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Rechnung kürzen bei mehrfach verspäteter Lieferung?

 
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Hennsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 14:01    Titel: Rechnung kürzen bei mehrfach verspäteter Lieferung? Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe mir ein Wohnmobilbett gekauft und mit dem Transport eine deutsche Spedition beauftragt. Es wurde per E-Mail ein Liefertermin einen oder zwei Tage nach Abholung bestätigt. Ich habe mir an beiden Tagen frei genommen, es kam aber trotz pünklticher Abholung keine Lieferung. Am zweiten Tag habe ich die Spedition angerufen und nachgefragt. Es wurde mir ein neuer Termin am dritten Tag nach Abholung fest zugesagt. Also wieder einen Tag frei genommen und gewartet. Es kam aber keiner. Nachmittags dort angerufen, aber es war schon niemand mehr da (Freitag Nachmittag). Eine Mail geschrieben mit Bitte um dringenden Rückruf, da ich das Bett dringend brauchte. Keine Antwort. So war ich gezwungen, statt mit dem Wohnmobil zu fahren und darin zu übernachten, mir ein Hotelzimmer zu nehmen (es ging um einen Konzertbesuch 500 km entfernt).
Am Montag auf der Rückreise die Spedition angerufen. Auskunft: Das Bett wurde Montag geliefert und ich hätte es quittiert (Unterschrift mit meinem Namen). Zu Hause angekommen, stand das Bett im Carport, quittiert hatte der Fahrer wohl selbst. Spedition hat mir erst 10 Euro Nachlass (rund 10 % ) angeboten. Als ich abgelehnt habe, wurde mir damit gedroht, eine Leerfahrt zu berechnen, die man angeblich gehabt hätte (entspricht nicht der Wahrheit). Wenn ich jedoch einer Abbuchung der vollen Summe vom meinem Konto zustimmen würde, würde man mir die Leerfahrt erlassen und 10 Euro per Scheck als Gutschrift schicken.

Jetzt hat mir die Spedition eine Rechnung über die volle Summe geschickt und liegt sogar etwas über dem Angebotspreis.

Ist es rechtlich ok, wenn ich 50% der Summe anbiete?

danke
Hennsen
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Günni
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

So grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Spediteurs vorliegt, wovon beim einfachen Abstellen der Ware und Fälschen der Unterschrift imho auszugehen ist, haftet der Spediteur unbegrenzt.

Warum stellen Sie ihrem Spediteru nicht den Differenzbetrag der Reise mit dem Wohnmobil zu der Reise mit Hotelunkerkunft in Rechnung? Einzige Problem wäre die Beweisbarkeit der Fakten. Da müssten Sie im Zweifel einen Anwalt einschalten. Aber nehmen Sie einen mit Transportrechtskenntnissen, die anderen werden von ´versierten Schadensachbearbeitern über den Tisch gezogen.

mfg


Günni
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mfg


Günni
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Hennsen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 12:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

danke für die erste Antwort. Es gibt hier imho einige Dinge zu beachten:

- die Berechnung der vollen Differenz zwischen Übernachtung im Wohnmobil zum Hotelzimmer wäre, so glaube ich, ungerechtfertigt. Das Hotel bietet ja einiges mehr an Komfort als der Bus. Die Hotelrechnung betrug 100.- Euro. Wenn ich davon 50 Euro geltend mache, wäre es für mich ok und darauf basiert meine Berechnung.

Die Spedition hatte einen Tarif von rund 93 Euro für den Transport angegeben. Nun werden plötzlich 101,71 Euro berechnet, gerundet 100 Euro. Davon ziehe ich die 50.- Hotelkosten ab, macht 50 Euro. Diese habe ich als Zahlung angeboten.

Die Beweislast ist kompliziert. Zwar war ich zu den ersten beiden per E-Mail angekündigten Terminen nachweislich zu Hause, aber der Ersatztermin wurde telefonisch vereinbart. Das kann ich nicht beweisen.
Die Urkundenfälschung fällt natürlich auch unter den Tisch, denn die Quittung werden sie wohl wegwerfen.

