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Verfasst am: 07.07.06, 09:51 Titel: Schaden nach Umzug
Hallo,
wie verhält es sich in folgendem Fall:
Ein Umzugsunternehmen baut in der Wohnung des Mieters die Möbel auf. An eine Wand, die sich als nicht besonders stabil herausstellt, montiert das Umzugsunternehmen Hängeschränke, sichert aber zu, daß die Schränke halten. 2 Monate nach dem Umzug fallen die Schränke von der Wand und beschädigen darunter befindliche Gegenstände. Das Umzugsunternehmen will den Schaden nicht ersetzen, mit der Begründung, daß es nicht an der Montage, sondern an der Wand lag.
Ist das Umzugsunternehmen nicht auch im Sinne der Gewährleistung in solchen Fällen verantwortlich?
Kann der Schaden auch über die Hausratversicherung geregelt werden?
Wer etwas in einer Wand verankert, muss auch über die Sachkunde verfügen, zu beurteilen, ob die Wand eine derartige Belastung aushält. Sonst brauch ich mir keinen Handwerker ins Haus holen.
Das Werk ist frei von Sachmängeln zu verschaffen (§ 633 II 1)
Unstrittig ist, dass ein Schrank an der Wand auch hängen soll. Wenn er das nicht tut, dan fehlt ihm eine wesentliche Beschaffenheit (§ 633 II 2 Nr. 2):
Bei Mängeln kann der Bestelleer Nacherfüllung verlangen (§ 634 i.V.m. § 635).
Schadensersatz für die zerbrochenen Sachen kann man über § 280 verlangen. _________________ Abschließend sei nochmals erkärt, dass alles Geäußerte nur meine Meinung wiederspiegelt und auf keinen Fall eine Rechtsberatung darstellt.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 09.07.06, 00:43 Titel:
Sven-Dresden hat folgendes geschrieben::
Wer etwas in einer Wand verankert, muss auch über die Sachkunde verfügen, zu beurteilen, ob die Wand eine derartige Belastung aushält. Sonst brauch ich mir keinen Handwerker ins Haus holen.
Es käme aber schon darauf an, was vereinbart war (nur Anlieferung oder auch Aufbau der Möbel) und wie die Abfolge im konkreten Einzelfall war (hat der Kunde nur gesagt "hängt die da auf" und könnte man daraus entnehmen, der Umzugsunternehmer könne davon ausgehen, daß der Kunde sich bereits darüber informiert hat, ob dies statisch machbar ist?).
Im übrigen sehe ich auch ein nicht unerhebliches Beweisproblem, wenn die Schränke erst nach 2 Monaten heruntergekommen sind. Da werden sich die Gutachter fröhlich drüber streiten können...
Sven-Dresden hat folgendes geschrieben::
Unstrittig ist, dass ein Schrank an der Wand auch hängen soll. Wenn er das nicht tut, dan fehlt ihm eine wesentliche Beschaffenheit (§ 633 II 2 Nr. 2)
Umzug ist doch wohl Dienstleistungs- und nicht Werkvertrag. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Um noch mal auf die Abgrenzung Dienst- oder Werkvertrag einzugehen:
Den Umzug sehe ich grundsätzlich auch als Dienstleistung, wenn aber zusätzliche Leistungen vereinbart sind (Aufhängen von Schränken), sehe ich eher einen gemischten Vertrag, wobei letzteres dann wohl dem Werkvertragsrecht zuzuordnen ist -> bestimmter Arbeitserfolg ist geschuldet: "Schrank muss hängen und halten"...
Hallo,
Du schreibst doch, dass die Wand nicht besonders stabil ist. Warum sollte jetzt das Umzugsunternehmen schuldig sein? Hört sich eher nach einem Baumangel an. Was ist das für eine Wand, Gipsplatten oder sowas?
Denke hier sollte erstmal die genaue Ursache geklärt werden?!?
Gruß Kasandra
Hallo,
Du schreibst doch, dass die Wand nicht besonders stabil ist. Warum sollte jetzt das Umzugsunternehmen schuldig sein?
Zitat:
An eine Wand, die sich als nicht besonders stabil herausstellt, montiert das Umzugsunternehmen Hängeschränke, sichert aber zu, daß die Schränke halten.
_________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
ich verstehe immer noch nicht, warum das Umzugsunternehmen primär die Schuld haben soll. Sind die Bausachverständige? Ich unterstelle einfach mal, dass in der Küche, so wie man es kennt diverse Anschlüsse (Wasser, Starkstrom) vorgegeben sind. Entsprechend dieser Maßgaben ist es ja erforderlich, soweit ich keine Installationen verlege, die Küchenmöbel anzuordnen. Zum mormalen Gebrauch gehören natürlich Hängeschränke. Diese kommen nun mal nicht vor das Fenster o. die Tür. Ergo, die übrigen Wandflächen werden benutzt. Diese sollten einer nutzungsbedingten Statik entsprechen. Welche Dübel / Schrauben wurden benutzt? Die gleichen wie in der letzten Wohnung? Wenn ja, dann ist deren Haltbarkeit in Größe u. Beschaffenheit ja auch erprobt. Jetzt müssten in der Wand ja große Bruchlöcher sein u. wenn das so ist muss man wohl auf die mindere Wandbeschaffenheit tippen. Bei vorher durchgeführter Eigenrenovierung hätte man ja sehen können, wie die Vormieter montiert haben. Hatten die auch Hängeschränke. Man kann auch mal im Haus bei anderen Wohnungen (soweit vorhanden) nachfragen, ob dort auch Probleme mit der Wand bestehen.
Kasandra
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