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Wahl der Lohnsteuerklasse

 
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maddia
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 11:03    Titel: Wahl der Lohnsteuerklasse Antworten mit Zitat

Guten Tag,

soweit ich weiß, kann man ja einmal im Jahr die Lohnsteuerklasse ändern. Wie ist das denn, wenn einer ein Beschäftigungsverbot hätte? Könnte der Partner für diese Zeit dessen Lohnsteuerklasse übernehmen oder würde man dann in die Röhre gucken? Zum Hintergrund verweise ich auf meinen Beitrag bezüglich des Mutterschutzgesetzes. Denn irgendwie müsste man ja ne Chance bekommen, diesen Verlust wieder reinzuholen, den man während dem Beschäftigungsverbot erleidet. Aber auf Steuerklasse 5 hat man da ja nicht wirklich eine Chance.

Bitte nur eine Antwort dazu, keine emotionale Diskussion.

Vielen Dank
Claudia
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Wechsel der Steuerklasse, um einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten, ist nach der Rechtsprechung als rechtsmissbräuchlich anzusehen und verpflichtet den Arbeitgeber nicht, einen höheren Zuschuss zu zahlen.
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maddia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Thema verfehlt, setzen, 6 *lach*. Nein, darum geht es doch gar nicht. Will mich denn hier keiner verstehen? Es geht nicht um Mutterschaftsgeld.

Die Frage nochmal: Wie ist das denn, wenn einer ein Beschäftigungsverbot hätte? Könnte der Partner für diese Zeit dessen Lohnsteuerklasse übernehmen?

Aber ich glaub, ich geb es auf, das wird wohl hier nichts mehr *seufz*
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Weil das nun aber auch gar nichts mit Arbeitsrecht zu tun hat verschiebibere ich ins Steuerrecht.

Und ansonsten: eine Lohnsteuerklasse kann man nicht 'übernehmen', schon gar nicht vorübergehend. Nicht dauernd getrennt lebende Eheleute (ich nehme mal an, das ist mit 'Partner' gemeint) können entweder die Steuerklassenkombination III / V oder IV / IV wählen. Sofern eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird (ist in einigen Fällen zwingend vorgeschrieben), hat die Wahl der Steuerklasse keine Auswirkungen auf die tatsächliche Steuerbelastung.

Ach ja - das hier
maddia hat folgendes geschrieben::
Denn irgendwie müsste man ja ne Chance bekommen, diesen Verlust wieder reinzuholen, den man während dem Beschäftigungsverbot erleidet.
haben Sie bisher immer noch nicht beziffert. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, daß derartige 'Antworten'
maddia hat folgendes geschrieben::
Thema verfehlt, setzen, 6
die Bereitschaft anderer User nicht gerade fördern, sich mit Ihren Fragen auseinanderzusetzen.
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Sapere Aude! (Kant)
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maddia
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, sorry, ich dachte, das hat was mit arbeiten zu tun, also Arbeitsrecht. Bin nur ein dummer Laie, sorry.

Klar war das keine qualifizierte Bemerkung, aber wenn man dauernd Antworten bekommt, die am Thema vorbei gehen, ist man einfach nur genervt.

Was ich aber nicht verstehe: viele sagen mir immer, dass sie Kosten absetzen können, obwohl sie gar nicht arbeiten, also quasi beim Partner. Das verstehe ich jetzt nicht. Wozu hat man denn die Steuerklassen, wenn es letztlich egal ist für die Steuer? Ich habe Steuerklasse III, bin Alleinverdiener und habe dieses Jahr nicht vor, eine Steuererklärung zu machen. Mal sehn, was das Finanzamt dazu sagt. Ich wäge mich aber auf der sicheren Seite.

Wenn ich Lohnersatzleistungen bekomme (also für die Zeit des BV), dann muss ich ja eine Steuererklärung machen. Und wenn mein Mann jetzt auf Kl. 5 in dieser Zeit arbeiten ging, horrende Abzüge hätte, dann bekämen wir das am Jahresende alles wieder oder wie darf ich das verstehen? Bisher war mir nur bekannt, dass man bei Kl. 5 immens viel nachzahlen muss, deshalb hat er von mir quasi verboten bekommen, mit dieser Kl. arbeiten zu gehen. Hm, das ist irgendwo ein Widerspruch.

