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Verfasst am: 25.07.06, 08:42 Titel: Anspruch auf Krankentagegeld?
Hallo zusammen,
A hatte einen Arbeitsunfall und ist längere Zerit arbeitsunfähig. Die Krankentagegeldversicherung zahlt. Jetzt soll A eine längere stundenweise Belastungs-erprobung zur Wiedereingliederung machen. Die Versicherung sagt alle Zahlungren ab, da A nicht mehr 100% AU ist. A erhält aber nur das Krankengeld von der GKV und keine Zahliung vom Arbeitgeber.
Ist die Sichtweise der Versicherung richtig?
Verfasst am: 25.07.06, 14:17 Titel: Re: Anspruch auf Krankentagegeld?
Moelders hat folgendes geschrieben::
Hallo zusammen,
A hatte einen Arbeitsunfall und ist längere Zerit arbeitsunfähig. Die Krankentagegeldversicherung zahlt. Jetzt soll A eine längere stundenweise Belastungs-erprobung zur Wiedereingliederung machen. Die Versicherung sagt alle Zahlungren ab, da A nicht mehr 100% AU ist. A erhält aber nur das Krankengeld von der GKV und keine Zahliung vom Arbeitgeber.
Ist die Sichtweise der Versicherung richtig?
Gruß
Natürlich gibt es unterschiedliche Produkte, aber gelernt habe ich, dass Reha-Kosten von der Unfallversicherung nicht übernommen werden...
Nur KHT und KHT-Plus, wenn es bei Vertragsabschluss mit eingeschlossen wurde.
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
die Sichtweise des Versicherers ist korrekt, da das Krankentagegeld nur bei völliger Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird.
Zitat:
Paragraph 1 Absatz 3 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung
Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Beschäftigung nachgeht
Manche Versicherer bieten jedoch bei einer Wiedereingliederung auf Kulanz die Fortführung der Kranketagegeldzahlung an, wenn nachgewiesen wird, daß die Person weiterhin kein Gehalt von seinem Arbeitgeber während der Wiedereingliederung bezieht.
Ist die Versicherung denn überhaupt über die Wiedereingliederung informiert oder stellte diese die Zahlung nur aufgrund der nicht mehr 100%igen Bestätigung auf dem Pendelbogen zum Nachweis der AU ein? _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
man sollte hier vielleicht zunächst mal klären, ob es um ein Krankentagegeld aus einer privaten Kranken- (Zusatz?-) versicherung oder aus einer Unfallversicherung geht.
Hier muss man unterscheiden zwischen den gesetzlichen und privaten Versicherungen.
Bei einem Arbeitsunfall wird bei Arbeitsunfähigkeit und Wegfall der Lohn/Gehaltsfortzahlung Verletztengeld gezahlt. Ist der Arbeitnehmer in einer gesetzlichen Krankenversicherung, zahlt diese üblicherweise das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Daher meinen viele Versicherte, dass die GKV Krankengeld zahle.
Bei der Wiedereingliederung nach Hamburger Modell (Belastungserprobung, Arbeitsversuch und wie sie alle genannt werden) gilt man vor den gesetzlichen Versicherungen (GKV und UV) weiterhin als (völlig) arbeitsunfähig. Demzufolge besteht weiter Anspruch auf Verletztengeld/Krankengeld, wenn kein Lohn/Gehalt gezahlt wird für die stundenweise Tätigkeit.
Anders sehen es meist die privaten Versicherungen. Für die gibt es die teilweise Arbeitsfähigkeit. Nun muss man sich die Versicherungsbedingungen anschauen, ob dann noch Anspruch auf Krankentagegeld besteht, ggf. teilweise oder gar nicht. Ich kenne zumindest eine private Krankenversicherung, die auch bei teilweiser Arbeitsfähigkeit (wie beim Arbeitsversuch) das Krankentagegeld weiter zahlt, natürlich gemindert.
Astrid _________________ Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
@Fortuna49: Sie haben Recht, A erhält Verletztengeld.
@Melle: Auf dem Pendelbogen wird 100% AU bescheinigt, aaber der Versicherer
hat Kenntnis über die Wiedereingliederung über einen angeforderten Arzt-
bericht.
@Mogli: Es handelt sich um eine private Zusatzversicherung.
@Astrid69: A hat in seinen Unterlagen nur den Vertrag, die separaten Bedingungen hat
er verschlampt und muß diese beim Versicherer anfordern.
hm, wie oben bereits ewähnt ist die Versicherung im Recht, jedoch sollte A nachfragen, ob nicht eine Zahlung auf Kulanz möglich ist. Was nützt es der Versicherung, wenn A aufgrund des Verdienstausfalles wieder voll anfängt zu arbeiten und dann wieder, auf längere Zeit gesehen, fortwährend AU ist _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
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