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Aufteilung der Steuerschuld

 
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karinchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 81
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:10    Titel: Aufteilung der Steuerschuld Antworten mit Zitat

hallo
Mann und Frau leben seit 2004 getrennt, Frau hat kein Einkommen , Mann ja...aber gibt trotz Mahnung vom Finanzamt keine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 ab, jetzt hat das Finanzamt Geldstrafe und Berechnung für 2004 ausgeführt und verlangt ca. 2000.- Euro für das Jahr 2004, Frau hat keine Möglichkeit EKST Erklärung abzugeben da sie nicht an die nötigten Belege kommt und auch woanders wohnt. Haften für die Steuerschuld müssen beide, jetzt hat Frau eine Aufteilung der Steuerschuld beantragt, da sie für die Schlamperei vom Mann nichts kann, wie sieht das nun für Mann aus, wird er für das Jahr 2004 mit Steuerklasse eins oder noch wie bisher mit drei veranlagt? mfg
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 24.07.06, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Steuerklasse hat Bedeutung für den Lohnsteuerabzug. Über die endgültig festgesetze Steuer sagt sie nichts aus.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Shaitan
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 100
Wohnort: Meenz

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn "Frau" kein Einkommen hat, dann muss sie auch keine Erklärung abgeben.

Falls "Mann" eine Erklärung für "Mann und Frau" abgegeben hat, und "Frau "
NICHT unterschrieben hat, hat "Mann" Streß am Stiefel.

Zu deutsch: Der Mann hätte dadurch Urkundenfälschung begangen. Das wird mit Strafe belegt. Falls der Mann eine Einzelerklärung nur für sich abgegebeb hat, betrifft die Steuer nicht die Frau. Das geht aber so aus dem Sachverhalt nicht hervor.

Fragen:

1. Einzelerklärung nur vom Mann?
2. Woher weiß Frau wieso Steuerschuld?
3. Hat Frau den Bescheid gesehen und stand da auch ihr Name drauf?
4. Wenn 3. = Ja und Frau nicht irgendwo unterschrieben hatte, dann Finanzamt
anrufen und ordentlich Streß schieben.

Aufteilungsbescheide können nur erlassen werden, wenn eine ZUSAMMENveranlagung durchgeführt wurde. Das lässt sich aus dem SV nicht entnehmen.

Gruß Shaitan
_________________
"Faulheit ist die Perfektion der Entspannung."
"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten."
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Meine Aussagen sind ohne Gewähr, mit der Bitte um Korrektur falls ich mich irren sollte.
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§ 31
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.03.2006
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 25.07.06, 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Shaitan hat folgendes geschrieben::
Wenn "Frau" kein Einkommen hat, dann muss sie auch keine Erklärung abgeben.
Doch, und zwar zumindest dann, wenn "Mann" eine abgegeben hat (§ 25 Abs. 3 S. 3 EStG), wenn nicht ohnehin eine anderweitige Pficht zur Abgabe besteht. Letzteres ist wahrscheinlich, wenn das FA schätzt.

Shaitan hat folgendes geschrieben::

Falls "Mann" eine Erklärung für "Mann und Frau" abgegeben hat, und "Frau "
NICHT unterschrieben hat, hat "Mann" Streß am Stiefel.
Zu deutsch: Der Mann hätte dadurch Urkundenfälschung begangen.
So lange der Mann nicht die Unterschrift seiner Frau gefälscht hat, kann ich das in keiner Weise nachvollziehen.

Wenn Frau keine Einkünfte hatte oder sich für Sie kein Vorteil aus einer getrennten Veranlagung ergeben würde, wäre Ihre Wahl einer getrennten Veranlagung übrigens unwirksam (H26 EStH), es könnte also eine Zusammenveranlagung ohne Ihre Zustimmung durchgeführt werden. Nachteile durch Gesamtschuldnerschaft können ja durch Aufteilungsbescheid abgewendet werden.

