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Werbeflächenvertrag mit Unternehmen

 
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becflo9601
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.07.2006
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 06:47    Titel: Werbeflächenvertrag mit Unternehmen Antworten mit Zitat

Hallöchen,

bin neu hier, und hoffe ihr habt einen guten tip für mich.

Also:
Nehmen wir an, dass Firma A von einem Außendienstmitarbeiter der Werbeagentur XY besucht wurde. Hierbei wurde eine bestimmte Werbemöglichkeit besprochen, die mit einem 5-Jahres Vertrag zusammenhängt, wobei die Kosten für die 5 Jahre in 11 Rechnungen aufgeteilt wird, wie folgt: 1. Re Mehrwertsteuer, 2. -11. Re Ratenzahlung des Gesamt-Nettobetrages.
Da das Konzept aber stimmig schien stimmt Firma A ein, unterschreibt den Vertrag, fertigt ein Layout an und sendet es der Werbefirma zu. Im Vertrag gab es noch den Zusatz "Kündigung mit Ablauf".
Innerhalb 14 Tagen entwickeln sich die Dinge in Firma A aber derart, dass mit einer Verkleinerung wenn nicht sogar Schließung der Firma zum Jahresende gerechnet werden muss (nicht allein wegen der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen). Firma A unterrichtet sofort besagten Außendienstmitarbeiter der Werbeagentur XY und schildert die Situation und bittet um Rücktritt. Dieser wiederum bestätig dies und verlangt schriftliche Kündigung an die Werbeagentur XY. Dies macht Firma A ebenfalls innerhalb 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung.

Nun das Problem
Werbeagentur XY reagiert nach 22 Tagen auf die schriftliche Kuendigung und lehnt diese ab mit dem Verweis auf Paragraph 15 der AGB, der wiefolgt lautet:
"Unternehmer haben bei sogenannten Haust[rgeschaeften keine Widerrufsmoeglichkeit, da die von Ihnen abgeschlossenen Vertraege mit ihrer Erwerstaetigkeit im Zusammenhang stehen."
Gleichzeitig wird ein Schadenersatz von ca. 94.923 % gefordert, mit dem Vermerk, dass bei Schadenersatz keine Steuer faellig wird.

Meine Frage
Handelt die Werbeagentur XY rechtmaessig? Hat besagter Paragraph bestand? Muss Firma A den Schadenersatz bezahlen? Welche Moeglichkeiten hat Firma A ueberhaupt aus diesem Vertrag herauszukommen. Es sei noch angefuegt, dass es bei Firma A wahrscheinlich um eine Einzelfirma geht.
Wenn Firma A zahlen muss aber nicht kann, wie geht es dann weiter?

freue mich auf eine baldige Antwort

Gruss an Alle becflo9601
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 07:39    Titel: Antworten mit Zitat

Als Unternehmen haften Sie immer und haben keine Rückgaberechte.

Ob der Schaden 94,xxx beträgt ist vermutlich frei erfunden, versuchen Sie zu handeln.
Statt der zb. 1000 Euro bieten Sie 200 an. Wenn der andere ablehnt erklären Sie das Sie dann eben Privatinsolvenz anmelden werden und den Rechtsweg betreiten werden.

Wenn drohen nicht geht, betteln.

Zitat:
Innerhalb 14 Tagen entwickeln sich die Dinge in Firma A aber derart

Zitat:
nicht allein wegen der politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen


Das sollten Sie keinem erzählen. Es hat sich weder pol. noch wirtschaftlich was verändert. Sie haben sich ganz alleine Übernommen.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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