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Firma A bestellt bei Firma B eine Ware. Die Firma B liefert die Ware auch an Firma A aus. Durch das Ausscheiden mehrerer Mitarbeiter aus der Firma B hat Firma A nun Sorgen, ob auch die Gewährleistung und der Service auf die gelieferte Ware noch gegeben werden kann.
Die aus der Firma B ausgeschiedenen Mitarbeiter gründen nun eine neue Firma "C". Alle 3 Parteien sind sich nun einig, dass eine nachträgliche Stornierung des Auftrages bei Firma B und eine Neubeauftragung bei Firma C das Beste ist.
Wie geht man dieses nun am sinnvollsten an?Wie kann Firma B sich gegen Ansprüchen von Firma B schützen im Falle einer Stornierung....
Wie kann Firma B sich gegen Ansprüchen von Firma B schützen im Falle einer Stornierung....
1. Sinnvoll formulieren hilft.
2. Generell hat A natürlich kein Anrecht auf Stornierung.
3. Wenn sich A, B und C einig sind, sollte man doch einen entsprechend formulierten Aufhebungsvertrag unterzeichnen können. Das ist doch wirklich kein Hexenwerk. "A und B erklären übereinstimmend, daß der Auftrag X vom Y.Y.YYYY über Z EUR storniert wird. A gibt die Waren bis zum ... an B auf eigene Portokosten zurück. B zahlt A den Kaufpreis bis zum ... in voller Höhe zurück [ggfs: evtl. Forderungen des B wegen Verschlechterung oder Untergang der Ware bleiben unberührt]. Weitere Ansprüche bestehen nicht." Oder so. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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