Im Sachverhalt war allerdings von Schätzung die Rede. In so einem Fall ist wohl gar keine Erklärung abgegeben worden. Unlogisch ist außerdem, wieso Frau, wenn Sie keine Einkünfte hatte, nicht in der Lage sein soll, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Es ist nichts einfacher als eine Steuererklärung ohne Einkünfte, da benötigt man gar keine Belege, man muss nämlich gar nichts eintragen, da ja ohnehin nichts rauskommen kann. Man gibt einfach eine Erklärung nur für seinen Part ab. Der andere Partner muss dann zusehen, dass er seinen Teil selbst beisteuert.
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karinchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 81
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 06:38    Titel: Antworten mit Zitat

Mann hat keine Steuererklärung abgegeben für das Jahr 2004, trotz Mahnungen !!!
Jetzt hat das Finanzamt mit den Zahlen vom Vorjahr von sich aus eine Steuererklärung erstellt, Mann ist zu schlampig und macht nichts, Vorläufiger Steuerbescheid wurde an Mann UND Frau geschickt, da für dieses Jahr noch zusammenveranlagt wird, wenn Mann Steuerbescheid macht muss Frau unterschreiben das ist klar....
Aber hat er ja noch nichts gemacht und nun soll Frau für sei Nichtstun Steuerschuld und Geldstrafe mittragen .....???
deshalb Aufteilung der Steuerschuld und wenn Aufteilung, das ist meine Frage : in welcher Steuerklasse ist er dann, wie bisher drei oder eins wegen der Aufteilung
gruß Geschockt
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Heide
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 737

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 07:00    Titel: Antworten mit Zitat

karinchen hat folgendes geschrieben::
Mann hat keine Steuererklärung abgegeben für das Jahr 2004, trotz Mahnungen !!!
.
Aber hat er ja noch nichts gemacht und nun soll Frau für sei Nichtstun Steuerschuld und Geldstrafe mittragen .....???
deshalb Aufteilung der Steuerschuld und wenn Aufteilung, das ist meine Frage : in welcher Steuerklasse ist er dann, wie bisher drei oder eins wegen der Aufteilung
gruß :?


Was meinen Sie mit Geldstrafe? Ist denn ein Steuerstrafverfahren durchgeführt worden?
Oder meinen Sie Verspätungszuschlag?
Wie bereits erläutert, gibt es bei Durchführung der Veranlagung keine Steuerklassen.
Wenn die Einkünfte beider Eheleute geschätzt worden sind, ist vermutlich eine Zusammenveranlagung durchgeführt worden und zur Errechnung der Steuerschuld die Splittingtabelle angewandt worden.
_________________
Gruß
Heide
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo karinchen,

Sie können Ihre Frage noch so groß schreiben, das ändert nichts daran, dass bei einer Aufteilung der Steuerschuld die Lohnsteuerklasse völlig egal ist.

Genau das hatte redfox aber schon geschrieben.

Die Lohnsteuerklassen sind nur für den monatlichen Lohnsteuerabzug wichtig, im Enkommensteuerbescheid haben sie keine Bedeutung mehr.

Wenn die Frau keine Einkünfte hatte, kann sie keine getrennte Veranlagung beantragen, das so genannte Schikaneverbot.

Sie kann aber, wenn ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt ergangen ist, die Aufteilung der Steuerschuld beantragen.

Dann muss der Mann die Steuerschuld alleine zahlen, egal welche Lohnsteuerklasse.

Gruß

der Petz
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funny
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Anmeldungsdatum: 30.08.2005
Beiträge: 520

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo karinchen,

bei dieser Fallgestaltung, entfällt auf den Ehemann 100 % der Steuerschuld.

Sollte der Mann eine Zusammenveranlagung beantragen, geht das meines Wissen auch in diesem Fall (Frau hat kein Einkommen) ohne die Unterschrift der Ehefrau, man möge mich berichtigen, aber darüber gibt es meines Wissens sogar ein Urteil.
_________________
Lieben Gruss
funny
Der Charakter eines Menschen lässt sich leicht daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können.
William Lyon Phelps, amerik. Schriftsteller, 1865 - 1943
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karinchen
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Anmeldungsdatum: 26.12.2004
Beiträge: 81
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für die Antworten
es war übrigens eine Verspätungsstrafe 100.- Euro, aber der Herr vom Finanzamt hatte so eine Andeutung gemacht, dass das Einkommen von Mann u.U. dann Steuerklasse eins sein wird ...wie auch immer
gruß Karinchen
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