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Betreuung und sozialpsychiatrische Wohngruppe

 
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 06:04    Titel: Betreuung und sozialpsychiatrische Wohngruppe Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,

ich entschuldige mich, weil ich immer nur Fragen stelle.

Meine Frage betrifft mich und meine Ex.

Hier der Sachverhalt:
Meine Ex wohnt in einer sozialpsychiatrischen Wohngruppe. Während der Ehe habe ich sie ca. 7 Jahre in vollem Umfang betreut. Dann musste ich zur Umschulung und habe dafür gesorgt, dass sie, weil sie nicht alleine zuhause wohnen bleiben konnte, in einem ihrem Wunsch entsprechenden Pflegeheim unterkommt. Dafür entstanden natürlich Kosten. Da hatten wir auch noch eine gemeinsame Wohnung. Ich habe während der Umschulungsvorbereitung eine andere Frau kennengelernt, in die ich mich dann auch verliebt habe. Dies konnte meine Ex nicht akzeptieren und somit haben wir uns scheiden lassen. Sie hat die Scheidung eingereicht. In der Zeit ist sie aus dem Pflegeheim in diese Wohngruppe gezogen. Mir wurde von ihr damals sogar vorgeworfen und vom Betreiber dieser Wohngruppe (die Brücke gGmbH) ebenfalls, dass ich sie ihrem Schicksal überlassen und alleine gelassen habe, was jedoch nicht der Wahrheit entsprach, denn ich habe alles vorbereitet, damit alles klappt.

Sie bekommt auch Rente, die zum größten Teil über das Sozialamt in die Wohngruppe geht. Nun ist sie eine Frau, die markiert. Ich zweifle stark daran, dass sie in dieser Wohngruppe leben muss, die ein Haufen Geld kostet. Dafür soll ich auch noch blechen, wobei wir geschieden sind. Diese Frau kann sehr wohl mit Unterstützung eine eigene Wohnung bewohnen, was sie während der Ehe auch gemacht hat, als ich auch mal weg musste.

Meine Fragen lauten:
1. Muss ich wirklich ständig nachweisen, ob ich einer Arbeit nachgehe (kriege derzeit ALGII), denn ansonsten werde ich nie wirklich richtig verdienen können?
Mir wurde vorgeworfen, ich hätte Gelder unterschlagen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht - wer ist beweispflichtig?

2. Ich will, dass bewiesen wird, dass meine Ex eine eigene Wohnung beziehen kann und mich ebenfalls unterstützen kann, denn auch geschiedene Expartner sind gegenseitig unterhaltspflichtig. Ich habe bereits an das zuständige SA geschrieben und Post erhalten, dass ich hätte wissen müssen, dass Dritten keine Informationen gegeben werden dürfen, was ich jedoch nicht mehr wusste, da ich nicht mehr der Betreuer bin.

Ist der Beitrag hier richtig?

Vielen Dank

fjedelmann
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 06:59    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

das hört sich ja sehr nervenaufreibend und anstrengend an, wenn man da vorwärts kommen will.

Ich denke, dass man dieses Problem auch in einem anderen Forum schreiben sollte, hier erscheint es mir nicht ganz richtig.

Eine der Schwierigkeiten bei psychisch Kranken ist, dass denen von Seiten der Therapeuten unwahrscheinlich der Rücken gestärkt wird. Heraus kommt dabei eine Person, die immer nur "ich, ich, ich" denkt; an die eigenen Vorteile, und dabei die Umwelt und andere Menschen völlig außer Acht läßt.
Dies habe ich auch im Bekanntenkreis erlebt, und ich finde es fürchterlich. Wir haben alle Pflichten und Rechte, aber die Pflichten werden zu gerne vergessen. Das kann dann ja ein Betreuer regeln.

Viel Erfolg,

Andreas
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 07:10    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Hallo,

das hört sich ja sehr nervenaufreibend und anstrengend an, wenn man da vorwärts kommen will.

Ich denke, dass man dieses Problem auch in einem anderen Forum schreiben sollte, hier erscheint es mir nicht ganz richtig.

Eine der Schwierigkeiten bei psychisch Kranken ist, dass denen von Seiten der Therapeuten unwahrscheinlich der Rücken gestärkt wird. Heraus kommt dabei eine Person, die immer nur "ich, ich, ich" denkt; an die eigenen Vorteile, und dabei die Umwelt und andere Menschen völlig außer Acht läßt.
Dies habe ich auch im Bekanntenkreis erlebt, und ich finde es fürchterlich. Wir haben alle Pflichten und Rechte, aber die Pflichten werden zu gerne vergessen. Das kann dann ja ein Betreuer regeln.

Viel Erfolg,

Andreas



Hallo Andreas,

Wer ist mit "ich, ich, ich" gemeint? Meinst du mich? Und welches Forum würdest Du mir empfehlen?

Danke im Voraus

Franz
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 08:34    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

mit "ich, ich, ich" meinte ich den Egoismus der psychisch Kranken.

