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Privatwagen dienstlich genutzt
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 21:11    Titel: Privatwagen dienstlich genutzt Antworten mit Zitat

Hallo, folgender Fall beschäftigt uns:

Der Arbeitgeber (AG) verlangt von seinem angestellten Außendienst (AN) notwendige Fahrten mit dem eigenen, privaten Fahrzeug durchzuführen. Einen Dienstwagen stellt der AG nicht. Der AN bekommt zur Vergütung 30 ct./km steuerfrei mit dem Gehalt ausgezahlt. Darüber hinaus schließt der AG eine sog. Dienstreisekasko-Vers. ab, diese deckt Schäden am Fahrzeug des AN und eines möglichen Unfallgegeners, analog der Vollkasko. Aber ohne SB für den AN.

Jetzt setzt sich der AN nach vier Jahren hin weil ein neuer Wagen her muß und fängt an zu rechnen:

Dienstlich gefahren (über Reisekostenabrechnung nachweisbar): 40.000km / p.a.

Es sind an Kosten angefallen in 4 Jahren:
50.000 EUR Kaufpreis Neu-Fahrzeug
2.400 EUR Kfz-Steuern
13.440 EUR Sprit / 8l/100 km à 1,05 EUR
3.000 EUR Versicherung (Haftpflicht & Vollkasko)
3.000 EUR Service, Wartung, Reifen, Öl, etc.

Gesamtkosten in 4 Jahren: 71.800 EUR ./. Erstattung vom AG: 48.000 EUR ./. Restwert Fahrzeug: 4.000 EUR

Der AN hat also einen rechn. Verlust von 19.800 EUR, entspricht über 400 EUR monatlich.
Für private Besorgungen wird der Wagen der Frau genutzt, der oben beschriebene Wagen wurde ausschließlich beruflich genutzt.

Kann im Rahmen der Steuererklärung der "Verlust" von 400 EUR / monatl. geltend gemachte werden?
Wenn ja: wie? Welche Unterlagen benötigt das Finanzamt?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ist mit den 50.000€ der Kaufpreis vor 4 Jahren gemeint?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Ist mit den 50.000€ der Kaufpreis vor 4 Jahren gemeint?


ja.

und um es vorweg zu nehmen, der wagen wurde damals neu gekauft und kostet heute als aktuelles modell mit vergleichbarer ausstattung 54.500 eur (falls das wichtig wäre)
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steuermann
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Vergangenheit dürfte das schwierig sein. Zumal die Kosten im Jahr der Verausgabung zu berücksichtigen wären und die Veranlagungen der Vorjahre vermutlich bestandskräftig sind.

Für die Zukunft:
Ordnungsgemäßes (!) Fahrtenbuch führen, die jährlichen Kosten inkl. Abschreibung ermitteln. Davon z.B. 90 % beruflich = xx EUR abzüglich steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers = noch zu berücksichtigende Werbungskosten.

Gruß
eilahund
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Die Haltbarkeitsdauer steuerlicher Vorschriften entspricht der Haltbarkeitsdauer eines Päckchens H-Milch.
Alle von mir im Forum gemachten Angaben und Kommentare sind unverbindlich.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

steuermann hat folgendes geschrieben::
...Zumal die Kosten im Jahr der Verausgabung zu berücksichtigen wären und die Veranlagungen der Vorjahre vermutlich bestandskräftig sind.

....

Gruß
eilahund


was versteht ein "Steuerlaie" darunter?
Können die Anschaffungskosten für den Wagen komplett im Jahr der Anschaffung geltend gemacht werden? Dann sind im Zweifel ja in den Folgejahren die Erstattungen durch den AG höher als die Kosten (wenn der Wagen schon "abgesetzt" wurde) und müssten versteuert werden?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ein PKW wird auf 6 Jahre abgeschrieben. Also 54.000 / 6 = 9.000 Abschreibung pro Jahr. Im Jahr der Anschaffng anteilig. Also Anschaffung am 1.10.2006 = 2.250€ Abscheibung.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

entschuldigung, aber das soll ein scherz sein, oder?
welches auto hält den 6 jahre / 240.000km im außendienst ?

