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Verfasst am: 23.07.06, 12:59 Titel: Probleme mit Kündigung des Fitnessclubvertrages
Ich habe folgendes Problem!
Habe am 22.11.03 einen Vertrag mit einem Fitnesscenter abgeschlossen. Da ich kurz vorher umgezogen bin, habe ich (unter Anwesenheit einer Zeugin) mündlich vereinbart, da meine damalige weitere berufliche Zukunft noch nicht klar war, dass ich jeder Zeit kündigen könnte (das war meine beste Freundin, die mittlerweile tödlich verunglückt ist).
Danach bin ich gesundheitlich erkrankt und litt unter Panikattacken, die es mir nicht möglich machten, trainieren zu gehen. Habe aber immer weiter bezahlt.
Ich bin dann zu meinem Hausarzt, der mich dann auch krankgeschrieben hat, da es mir wirklich unmöglich war unter Leute zu gehen und mein klinischer Aufenthalt im Mai anstand.
Ich bin dann am 16.03.04 ins Fitnessstudio und habe mein Attest abgegeben. Da nur der Vater des Besitzers da war, hatte der schon gemeint er wüsste nicht, ob das Attest akzeptiert werden würde.
Da ich am 22.11.03 unterschrieben habe, gab es folgende Kündigungsfrist:
"Die Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann bei Einhaltung der vereinbarten Mindestmitgliedschaft, erstmals zum 31.05.04 und danach jeweils zum 31.März und 30. September eines jeden Kalenderjahres schriftlich, bei Einhaltung einer Frist von 90 Tagen, gekündigt werden.
Am 25.03.04 habe ich dann von Herrn K. ein Schreiben erhalten:
"leider kann ich das Attest so n nicht akzeptieren. Um es richtig beurteilen zu können, muss ich schon eine etwas detailliertere Auskunft bekommen."
(bei einem späteren Telefongespräch mit meiner Mutter stritt Herr K. ab, je ein Attest von mir erhalten zu haben. Dies jedoch ist hinfällig, da ich ja das Schreiben habe.
Nach Rat eines Anwaltes stoppte ich sofort das Lastschriftverfahren und lies jede Buchung von meinem Konto zurückgehen. Zusätzlich schrieb ich eine Kündigung fristgerecht zum nächst möglichen Termin. Dieses Schreiben erhielt das Fitnessstudio am 19.03.04
25.03.04 erhielt ich zusätzlich eine Kündigungs-Bestätigung zum 30.09.04 und ein Schreiben zu einer Passiv-Mitgliedschaft
Danach folgten:
10.06.05 Zahlungserinnerung, 28.11.05 1. Mahnung, 22.02.06 2. Mahnung und im Mai diesen Jahres dann die letzte Zahlungsaufforderung
Jetzt habe ich am 18.07.06 ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten.
Nun ist die Frage, es handelt sich um einen Betrag von 425 Euro. Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Wenn ja bzw. nein wie soll ich vorgehen? Welche Chancen habe ich?
Bekomme in 2 Wochen ein Baby und habe daher dringenden Handlungsbedarf.
Fakt ist, dass ich nicht die Einzigste bin, die Probleme mit dem Studio hat. Ehrlich gesagt kenne ich niemanden der keine hat. Die sind eigentlich nur dabei ihre Mitglieder zu verklagen und ich sehe einfach nicht ein, für Leistungen zu bezahlen, die ich nicht erhalten habe. Außerdem ging es mir wirklich nicht gut. Ich war ja dann schließlich auch im Mai 2004 im Krankenhaus.
Bitte helft mir!
Liebe Grüße
Man kann aus der Ferne nur recht allgemein dazu sagen:
Es ist von der Rechtsprechung entwickelt, dass Krankheiten, die, durch Attest belegt, dazu führen, dass man den Sport dauerhaft nicht mehr ausüben kann, zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Dies muss sich aber auch eindeutig aus dem Attest ergeben. Weshalb der Studiobesitzer das Attest nicht anerkennt, kann nur er begründen. Sicher ist aber, dass ein so genanntes allgemeines Gefälligkeitsattest kein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt. _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
Man kann aus der Ferne nur recht allgemein dazu sagen:
Es ist von der Rechtsprechung entwickelt, dass Krankheiten, die, durch Attest belegt, dazu führen, dass man den Sport dauerhaft nicht mehr ausüben kann, zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Dies muss sich aber auch eindeutig aus dem Attest ergeben. Weshalb der Studiobesitzer das Attest nicht anerkennt, kann nur er begründen. Sicher ist aber, dass ein so genanntes allgemeines Gefälligkeitsattest kein Grund für eine fristlose Kündigung darstellt.
