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Sportverein ; lange nicht da ; Beitragserhöhung ohne Wissen

 
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 12:16    Titel: Sportverein ; lange nicht da ; Beitragserhöhung ohne Wissen Antworten mit Zitat

Anmerkung JS:
wie sich später im Thread herausstellt, geht es hier tatsächlich nicht um einen Verein sondern um eine private Sportschule. Ich habe den Thread daher vom Vereinsrecht nach hier ins Verbraucherrecht verschoben.


So,

Fall: Pers A ist in einem Verein. Er war dort ca. ein halbes Jahr nichtmehr da er keine Zeit hatte. In dieser Zeit wurde der Beitrag erhöht ohne sein Wissen oder eine schriftliche Ankündigung. Könnte Pers A rückwirkend kündigen? Oder welche Möglichkeiten hat Pers A (will aufgrund dieses Vorfalls eh den Verein verlassen).

//edit 1

Fall 2 siehe wie oben, aber das dort ausdrücklich erwähnt wurde, das bei wichtigen Veränderungen (mir fehlt gerade der genaue Wortlaut, kommt morgen) die Auflösung des Vertrages erfolgt.

Hoffe jemand kann mir so scho helfen.

Timo
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.07.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
eine wichtige Frage, die sich mir stellt, ist, warum das Mitglied von der Beitragserhöhung nichts gewusst hat.
Üblicherweise ist die Mitgliederversammlung für eine solche Erhöhung zuständig. Diese muss formal korrekt einberufen werden (siehe Satzung), in der Regel durch schriftliche Einladung aller Mitglieder und unter Angabe einer Tagesordnung. Nur über die in der Tagesordnung bezeichneten Beschlussgegenstände kann in der Regel beschlossen werden. Ausnahmen hierzu sind nur zulässig, wenn die Satzung sie explizit vorsieht.
Hat also das Mitglied eine Einladung mit einem TOP "Beitragserhöhung" o.ä. erhalten und diese aber ignoriert?
Oder ist das Mitglied tatsächlich nicht auf die durch die Satzung festgelegte Weise eingeladen worden?
Oder ist ein anderes Vereinsorgan für Beitragserhöhungen zuständig?

Zu fristlosen / rückwirkenden Kündigung (Austritt):
Eine Kündigung eines bestehenden Vertrages ohne Einhaltung einer Frist ist grundsätzlich jederzeit und beiderseitig möglich, sofern ein "wichtiger Grund" vorliegt. (So oder ähnlich wird vermutlich auch die gesuchte Formulierung für den Fall 2 lauten.)
Dieses Recht besteht immer, unabhängig davon, ob die Satzung es explizit aufführt oder nicht. Es ist festgeschrieben in der Vorschrift des § 314 BGB:
Zitat:
§ 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
...

Das ist jedoch ein absoluter Ausnahmefall. In aller Regel ist es dem Mitglied zuzumuten, bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist im Verein zu verbleiben.

So sehe ich auch die beschriebenen Fälle. Eine Beitragserhöhung ist im Normalfall kein wichtiger Grund für einen fristlose Kündigung, schon gar nicht rückwirkend. Etwas anderes kann gelten, wenn die Satzung ein solches Recht explizit zugesteht oder wenn die Beitragserhöhung verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht beschlossen wurde.
Auch eine exorbitant hohe Erhöhung kann einen solchen wichtigen Grund darstellen, insbesondere dann, wenn es keine sachlichen Gründe für die Erhöhung gibt.
Eine Beitragserhöhung von 25 % wurde von einem Gericht allerdings noch nicht als ausreichend für eine fristlose Kündigung angesehen.

Ich denke, hier wird nur eine ordentliche Kündigung unter Beachtung der Kündigungsfrist möglich sein.

JotEs
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... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Fall 2 ist leider nicht vorhanden.

Also so kündigen ohne irgendwelche Sondersachen.

Es ist eine private Kampfsportschule und die Beitragserhöhung wurde 3 Monate nachdem pers A nichtmehr hinging ca. beschlossen. Wurde nicht eingeladen. Weder schriftlich noch mündlich. Auch über die Beitragserhöhung wurde Pers A in keinster Weise, bis vor kurzem von nem Kumpel, informiert.

Kann man darüber nochwas machen?
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Anmeldungsdatum: 16.09.2005
Beiträge: 1535
Wohnort: Lower Saxony

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn überhaupt, ist das recht zeitaufwändig. Wenn der Beschluss über die Beitragserhöhung ordnungsgemäß zustande gekommen ist, muss man diesen gegen sich gelten lassen. Schließlich ist es eine demokratische Mehrheitsentscheidung der MV.

Weshalb keine Einladung erfolgt ist, bleibt zu prüfen. Ist die Einladung zur MV schlampig erfolgt, kann es fraglich sein, ob die gefassten Beschlüsse überhaupt wirksam sind. Dazu wird es aber einiger Recherchen bedürfen. Ob sich das lohnt, wenn man eh austreten will, muss man selbst bewerten.

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MfG
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 18.07.06, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
handelt es sich überhaupt um einen Verein ("private Kampfsportschule") ?
Du sprichst auch immer von Verträgen. Die Mitgliedschaft in einem Verein ist aber kein Vertrag im eigentlichen Sinne. Handelt es sich bei dem "Verein" vielleicht doch eher um ein Unternehmen?

JS
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 19.07.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Werde ich nachlesen. Kommt nachher, wenn ich irgendwo netz finde oder sonst morgen.
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

So jetzt aber ^^.

"Das XXX ist kein Verein, sondern eine private selbstständige Sportschule."

So kann Pers A nun bei einer Beitragserhöhung ohne !! schriftliche Anlkündigung bzw. Information was machen?

Wenn ja was.

danke
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 20.07.06, 17:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
dann gehört der Thread aber nicht ins Vereinsrecht sondern eher ins Verbraucherrecht. Ich verschiebe ihn mal dorthin ...

JS
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 15:32    Titel: Antworten mit Zitat

up.

kann wer was dazu sagen?
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Peace
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Anmeldungsdatum: 17.07.2006
Beiträge: 218
Wohnort: nahe Bremen

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

k hat sich. Wurde "friedlich" beigelegt. Sofortiger Austritt ohne bis Vertragsende.

Interessieren würde mich das aber trotzdem, was rehtlich gesehen möglich wäre.

Mfg Timo
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