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angenommen A erwirbt im Jahre 2002 eine Computeraustattung im Wert von 1200 Euro. Dies auf Basis eines Leasingvertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten und einer Rate von 156 / Quartal. Daraus ergibt siche eine Gesamtleasingaufwendung von ca. 1248 Euro.
Nun im Jahre 2006 stellte Person A auf Ihren Kontoauszügen fest, dass die Beträge für den obenstehenden Leasingvertrag weiterhin abgebucht worden sind. Insgesamt wurden jetzt 18 / Quartalsabrechnungen getätigt ( 2808 Euro ).
Person A setzte sich nun mit der Leasinggesellschaft in Verbindung, die uns mitteilte, dass der Vertrag schon längst hätte gekündigt werden können und dies allerdings von Person A nicht gemacht wurde.
Die Leasinggesellschaft teilte mit dass aus dem Leasingvertrag ein Mietvertrag wurde, und dieser gekündigt werden müsse!! Die Leasinggesellschaft machte Person A jetzt den Vorschlag, dass mit der letzten Zahlung der Computer ins Eigentum von Person A übergehen kann, wenn Person A jetzt kündigt.
Person A ging bei Abschluss des Vertrages ( Bei einem Verbrauchermarkt ) davon aus, dass der Computert nach Ablauf der 24 Monate abbezahlt sei. Es wurden auch beim Verkauf des Gerätes nicht auf diese ( Kündigungsklausel ) hingewiesen.
Des weiteren wurde auch nach Ablauf des Vertrages keinerlei Informationen seitens der Leasingesellschaft an Person A versendet, sonder einfach die Beträge weiter abgebucht.
Nun wurden ca. 1600 Euro mehr bezahlt als das Gerät gekostet hat.
Da es sich bei Person A um eine Privatperson handelt, ist nun meine Frage ob Person A nun Anspruch auf die zuviel bezahlten Raten hat. Oder zumindest auf einen Teil.
Vielleich lässt sich ja hier rechtlich was machen??
A erwirbt ... eine Computeraustattung ... auf Basis eines Leasingvertrages ...
Person A ging bei Abschluss des Vertrages ( Bei einem Verbrauchermarkt ) davon aus, dass der Computert nach Ablauf der 24 Monate abbezahlt sei. ....
Irgendwie hat A sich dann eindeutig nicht danach erkundigt oder damit auseinandergesetzt, was Leasing ist... (hat A mittlerweile mal bei Wiki oä geschaut?)
Vielleicht sollte A auch einfach mal in die Unterlagen schauen, die ihm mit ungefähr 100%iger Wahrscheinlichkeit im Rahmen des Verragsabschlusses ausgehändigt wurden.
Nun wurden ca. 1600 Euro mehr bezahlt als das Gerät gekostet hat.
Ein Leasingvertrag ist kein reiner Kreditvertrag, sondern eine Sonderform eines Mietvertrages.
Wenn ich mir bei einer Autovermietung ein Auto über einen längeren Zeitraum (mehrere Jahre) miete, bezahle ich dafür insgesamt auch mehr, als wenn ich das Auto direkt gekauft hätte.
Also zukünftig die Verträge besser lesen und verstehen ...
Das hängt von der Vertragsform ab. Für EDV-Verträge werden im Normalfall entweder Vollamortisationsverträge oder Kündbare Verträge abgeschlossen.
Erstere ist nach Ablauf der Laufzeit automatisch beendet, was aber nicht heißt, daß die EDV-Anlage ins Eigentum des LN übergeht.
Zweiterer wird zwar auf eine Laufzeit von z.b. 24 Monaten geschlossen, verlängert sich aber automatisch, wenn nicht vorher gekündigt wird. Deswegen heißt er auch Kündbarer Vertrag. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Bemerken kann man hier noch, dass Leasinggesellschaften mit den kündbaren Verträgen sehr viel Geld verdienen und Alex kein Einzelfall ist. Seitens des Leasingverkäufers wird der kündbare Vertrag in der Regel als Vorteil angepriesen, nämlich, dass er diesen auch vor Ablauf der im Leasingvertrag aufgeführten Leasingdauer kündigen kann. Das er diesen kündbaren Vertrag zum Ende der kalkulatorischen Laufzeit kündigen muss, wird häufig nicht gesagt.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht hier - analog zu den Kapitallebensversicherungen - durchaus zu der Entscheidung kommen könnte, dass es sich um einen 'legalen Betrug' handelt.
