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Arbeitszeit bei Feiertagen in der Woche

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 22:32    Titel: Arbeitszeit bei Feiertagen in der Woche Antworten mit Zitat

Habe da eine Frage zum Recht der Arbeitszeit.

Meine Lebensgefährtin hat ab 1. 9. eine neue Stelle in einer kleinen Firma im kaufmännischen Bereich angetreten mit 40 Wochenstunden. Jetzt hat sie überrascht erfahren, dass sie bei Tagen zwischen Montag und Freitag, wenn da ein gesetzlicher Feiertag dazwischen liegt, die 8 Stunden des Tages an den anderen Werktagen nacharbeiten soll. Das ist jetzt zum erstan Mal am 1. 11., wo Allerheiligen auf einen Montag fällt. Da soll sie in der Woche von Dienstag bis Freitag an jedem Tag nicht 8, sondern 10 Stunden arbeiten um die 8 Stunden vom Feiertag nachzuholen.

In ihrem Vertrag steht dazu nur: 'Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 40 Stunden.' Das gleiche steht sinngemäß auch in meinem Vertrag (andere Firma, andere Branche), aber ich brauche keine Feiertagsstunden nachzuarbeiten! Ich habe überhaupt noch nie gehört, dass ein Arbeitnehmer Feiertage nacharbeiten muss. Ich dachte immer, Feiertage sind sowas wie höhrere Gewalt.
Kann die Firma das einfach so verlangen?

Gruss,

Werner
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.09.04, 23:00    Titel: Re: Arbeitszeit bei Feiertagen in der Woche Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

Kann die Firma das einfach so verlangen?

Gruss,

Werner


Nein.

Feiertage und Sonntage sind normalerweise frei. Im Gegenteil, wenn an einem Feiertag oder an einem Sonntag gearbeitet werden muss, muss der Arbeitgeber zeitlichen Ausgleich dafür gewähren. Die Zahlung für die Feiertage ist hier geregelt. Pfeil http://dejure.org/gesetze/EntgFG/2.html

Was diese Firma da macht ist absurd.

Siehe auch: http://195.37.192.250/vkv/allgemein/gesetze/b2310123.htm#par9

MfG
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 11:20    Titel: Re: Arbeitszeit bei Feiertagen in der Woche Antworten mit Zitat

Dieser AG spinnt doch!!!!!
Nichts für ungut, die Hinweise zu den Gesetzen gibt es ja schon.
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