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Verfasst am: 27.07.06, 14:47 Titel: Mangel bei Gebrauchtwagen
Hallo zusammen,
ein Kunde A hat bei Händler B einen Gebrauchtwagen gekauft, der 9 Jahre alt ist. Zusätzlich soll B eine LPG Anlage einbauen. Das steht so alles im Kaufvertrag. Nun liefert B den Wagen an A aus. Dieser stellt nun fest, das die Bremsen stark ruckeln und andere Kleinigkeiten. A sagt B bescheid und B tauscht die Bremsscheiben aus. Nach etwa 2 Monaten wieder holt sich das Spiel. Wieder werden nach Angaben von B die Bremsscheiben getauscht. A fragt wie so etwas kommt, aber B weiß keine Antwort. Das ganze wiederholt sich nun 4mal und A sagt zu B, das er nicht mehr davon überzeugt ist, das B den Wagen instandsetzen kann. Außerdem kann B keinerlei Erklärung für den wiederkehrenden Schaden geben. A möchte daraufhin den Wagen in einer anderen Werkstatt reparieren lassen, auf kosten von B.
B besteht aber weiter darauf, dass A noch weiter Nachbesserungsversuch zulassen muss. Bisher hat B auch alles auf Kulanz abgehändelt. Da A damit nicht mehr einverstanden ist, der Wagen ist nun seit 7 Monaten in seinem Besitz, schlägt A den Vorschlag von B aus und bleibt auf seinem Standpunkt stehen.
Darauf erklärt B von heute auf morgen, das der Wagen nie mit den Mängeln in Werkstatt vorgeführt wurde und daher auch die Mängel nicht behoben werden können.
Da A keinerlei Rechnung bzgl. der Bremsscheiben hat, kann er nichts nachweisen, sondern lediglich eineige Indizien vorbringen.
Haben Sie Zeugen das Sie das Fahrzeug bei dem Händler zur Reparatur hatten?
Ansonsten, wie kann man so Blauäugig sein und sich nicht mal eine Rechnung über das Ersatzteil geben lassen.
Wenn eine neue Bremsscheibe aufgezogen wurde und der Wagen flattert immer noch beim Bremsen, sollte man doch mal hinsehen ob nicht die Belege auch mal erneuert werden müßen.
Grundsätzlich sollte man beim Flattern der Bremse nicht nur die Scheibe wechseln sondern die Belege gleich mit.
Anderseits kann es auch sein das wieder eine gebrauchte Scheibe eingebaut wurde und das Flattern ist immer noch.(Darum auch keine Rechnung )
Bei dem Händler würde ich nicht mal mehr eine Unterlegscheibe kaufen.
Ich denke mal das Sie sich Rat bei einem Rechtsanwalt holen sollten.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Da Kunde A den Wagen bei B gekauft hat, wurden die Reparaturen auf Kulanz durchgeführt. Auch kannte A den Händler B aus dem privaten Umfeld und alle Services wurde ohne Auftrag erledigt. Natürlcih hat A Zeugen, die von den Vorfällen wußten und auch haben Zeugen im Wagen gesessen und haben das Schlagen gemerkt. Der entscheidene Punkt ist nur, das A nicht beweisen kann, das er zum Austausch der Bremsscheiben auf Kulanz den Wagen abgegeben hat, und nun B behauptet den Wagen zu diesem Zweck nie gesehen zu haben.
Da Kunde A den Wagen bei B gekauft hat, wurden die Reparaturen auf Kulanz durchgeführt.
Die Arbeiten brauchen nicht auf Kulanz ausgeführt werden, da auch unter Bekannten, zumal er einen gewerblichen Verkauf getätigt hat ein Gewährleistungsrecht besteht.
er ist versplichtet dieses zu beheben.
Chrusafan hat folgendes geschrieben::
Auch kannte A den Händler B aus dem privaten Umfeld und alle Services wurde ohne Auftrag erledigt.
Das wäre für mich uninteressant, da ich diesen Beleg für meine Unterlagen brauche, falls ich das Fahrzeug erneut veräussern will und belegen will was erneuert wurde.
Chrusafan hat folgendes geschrieben::
Natürlcih hat A Zeugen, die von den Vorfällen wußten und auch haben Zeugen im Wagen gesessen und haben das Schlagen gemerkt. Der entscheidene Punkt ist nur, das A nicht beweisen kann, das er zum Austausch der Bremsscheiben auf Kulanz den Wagen abgegeben hat, und nun B behauptet den Wagen zu diesem Zweck nie gesehen zu haben.
Okay, dann hat er diesen Wagen zu diesem Zweck nicht gesehen. Auch gut, dann sieht er ihn jetzt
Dann stellen Sie den Wagen vor und sagen ihm er möchte bitte die Bremse kontrollieren, da diese beim Bremsen flattert.
Sagen Sie direkt dabei das es eine Gewährleistungssache ist. Mal sehen was er sagt.
Sagt er das geht nicht da die Scheiben schon erneuert wurden,hat er Löcher in Händen und Füssen, weil er erkennen kann was von Ihm ist und was nicht.
Nur wenn er weiß das da schon was ausgewechselt wurde kann er diese Behauptung aufstellen. Dieses sollte er aber schriftlich machen, damit ein Richter vielleicht auch was zu lachen hat.
Hält er den Wagen da, lassen Sie sich einen Reparaturauftrag mit der in Auftrag gegebenen Reparatur ausstellen und mit dem Vermerk, "kostenlose Gewährleistung" damit er später nicht mit einer Rechnung kommt.
Bei solch einem Versuch mich über den Leisten zu ziehen, wäre meine Freundschaft gekündigt und er würde mich von meiner guten Seite kennen lernen.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
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