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Lackschaden... Was tun??

 
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amantus236
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 26.07.06, 10:57    Titel: Lackschaden... Was tun?? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe eine Frage bzgl Leasing und Schäden innerhalb des Vertrages.
Bei meinem finanzierten Auto ist ein Hechlackschaden beim einfahren in eine Tiefgarage entstanden.
Laut Aussage einer Werkstatt, welche Lackschäden repariert ein Schaden von ca 400 Euro.
Nun war ich zur Inspektion bei einer Vertragswerkstatt meiner Automarke und man veranschlagte eine Schadenshöe von über 1000 Euro und verwies mich an den Autohändler, bei dem ich den Vertrag abgeschlossen habe zur weiteren Klärung.

Meine Frage: MUSS ich den Schaden bei der Vertragswerkstatt melden und beheben lassen oder steht mir die Wahl frei? Gesetz den Falles ich melde ihn NICHT, man bemerkt dann aber daß eine Reparatur vorgenommen wurde, kann man mich dann rechtlich belasten zB wegen Verheimlichung oder so?
Ich würde ja gerne bei der Vertragsbank anrufen zur Info, weiß dann aber nicht ob dann ein Vermerk in die Akten gemacht wird.

Wie soll ich mich am Besten verhalten?
Danke im voraus für die Antwort

Peter
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 16:49    Titel: Re: Lackschaden... Was tun?? Antworten mit Zitat

Hallo Peter,

zu Deinen Fragen folgendes:

amantus236 hat folgendes geschrieben::

Meine Frage: MUSS ich den Schaden bei der Vertragswerkstatt melden und beheben lassen oder steht mir die Wahl frei?


Nein, den Schaden brauchst Du nicht zu melden. Bei der Behebung des Schadens hast Du die freie Wahl der Werkstatt.

Markenhändler möchten am besten gleich ein neues Teil einbauen. Am besten sind die sog. SmartRepair Werkstatten, wo für einen Bruchteil der Schaden behoben wird.

amantus236 hat folgendes geschrieben::

Gesetz den Falles ich melde ihn NICHT, man bemerkt dann aber daß eine Reparatur vorgenommen wurde, kann man mich dann rechtlich belasten zB wegen Verheimlichung oder so?

Peter


Keine Bange, da machst Du Dich nicht strafbar. Entscheidend ist nur, daß die Reparatur fachgerecht ausgeführt wird.

Diese SmartRepair Werkstätten machen das mittlerweile so gut, daß einer der das nicht weiß, den Schaden garnicht mehr sehen kann.

Gruß Christoph
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 00:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zu empfehlen wäre, die Leasing-Vertragsbedingungen zu lesen. Der Leasingnehmer ist nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist der Leasinggeber und dieser entscheidet darüber, wo repariert werden muß, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten (das ist in der Regel die Vertragswerkstatt). Richtig wäre es gewesen, sich nach dem Schaden mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.

Abgesehen davon, ist dieser Schaden ein Vollkasko-Schaden. Leasingfahrzeuge sind vollkaskoversichert. Warum nicht den Schaden melden - und ggf. die Rückstufung in Kauf nehmen? Der Versicherer fragt übrigens danach, ob das Fahrzeug geleast ist. Denn der Leasinggeber = Eigentümer des Fahrzeugs muß die Reparatur freigeben.

Es ist davon abzuraten, nicht bedingungsgemäß zu handeln. Das kann nach Ablauf der Leasingdauer teuer werden.
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 17:10    Titel: Antworten mit Zitat

Cassidy hat folgendes geschrieben::

Zu empfehlen wäre, die Leasing-Vertragsbedingungen zu lesen. Der Leasingnehmer ist nicht der Eigentümer des Fahrzeugs. Eigentümer ist der Leasinggeber und dieser entscheidet darüber, wo repariert werden muß, um den Wert des Fahrzeugs zu erhalten (das ist in der Regel die Vertragswerkstatt). Richtig wäre es gewesen, sich nach dem Schaden mit dem Leasinggeber in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.


Der LG ist zwar Eigentümer und er LN nur Besitzer, aber im Normalfall sind die Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag vom LG an den LN abgewälzt.

Der LN haftet nur für eine vertragsgemäße Nutzung und Abnutzung des Fahrzeuges. Bei der Wartung ist der LN z.b. nur verpflichtet, diese in einer Vertragswerkstatt durchführen zu lassen, also nicht zwangsläufig beim Händler, wo das Fahrzeug gekauft wurde. Wobei diese Verpflichtung meistens auch vom Fahrzeughersteller kommt, falls es weitergehende Garantiezusagen seitens des Herstellers gibt.

Was die Reparatur vonz.b. Lackschäden am Fahrzeug angeht, ist auch hier der LN verpflichtet, diese fachgerecht durch eine FACHWERKSTATT beheben zu lassen. Damit ist gemeint, daß er nicht selber mal mit der Sprühdose rübergeht. Andererseits ist damit auch nicht gemeint, daß es immer eine Vertragswerkstatt des Herstellers sein muß.

Als Vertragswerkstätten und somit auch als vertragsgemäße Beseitigung gelten die Werkstätten, die das als sog. SmartRepair durchführen.

Der Unterschied ist der, daß beim SmartRepair der Schaden fachgerecht wegpoliert und neu lackiert wird. Die Herstellerwerkstatt neigt gern dazu, daß betreffende Bauteil komplett auszutauschen. Und das ist erheblich teurer.


Cassidy hat folgendes geschrieben::

Abgesehen davon, ist dieser Schaden ein Vollkasko-Schaden. Leasingfahrzeuge sind vollkaskoversichert. Warum nicht den Schaden melden - und ggf. die Rückstufung in Kauf nehmen?


Das ist eine Rechenfrage, ob die Rückstufung teurer kommt, als den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Unabhängig von der Finanzierung.
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Cassidy
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Anmeldungsdatum: 30.06.2006
Beiträge: 169

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 22:57    Titel: Antworten mit Zitat

Deswegen: in die Bedingungen schauen. Und lesen, was im Schadenfall zu den Obliegenheiten gehört.

Den Rückstufungsverlust bzw. die Selbstregulierungsgrenze kann man mit einem kurzen Anruf bei seinem Versicherer erfragen. Ab einer gewissen Anzahl schadenfreier Jahre muß es nicht einmal einen finanziellen Verlust geben.
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