soll das im oben beschriebenen fall bedeuteten das der wagen fiskalisch gesehen noch 16.666 euro wert hat? der tatsächliche restwert beträgt gerade noch 4.000 eur lt. gutachten. wäre die differenz eine "sonderabschreibung" oder so etwas? müsste die dann rückwirkend verteilt werden auf die 4 jahre?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Das Auto hat einen Buchwert von16.666. Wird es für 4.000 verkauft dann ist eine Sonderabschreibung von 12.666 notwendig.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank, aber ich habe noch eine frage zum verständnis (mal nur bezogen auf die anschaffungskosten des wagens):

gesetzt den fall der aktuelle wagen wird zum 30.12. verkauft und ein neuer angeschafft, habe ich das dann richtig verstanden, dass ich dem finanzamt folgende rechnung aufmachen kann:

12.600 eur sonderabschreibung für 2006
+ 9.000 eur für 2007 (nächster wagen bei einem kaufpreis von 54tsd)

wenn dem so wäre, dann sollte ich vielleicht die wagen in kürzeren abständen wechseln und teurere wagen kaufen - weil der größte wertverlust tritt ja im ersten jahr ein.

mal nur auf den reinen anschaffungspreis bezogen:
neupreis: 54.000 eur = 9.000 eur/jahr abschreibung
nach einem jahr währen an buchwert noch 45.000 eur vorhanden, der wagen aber nur noch 33.000 eur wert

ich schreibe also 12.000 euro ab?

kann ich das jedes jahr machen (also mit dem finanzamt) ?

wie sieht es aus wenn ich einen wagen für 80.000 eur kaufe?
13tds pro jahr abschreiben? oder sagt das fa irgendwann ein bestimmter wagen wäre nicht notwendig? muss ich einen "günstigen" wagen, also diesel ?, kaufen oder kann ich auch die unterhaltungskosten hochjubeln, z.b. wenn ich einen wagen kaufe der nicht 8 liter diesel für aktuell 1,15 sondern 18 liter super für akutell 1.40 braucht? dann wird die differenz zwischen erstattung durch AG und tatsächlichen kosten ja immer höher.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
..
12.600 eur sonderabschreibung für 2006
+ 9.000 eur für 2007 (nächster wagen bei einem kaufpreis von 54tsd)

wenn dem so wäre, dann sollte ich vielleicht die wagen in kürzeren abständen wechseln und teurere wagen kaufen - weil der größte wertverlust tritt ja im ersten jahr ein.

...


Aus diesem Grude fahren Geschäftsleute oft Ihre PKWs nur 2 Jahre. Und die Söhne meist sehr preiswerte Gebrauchte. Die anderen Überlegungen sind M.E. richtig ich habe da aber keine Erfahrung.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

noch eine nachfrage:

aber es können auch angestellte arbeitnehmer / nicht selbstständige (privatleute wie "du und ich") so abschreiben, oder können das nur selbstständige bzw. firmen/juristische personen ?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der PKW der Einkommenserzielung dient, ist die Abschreibung Teil der Kosten. Aber meist ist es zweckmäßiger die km-Pauschale in Anspruch zu nehmen.
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Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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consch
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 07:30    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

wie sieht es aus wenn ich einen wagen für 80.000 eur kaufe?
13tds pro jahr abschreiben? oder sagt das fa irgendwann ein bestimmter wagen wäre nicht notwendig? muss ich einen "günstigen" wagen, also diesel ?, kaufen oder kann ich auch die unterhaltungskosten hochjubeln, z.b. wenn ich einen wagen kaufe der nicht 8 liter diesel für aktuell 1,15 sondern 18 liter super für akutell 1.40 braucht? dann wird die differenz zwischen erstattung durch AG und tatsächlichen kosten ja immer höher.


Ja klar, und was passiert wenn Du einen Dacia Logan für 8.000,- EUR kaufst, dann verdienst Du sogar noch Geld und zwar schon nach 26.667 km.

LG Conny
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steuermann
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Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 478
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Die Steuerermäßigung deckt immer nur einen Teil der Kosten. Je nach Höhe des Einkommens und Steuersatz ist die Steuerermäßigung mehr oder weniger hoch.
Selbst wenn Sie den derzeit höchsten Steuersatz von 42 % zahlen, müssen Sie immer noch 58 % der Kosten selbst aufbringen. Es lohnt sich also nicht, unnötige Kosten zu produzieren.

Gruß
steuermann
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 22.07.06, 01:27    Titel: Antworten mit Zitat

@consch
@steuermann

vielen Dank für die Antworten.

Was mich befremdet ist, dass der Arbeitgeber damit offensichtlich durch seine Weigerung Dienstwagen zur Verfügung zu stellen letztendlich Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes auf den Arbeitnehmer abwälzen kann.

Ich meine, weder die steuerfreie km-Pauschale noch die steuerliche Abschreibung der verbleibenden Kosten decken den tatsächlichen Aufwand. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
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