Wegen 100 Euro sollte man ja auch nicht die Gerichte bemühen. Trotzdem will ich mich hier nicht ver****en lassen. Wie soll ich also vorgehen? Ich habe eine Forderung/Rechnung vorliegen.

Dagegen lege ich jetzt schriftlich Einspruch mit Begründung ein. Und dann?

Das bisherige Verhalten der Spedition und deren Sub-Unternehmer zeugt nicht gerade von einem kompromissbereiten Verhalten - nach den Drohungen, die Rechnung zu erhöhen wurde nun einfach die Buchhaltung angewiesen, voll abzurechnen.

Wie reagiere ich jetzt juristisch richtig?

Besten Dank.
Hennsen
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 27.07.06, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Hennsen hat folgendes geschrieben::
Hallo.

danke für die erste Antwort. Es gibt hier imho einige Dinge zu beachten:

- die Berechnung der vollen Differenz zwischen Übernachtung im Wohnmobil zum Hotelzimmer wäre, so glaube ich, ungerechtfertigt. Das Hotel bietet ja einiges mehr an Komfort als der Bus. Die Hotelrechnung betrug 100.- Euro. Wenn ich davon 50 Euro geltend mache, wäre es für mich ok und darauf basiert meine Berechnung.

Die Spedition hatte einen Tarif von rund 93 Euro für den Transport angegeben. Nun werden plötzlich 101,71 Euro berechnet, gerundet 100 Euro. Davon ziehe ich die 50.- Hotelkosten ab, macht 50 Euro. Diese habe ich als Zahlung angeboten.

Die Beweislast ist kompliziert. Zwar war ich zu den ersten beiden per E-Mail angekündigten Terminen nachweislich zu Hause, aber der Ersatztermin wurde telefonisch vereinbart. Das kann ich nicht beweisen.
Die Urkundenfälschung fällt natürlich auch unter den Tisch, denn die Quittung werden sie wohl wegwerfen.

Wegen 100 Euro sollte man ja auch nicht die Gerichte bemühen. Trotzdem will ich mich hier nicht ver****en lassen. Wie soll ich also vorgehen? Ich habe eine Forderung/Rechnung vorliegen.

Dagegen lege ich jetzt schriftlich Einspruch mit Begründung ein. Und dann?

Das bisherige Verhalten der Spedition und deren Sub-Unternehmer zeugt nicht gerade von einem kompromissbereiten Verhalten - nach den Drohungen, die Rechnung zu erhöhen wurde nun einfach die Buchhaltung angewiesen, voll abzurechnen.

Wie reagiere ich jetzt juristisch richtig?

Besten Dank.
Hennsen


Freu dich, wenn sie die Quittung wegwerfen, dann kannst du behaupten das Teil wäre als Schrott angekommen und die können sich nicht entlasten. Insofern wird kein Spediteur eine Quittung vernichten. Schneidet er sich nur ins eigene Fleisch mit.
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mfg


Günni
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 15:00    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Hennsen"]Hallo.

.

. Wie soll ich also vorgehen? Ich habe eine Forderung/Rechnung vorliegen.

Dagegen lege ich jetzt schriftlich Einspruch mit Begründung ein. Und dann?

abwarten was passiert.

Gruß
roni
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Günni
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Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Roni"]
Hennsen hat folgendes geschrieben::
Hallo.

.

. Wie soll ich also vorgehen? Ich habe eine Forderung/Rechnung vorliegen.

Dagegen lege ich jetzt schriftlich Einspruch mit Begründung ein. Und dann?

abwarten was passiert.

Gruß
roni


Genau, kannst ja auch mal die Begriffe "Urkundenfäschung" und "Anzeige" ins Spiel bringen.
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mfg


Günni
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