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Verfasst am: 27.07.06, 09:07 Titel: Kfz Leasing bei Auswanderung in Schweiz?
Hallo zusammen,
folgender Fall, ist ein wenigkompliziert, aber ich werde versuchen ihn klar darzulegen:
1. Die Situation
Ein Angestellter Gesellschafter A einer GmbH (besitzt 33% Anteil an der GmbH) in Deutschland, scheidet aus der GmbH aus, d.h. sein Arbeitnehmervertrag wird gekündigt und er veräusert seine Anteile an der GmbH. Er möchte anschliesend als Freiberufler in der Schweiz leben und arbeiten.
Er hatte bisher einen geleasten Geschäftswaagen von der GmbH gestellt bekommen. Das Leasing des Geschäftswagens läuft noch bis Dezember 2007.
2. Das Problem
Die GmbH kann den Geschäftswagen nicht mehr gebrauchen und müsste somit das Leasing vorzeitig kündigen was 6000€ kosten würde. A möchte aber auch gerne den Wagen weiterleasen bzw. das Leasing übernehmen, doch ist das nicht möglich wenn er in die Schweiz auswandert, da die LG kein Leasingnehmer in der Schweiz akzeptiert.
3. Lösung????
Was kann man in so einem Fall tun wenn A den Wagen weiter leasen möchte? Oder gibt es vielleich ganz andere Lösungen die noch nicht bedacht wurden?
- Ein Überlegung wäre es einen Nachleasing-Nehmer in Deutschland, z.B. einen Verwandten, zu finden der das Leasing übernimmt. A würde dann diesem Leasingnehmer das Geld für die Raten geben, und dafür den Wagen "ausleihen"/nutzen. Doch wie sieht es in einem solchen Fall mit dem Kfz-Versicherungsschutz aus? Was passiert wenn A einen Schaden in der Schweiz hat? Was haltet ihr von dieser Lösung?
Andere Lösungen sind mir keine eingefallen ich wäre jedoch für jede Info oder Hinweis dankbar.
Der Lösungsvorschlag mit dem Nachleasingnehmer, der den Vertrag übernimmt und Dir das Fahrzeug weitergibt, kann in die Hose gehen.
1. Die LG muß dem Nachleasingnehmer zustimmen, da sich das Risiko für die LG ändert. D.h. es wird eine neue Bonitätsprüfung durchgeführt. Gesetzt den Fall, der Nachleasingnehmer kann den Vertrag übernehmen.
2. Theoretisch könnte er Dir das Fahrzeug in die Schweiz mitgeben.
ABER: Das ist eine unerlaubte Untervermietung durch den LN. Wenn es auffällt, kann die LG den Vertrag fristlos kündigen.
3. Auch der Vorschlag, daß alles wie bisher bleibt, und der LN dem Nutzer die Leasingraten in Rechnung stellt, wäre u.U.eine Lösung. Entscheidend ist, daß der LN weiterhin seinen Sitz in Deutschland hat. Das Objekt ist zwar im Ausland, aber nicht ganz so tragisch.
Eine andere Variante wäre zu prüfen, inwieweit eine LG mit Sitz in der Schweiz den Vertrag von der deutschen LG übernimmt.
Das erscheint mir die schlankeste Lösung. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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