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Verfasst am: 18.08.06, 19:15 Titel: Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt
Angenommen Arbeitsloser ist seit ca. 12 Monaten arbeitslos und erhält ohne Vorankündigung vom Arbeitsamt einen Aufhebungsbescheid, in dem iihm rückwirkend das Arbeitslosengeld wegen angeblicher Aufnahme einer mehr als kurzfristigen Beschäftigung als Grund genannt wird. Außer den §§ 118 Abs. 1, 119 (SGB III) und $ 48 Abs. 1 S. 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch i.V. m. § 330 Abs. 3 SGB III.
Es ist jedoch davon auszugehen, daß nach wie vor kein Beschäftigungsverhältnis besteht.
Daraus ergeben sich nun für mich folgende Fragen:
1. Ist es rechtens solch eine Entscheidung ohne vorherige Befragung des Betroffenen zu treffen?
2. Der Bescheid datiert vom Dienstag der Woche, traf aber erst am Freitag beim Betroffenen ein, sodaß dieser erst am Montag dagegen Einspruch einlegen kann. Da der Betroffene laut der Belehrung des Aufhebungsbescheides in dieser Zeit nicht krankenversichert ist, stellt sich die Frage, was im Falle z.B. eines Unfalls zu tun wäre.
3. Zeitgleich mit dem Bescheid erhält der Betroffene einen Fragebogen von seiner Krankenkasse, ob er noch weiterhin dort versichert sein möchte. Heißt das, die KK war vor dem Betroffenen informiert worden, und wie ist in solch einem Fall der Fragebogen hinsichtlich des Beschäftigungs- bzw. Arbeitslosenstatus richtig auszufüllen, da davon auszugehen ist, daß kein Beschäftigungsverhältnis existiert?
Würde mich über gute Tipps und Ratschläge freuen.
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