Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schaden nach Umzug
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schaden nach Umzug

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Pandara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 09:51    Titel: Schaden nach Umzug Antworten mit Zitat

Hallo,

wie verhält es sich in folgendem Fall:

Ein Umzugsunternehmen baut in der Wohnung des Mieters die Möbel auf. An eine Wand, die sich als nicht besonders stabil herausstellt, montiert das Umzugsunternehmen Hängeschränke, sichert aber zu, daß die Schränke halten. 2 Monate nach dem Umzug fallen die Schränke von der Wand und beschädigen darunter befindliche Gegenstände. Das Umzugsunternehmen will den Schaden nicht ersetzen, mit der Begründung, daß es nicht an der Montage, sondern an der Wand lag.

Ist das Umzugsunternehmen nicht auch im Sinne der Gewährleistung in solchen Fällen verantwortlich?

Kann der Schaden auch über die Hausratversicherung geregelt werden?

Vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Sven-Dresden
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.05.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 07.07.06, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Wer etwas in einer Wand verankert, muss auch über die Sachkunde verfügen, zu beurteilen, ob die Wand eine derartige Belastung aushält. Sonst brauch ich mir keinen Handwerker ins Haus holen.

Das Werk ist frei von Sachmängeln zu verschaffen (§ 633 II 1)
Unstrittig ist, dass ein Schrank an der Wand auch hängen soll. Wenn er das nicht tut, dan fehlt ihm eine wesentliche Beschaffenheit (§ 633 II 2 Nr. 2):

Bei Mängeln kann der Bestelleer Nacherfüllung verlangen (§ 634 i.V.m. § 635).

Schadensersatz für die zerbrochenen Sachen kann man über § 280 verlangen.
_________________
Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie Ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pandara
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.12.2005
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 08.07.06, 23:46    Titel: Antworten mit Zitat

Herzlichen Dank für die fundierte Antwort!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.07.06, 00:43    Titel: Antworten mit Zitat

Sven-Dresden hat folgendes geschrieben::
Wer etwas in einer Wand verankert, muss auch über die Sachkunde verfügen, zu beurteilen, ob die Wand eine derartige Belastung aushält. Sonst brauch ich mir keinen Handwerker ins Haus holen.


Es käme aber schon darauf an, was vereinbart war (nur Anlieferung oder auch Aufbau der Möbel) und wie die Abfolge im konkreten Einzelfall war (hat der Kunde nur gesagt "hängt die da auf" und könnte man daraus entnehmen, der Umzugsunternehmer könne davon ausgehen, daß der Kunde sich bereits darüber informiert hat, ob dies statisch machbar ist?).

Im übrigen sehe ich auch ein nicht unerhebliches Beweisproblem, wenn die Schränke erst nach 2 Monaten heruntergekommen sind. Da werden sich die Gutachter fröhlich drüber streiten können...

Sven-Dresden hat folgendes geschrieben::
Unstrittig ist, dass ein Schrank an der Wand auch hängen soll. Wenn er das nicht tut, dan fehlt ihm eine wesentliche Beschaffenheit (§ 633 II 2 Nr. 2)


Umzug ist doch wohl Dienstleistungs- und nicht Werkvertrag.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mike-BY
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.04.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Um noch mal auf die Abgrenzung Dienst- oder Werkvertrag einzugehen:

Den Umzug sehe ich grundsätzlich auch als Dienstleistung, wenn aber zusätzliche Leistungen vereinbart sind (Aufhängen von Schränken), sehe ich eher einen gemischten Vertrag, wobei letzteres dann wohl dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist -> bestimmter Arbeitserfolg ist geschuldet: "Schrank muss hängen und halten"...

oder sehe ich das falsch?

Gruß
Mike
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Kasandra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 06:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Du schreibst doch, dass die Wand nicht besonders stabil ist. Warum sollte jetzt das Umzugsunternehmen schuldig sein? Hört sich eher nach einem Baumangel an. Was ist das für eine Wand, Gipsplatten oder sowas?
Denke hier sollte erstmal die genaue Ursache geklärt werden?!?
Gruß Kasandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Kasandra hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Du schreibst doch, dass die Wand nicht besonders stabil ist. Warum sollte jetzt das Umzugsunternehmen schuldig sein?


Zitat:
An eine Wand, die sich als nicht besonders stabil herausstellt, montiert das Umzugsunternehmen Hängeschränke, sichert aber zu, daß die Schränke halten.

_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kasandra
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 06:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dookie,

ich verstehe immer noch nicht, warum das Umzugsunternehmen primär die Schuld haben soll. Sind die Bausachverständige? Ich unterstelle einfach mal, dass in der Küche, so wie man es kennt diverse Anschlüsse (Wasser, Starkstrom) vorgegeben sind. Entsprechend dieser Maßgaben ist es ja erforderlich, soweit ich keine Installationen verlege, die Küchenmöbel anzuordnen. Zum mormalen Gebrauch gehören natürlich Hängeschränke. Diese kommen nun mal nicht vor das Fenster o. die Tür. Ergo, die übrigen Wandflächen werden benutzt. Diese sollten einer nutzungsbedingten Statik entsprechen. Welche Dübel / Schrauben wurden benutzt? Die gleichen wie in der letzten Wohnung? Wenn ja, dann ist deren Haltbarkeit in Größe u. Beschaffenheit ja auch erprobt. Jetzt müssten in der Wand ja große Bruchlöcher sein u. wenn das so ist muss man wohl auf die mindere Wandbeschaffenheit tippen. Bei vorher durchgeführter Eigenrenovierung hätte man ja sehen können, wie die Vormieter montiert haben. Hatten die auch Hängeschränke. Man kann auch mal im Haus bei anderen Wohnungen (soweit vorhanden) nachfragen, ob dort auch Probleme mit der Wand bestehen.
Kasandra
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.