Das ist richtig, allerdings gehen die Gerichte hierbei manchmal unterschiedliche Wege. Es gab auch schon Entscheidungen, die den Vertrag wegen einer Verletzung einfach für 6 Monate aussetzten, also mitnichten eine fristlose Kündigung zubilligten, wenngleich die meisten Gerichte dies allerdings tun. Es gibt meines Wissens leider keine einheitliche Rechtssprechung in diesem Bereich. (Wohl aber eine tendenziös verbraucherfreundliche.) Ich war mal bei einer Verhandlung, in der der Fitness-Sudio-Anwalt in Anbetracht eines Bandscheibenvorfalls argumentierte, daß man ja gerade dann einen Fitness-Vertrag bräuchte, wegen der Krankengymnastik. , womit er zur Auflockerung der Prozeßathmosphäre beitragen konnte.
@ Nebi: Das kannst Du als Rechtslaiin zwar nicht wissen, aber Dein Beitrag verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, das eine kostenlose Rechtsberatung im Internet untersagt. Deshalb ist es üblich, die Beiträge abstrakt zu fassen. z.B." A schließt einen Vertrag mit B. Später erkrankt A und kündigt. B bestreitet zunächst, die Kündigung erhalten zu haben....u.s.w." Man sollte nicht merken, ob Du tatsächlich betroffen bist, oder nur übst, weil Du studierst o.ä.
Andernfalls riskierst Du, daß Dein Beitrag von den Admins einfach gelöscht wird.
Zum Fall: Die Vereinbarung, daß Du ohne Mindestvertragslaufzeit kündigen kannst, ist zwar wirksam, kann von Dir aber nicht prozessual bewiesen werden.
Deshalb beim nächsten Mal: SCHRIFTLICH sowas !
Ansonsten hängt die Beurteilung des Falls, wie 13 schreibt, vom genauen Inhalt des Attests ab, denn das Studio hat Deine Kündigung wie eine ordentliche Kündigung gemäß der AGB entgegengenommen und abgerechnet. Wenn das Attest den in 13s Beitrag beschriebenen Anforderungen genügt, hätte das Studio keine Ansprüche mehr gegen Dich. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
Meine Beiträge sind keine Rechtsberatung. Diese kann von einem Forum nicht geleistet werden. Eine Haftung ist daher ausgeschlossen.
wenn Dir die Sache so wichtig ist, würde ich Dir empfehlen, Deinen Beitrag so umzuschreiben, wie oben von mir beschrieben. Am besten gleich mal kopieren, falls er gelöscht wird. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Hast Du zufällig Quellen parat, wo man noch Rechtsprechung bzgl. Fitness-Studios erhält? Ich habe gerade meine priv. Datei neu geordnet, aber so richtig ergiebig ist das Ganze vielfach noch nicht.
Hast Du zufällig Quellen parat, wo man noch Rechtsprechung bzgl. Fitness-Studios erhält? Ich habe gerade meine priv. Datei neu geordnet, aber so richtig ergiebig ist das Ganze vielfach noch nicht.
Leider sieht`s mit diesbezüglichen Quellen bei mir gerade nicht so gut aus. Allerdings könnte man mit der Suchfunktion hier vielleicht ein paar finden. _________________ Fanden Sie meinen Beitrag nützlich? Dann klicken Sie bitte auf den grünen Punkt.
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Die Hochkonjunktur der Feststellung unwirksamer AGB-Klauseln war ja zwischen 1988 und 1994. Aus dieser Zeit ist mir der Großteil der Urteile bekannt. Leider gibt es aus neuerer Zeit kaum Rechtsprechung und die AG-Urteile sind zuweilen doch recht widersprüchlich... _________________ MfG 13 Lach nicht!! Freu Dich anders!
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