Aber wenn das gar nicht der Fall wäre, wäre es ja eine Überlegung wert.

Übrigens musste ich für letztes Jahr auf Kl. 3 Steuern nachzahlen und deshalb ist mir die Lust an der Erklärung vergangen.
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roger2102
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Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo maddia,

ja kann man/frau Lachen Alleridngs nur einmal im Jahr, spätestens bis zum 30.11. des Jahres. Danach nur im Rahmen der Veranlagung. Siehe auch hier: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/17218/17218.html
Im Übrigen § 39 EStG.

roger2102
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maddia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Roger,

darum ging es mir aber gar nicht, ich hab ja schon die bestmögliche Steuerklasse für das Mutterschaftsgeld *g* Das Thema hab ich im Jahr 2001 schon durchgekaut, da weiß ich bescheid. Es ging nur um die Zeit des Beschäftigungsverbotes. Dass man nur einmal im Jahr wechseln kann, ist mir schon klar. Das sollten sie aber eigentlich mal anpassen in Zeiten von ständigem Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, BVs, etc. Ist auch irgendwie veraltet, find ich... *seufz*
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

maddia hat folgendes geschrieben::
Übrigens musste ich für letztes Jahr auf Kl. 3 Steuern nachzahlen
Alleinverdiener mit Steuerklasse III muß Steuern nachzahlen? Geschockt Ich will ja gar nicht behaupten, daß ich völlig sicher bin, aber doch ziemlich: das kann dann wohl eher nicht an den Einnahmen als AN liegen (ich kann mir nur eine Ausnahme vorstellen: Freibeträge eingetragen, die offenbar zu hoch waren).
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maddia
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Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, mein Betrieb meinte, sie hätte keinen Ausgleich gemacht wie in den Jahren zuvor. Aber mir das vorher sagen, nö, das war natürlich nicht drin:-(
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Alleinverdiener mit Steuerklasse III muß Steuern nachzahlen? Ich will ja gar nicht behaupten, daß ich völlig sicher bin, aber doch ziemlich: das kann dann wohl eher nicht an den Einnahmen als AN liegen (ich kann mir nur eine Ausnahme vorstellen: Freibeträge eingetragen, die offenbar zu hoch waren).

Es kann aber auch dann zu einer Nachzahlung kommen, wenn Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld oder ähnliches) bezogen wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Zitat:
Ja, mein Betrieb meinte, sie hätte keinen Ausgleich gemacht wie in den Jahren zuvor


Wann der Arbeitgeber einen Lohnsteuerjahresausgleich machen muss und wann nicht, ist hier geregelt:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__42b.html

Zitat:
Thema verfehlt, setzen, 6 *lach*.
Geschockt Böse

Gruß

der Petz
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lawyer
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

maddia hat folgendes geschrieben::
Thema verfehlt, setzen, 6 *lach*. Nein, darum geht es doch gar nicht. Will mich denn hier keiner verstehen?
Aber ich glaub, ich geb es auf, das wird wohl hier nichts mehr *seufz*

Wie wäre es dann damit, klare, für jedermann verständliche Fragen zu stellen. Mit den Augen rollen
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maddia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.05.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

lawyer hat folgendes geschrieben::
maddia hat folgendes geschrieben::
Thema verfehlt, setzen, 6 *lach*. Nein, darum geht es doch gar nicht. Will mich denn hier keiner verstehen?
Aber ich glaub, ich geb es auf, das wird wohl hier nichts mehr *seufz*

Wie wäre es dann damit, klare, für jedermann verständliche Fragen zu stellen. Mit den Augen rollen



Na gut, was war denn nicht verständlich? Ich habe gefragt, ob der Partner meine Lohnsteuerklasse übernehmen kann, wenn ich ein Beschäftigungsverbot habe und während dieser Zeit nicht arbeiten darf. Die Frage wurde mit nein beantwortet und gut ist es. Da muss man jetzt doch kein sinnloses Zeug hineininterpretieren mit Rechtsmissbrauch und so.
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