Bemerken kann man hier noch, dass Leasinggesellschaften mit den kündbaren Verträgen sehr viel Geld verdienen und Alex kein Einzelfall ist. Seitens des Leasingverkäufers wird der kündbare Vertrag in der Regel als Vorteil angepriesen, nämlich, dass er diesen auch vor Ablauf der im Leasingvertrag aufgeführten Leasingdauer kündigen kann. Das er diesen kündbaren Vertrag zum Ende der kalkulatorischen Laufzeit kündigen muss, wird häufig nicht gesagt.
Daran verdienen die LG wirklich richtig gut daran, wenn der LN vergißt rechtzeitig zu kündigen. Ein anderer Grund ist aber auch noch der, daß die kalkulierte Laufzeit länger als die Afa-Zeit sein darf, wenn dem LN im Rahmen der 40/90 Regel eine Kündigungsmöglichkeit innnerhalb dieser Regel eingeräumt wird. Die Leasingrate also niedriger ist.
Andererseits steht es in den Vertragsbedingungen, daß der LN vorher kündigen muß. Wer die Vertragsbedingungen nicht liest, bevor er Verträge unterschreibt, darf sich hinterher nicht beklagen. DAS gilt für alle Arten von Verträgen.
asco hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht hier - analog zu den Kapitallebensversicherungen - durchaus zu der Entscheidung kommen könnte, dass es sich um einen 'legalen Betrug' handelt.
Das mit dem legalen Betrug von Lebensversicherungen, stammt von den Verbraucherzentralen, aber nicht von Gerichten. Wobei das auch meine Meinung ist.
Aber gottseidank wird niemand dazu gezwungen, solche Verträge abzuschließen. Und andererseits schreiben doch alle Bürger nach dem sogenannten "mündigen" Bürgen.
Und das hat nicht nur gute Zeiten, sondern auch schlechte Zeiten. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Andererseits steht es in den Vertragsbedingungen, daß der LN vorher kündigen muß. Wer die Vertragsbedingungen nicht liest, bevor er Verträge unterschreibt, darf sich hinterher nicht beklagen. DAS gilt für alle Arten von Verträgen.
Na den Leasingnehmer möchte ich sehen, der sich die Vertragsbedingungen durchliest. Das macht so gut wie keiner. der LN verläßt sich auf den netten Leasingmann, der einem sagt, dass da ja nun alles das drin steht, was bei jeder anderen Leasinggesellschaft auch gilt.
Zitat:
Das mit dem legalen Betrug von Lebensversicherungen, stammt von den Verbraucherzentralen, aber nicht von Gerichten.
Die Verbraucherzentralen wurden meines Wissens von einer Versicherung verklagt den Begriff 'legaler Betrug' nicht verwenden zu dürfen. Die Klage wurde agewiesen. So sagte mir das zumindest mein Versicherungsmakler.
Wie würdest Du das nennen, dass der Alex nun das doppelte bezahlt hat? Ich finde das schon ziemlich verwerflich mit welcher Kaltschnäuzigkeit hier die Leasinggesellschaften kassieren.
Wie würdest Du das nennen, dass der Alex nun das doppelte bezahlt hat? Ich finde das schon ziemlich verwerflich mit welcher Kaltschnäuzigkeit hier die Leasinggesellschaften kassieren.
Für die Zeit, die er scheinbar doppelt bezahlt hat, hat er ja wohl auch das Leasingobjekt entsprechend genutzt. Also hat er so gesehen keinen Nachteil erlitten.
Das das für ihn schlecht gelaufen ist, ist mir auch schon klar.
Und selbstverständlich bauen viele LG darauf, daß der LN schlicht weg vergißt zu kündigen. Aber da ist der LN in der Verantwortung, zu wissen was er abschließt. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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