Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 23.11.04, 15:06 Titel: Vorzeitige Kündigung eines Versicherungspakets?
Hallo zusammen,
weiß jemand ob und wie es möglich ist, ein Versicherungspaket vorzeitig zu kündigen?
Hier Einzelheiten: 5 Jahre Laufzeit (LZ)
Versichert ist: Hausrat, Glas, Haftpflicht, Unfall, Rechtschutz, Notfallhilfe.
Im Antragsformular fehlt die Wahlmöglichkeit der LZ (1, 3, 5. bzw. 10 J.).
Es fehlt die Wahl der Zahlungsweise (mon., vierteljährl., jährl.).
Kann das ein Ansatzpunkt sein für vorzeitige Kündigung?? (habe sowas mal gehört??)
Können die einzelnen Versicherungen nach Regulierung eines Schadens gekündigt werden?
Ist der Versicherer verpflichtet, den Gesamtbeitrag auf die einzelnen Versicherungen aufzuschlüsseln?
Ich bedanke mich jetzt schon sehr herzlich für die Antworten!!
Einen schönen Nachmittag wünscht euch
Nanni
Verfasst am: 26.11.04, 14:52 Titel: Kündigung im Schadenfall
Auch im (echten) Schadenfall steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Dabei spielt es bei einer echten inheitlichen Police keine Rolle, ob es sich etwa um einen Hausrat oder Haftpflichtschaden handelt.
Würden Sie beispielsweise einen Haftpflichtschaden verursachen (Weinglas bei Freunden umgehauen...tss tss...), so stünde Ihnen nach erfolgter Regulierung ein Kündigungsrecht zu. Unter Umständen ist aber auch der Beitrag bis zur nächsten Hauptfälligkeit weg...
Verfasst am: 29.11.04, 10:14 Titel: Vorzeitige Kündigung eines Versicherungspakets?
Der "Trick" dieser Versicherung ist ja, dass sie ein Paket ist, das aus mehreren Versicherungen besteht.
Wenn nun ein Versicherungsfall in der Haftpflicht entstünde, wäre nach der Regulierung dann das Gesamt-Paket kündbar??? Oder ist es nicht nur die Teilversicherung - eben hier die Haftpflichtvers. - die dann gekündigt werden kann?
Verfasst am: 30.11.04, 09:28 Titel: Deswegen sage ich doch....
dass dies nur bei einer echten einheitlichen Police der Fall ist. Sie haben offenbar eine gebündelte Police, die in Wirklichkeit nur mehrer Einzelpolicen sind.
Was steht den in den Versicherungsbedingungen drin?
im Grunde müssen Sie nur schauen, ob die Regelung zur Kündigung (hier: im Schadenfall) generell gilt oder ob jeder der Verträge eigene Regelungen enthält. Wahrscheinlich ist letzteres der Fall. Dann ist das Paket gar kein Paket, sondern ein Bündel. Fazit: Für jede Sparte gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ist die Allianz, stimmts?
Tipp: Die Haftpflichtpolice zu kündigen ist nicht besonderes schwer, denn so ein Haftpflichtfall passiert doch schon mal schnell. Schwieriger sind da die anderen Verträge.
Sprechen Sie mal mit den Leuten - vielleicht lassen die sich auf eine Verkürzung der Laufzeit ein. Muss aber nicht, denn es gilt der alte Grundsatz: Verträge müssen eingehalten werden....
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.