einem solchen Umfang nicht die Hintergründe?


Anwälte sind zwar neben den Interessenvertretern ihrer Mandanten auch noch Organe der Rechtspflege. Das bedeutet aber nicht, daß sie ihre Mandanten, deren Legitimation oder den Wahrheitsgehalt ihrer Behauptungen "totprüfen" müssen. Da hätten sie auch viel zu tun.
Solange dem RA also keine bewußten Falschbehauptungen nachzuweisen sind, bringt es nichts, sich hier auf den Anwalt zu kaprizieren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Person_X
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 19:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die Überschrift war wohl etwas falsch formuliert, sorry!


Es ging mir darum zu wissen, ob der Anwalt hier einen groben Fehler gemacht hat.
Er hat immerhin 1500 Abmahnungen verschickt, die nichtig sind.
Als die Leute ihm das mitteilen wollten, per Brief, Telefon oder Email, hat er sich verleugnen lassen oder nicht geantwortet.
Das weist doch schon darauf hin, die die Sache nicht ganz koscher war, oder?

Jetzt, wo der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, die Rechtanwaltskammer ermittelt und die Presse Negativ-Schlagzeilen verbreitet, heisst es mit einem Mal, die Abmahnungen können als Gegenstandslos betrachtet werden.

Darf ich als Anwalt Abmahnungen verschicken, Geld kassieren und mich dann im Falle von Fragen durch die Abgemahnten "totstellen?


LG
X
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