Meine Fragen lauten:
1. Muss ich wirklich ständig nachweisen, ob ich einer Arbeit nachgehe (kriege derzeit ALGII), denn ansonsten werde ich nie wirklich richtig verdienen können?


Je nach den Umständen ja - wenn z. B. das Sozialamt die finanzielle Situation prüft.

Mir wurde vorgeworfen, ich hätte Gelder unterschlagen, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht - wer ist beweispflichtig?

Da würde ich abwarten, ob eine Strafanzeige kommt. Nach meiner Meinung gilt die Unschuldsvermutung. Also gilt jemand so lange als unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen wurde (durch den Staatsanwalt, der wiederum auf die Polizei zurückgreift). Wenn aber jemand einfach so eine Behauptung aufstellt, dass Unterschlagung vorliegt (ich gehe davon aus, dass das nicht stimmt) kann man sich an einen Anwalt wenden. Der verlangt dann von demjenigen, der die Behauptung aufstellt, eine Unterlassungserklärung. Wenn der andere dann bei seiner Behauptung bleibt, muss er diese beweisen, oder er muss einiges an Geld bezahlen. Dazu würde ich mich aber erstmal schlau machen (ggfls. anderes Forum, oder im BGB).

2. Ich will, dass bewiesen wird, dass meine Ex eine eigene Wohnung beziehen kann und mich ebenfalls unterstützen kann, denn auch geschiedene Expartner sind gegenseitig unterhaltspflichtig. Ich habe bereits an das zuständige SA geschrieben und Post erhalten, dass ich hätte wissen müssen, dass Dritten keine Informationen gegeben werden dürfen, was ich jedoch nicht mehr wusste, da ich nicht mehr der Betreuer bin.

Der Beweis zu 2) dürfte nicht zu erbringen sein, vor allem nicht, wenn die Exfrau nicht mitspielt.

Ziermlich verfahren, die Situation.

Gruß

Andreas
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 28.07.06, 19:04    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::


Der Beweis zu 2) dürfte nicht zu erbringen sein, vor allem nicht, wenn die Exfrau nicht mitspielt.



Gruß

Andreas


Hallo Andreas,

ich danke Dir für die rasche Antwort.

Mir ist es eigentlich völlig gleichgültig, ob meine Ex mitspielt. Ich will Unterhalt von der Frau. Habe ich irgendeine Möglichkeit, doch etwas zu bekommen?

Da sie eine gute Rente bekommt, kann ich ja wohl auch Unterhalt verlangen, weil sie doch schließlich die Wohlhabendere ist.


Gibt es dafür eine rechtlich gute Antwort, mit der ich mein Recht auf Unterhalt durchsetzen kann?


Vielen Dank

Franz

PS: Wohne in Ratzeburg, Lübeck ist mein Geburtsort. Sehr glücklich
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 06:24    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

fjedelmann hat folgendes geschrieben::
AndreasHL hat folgendes geschrieben::


Der Beweis zu 2) dürfte nicht zu erbringen sein, vor allem nicht, wenn die Exfrau nicht mitspielt.



Gruß

Andreas


Hallo,

ich danke Dir für die rasche Antwort.

Mir ist es eigentlich völlig gleichgültig, ob meine Ex mitspielt. Ich will Unterhalt von der Frau. Habe ich irgendeine Möglichkeit, doch etwas zu bekommen?

Da sie eine gute Rente bekommt, kann ich ja wohl auch Unterhalt verlangen, weil sie doch schließlich die Wohlhabendere ist.


Gibt es dafür eine rechtlich gute Antwort, mit der ich mein Recht auf Unterhalt durchsetzen kann?


Vielen Dank

Franz



Hallo liebes Forum,

ich hatte gehofft, das Andreas mir noch auf die Frage antwortet, aber die Frage sei mal allgemein gestellt. Habe ich da eine Handhabe?


Liebe Grüße

Franz
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fjedelmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hat hierfür niemand eine Idee, wie ich mein/e Recht/e durchgesetzt bekomme?

Wäre mir sehr hilfreich, da ich nicht glaube, dass ich alleine leiden muss.

VG

Franz
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 19:30    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

cih würde einen Anwalt aufsuchen.

Gruss

Andreas
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chancen
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Anmeldungsdatum: 16.08.2006
Beiträge: 253

BeitragVerfasst am: 16.08.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich würde auch einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt nehmen.

Zu prüfen ist der Unterhaltsanspruch der Ex-Frau. Ist dieser überhaupt von dem Bedarf (Unterbringung in der Wohngruppe) abhängig?

Wenn die Unterbringung durch den Unterhalt beglichen werden muss, ist natürlich zu fragen, ob die Unterbringung medizinisch notwendig ist. Hier denke ich, dass verlangt werden kann, dass die Frau sich begutachten läßt.

Zu dem Vorwurf der Unterschlagung. Sollte dieser tatsächlich zutreffen, so hat die Ex-Frau wohl kaum einen materiellen Vorteil von einer vermeindlichen Aufdeckung, da noch vorhandenes Vermögen wahrscheinlich für die Kosten der Unterbringung in der Wohngruppe verwendet werden müsste.
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