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Ein seit drei Jahren mit Festzinsvereinbarung und festen Raten laufender Kredit ist
nach Tilgung von 50 % der Kreditsumme in einen Abrufkredit mit fester Höchstsumme
und variablem Zinssatz geändert worden. Die Rückzahlungsraten sind auf eine
Gesamtlaufzeit von 84 Monaten bei gleichbleibenden Monatsraten ausgelegt -
allerdings kann man jederzeit höhere Beträge zurückzahlen.
Eine Zinsgutschrift bei vorzeitiger Ablösung der noch offenen Gesamtsumme würde
es nicht geben, weil es sich um einen "Anuiatätenkredit" handelt, bei dem die Zinsen
so mit in die Ratenzahlung eingerechnet sind, dass es egal ist, ob man den Kredit
vorzeitig ablöst oder mit den vereinabrten Raten bis zum Ende der Laufzeit weiterzahlt.
Ich kann das nicht ganz nachvollziehen
Was is richtig - oder wer hat Ideen, wie man sich verhalten sollte
bei einem Annuitätendarlehen werden (anders als bei vielen Ratenkrediten), die Zinsen jeweils erst in dem Monat gebucht, für den sie tatsächlich anfallen. Gleichzeitig wird eine feste Rate abgebucht (die natürlich höher liegen muss als die anfänglichen Zinsen), so dass der Kreditsaldo Monat für Monat (um die Differenz zwischen Rate und kleiner werdenden Zinsen) sinkt. Bei einer vorzeitigen Ablösung ist dann neben dem aktuellen Kreditsaldo lediglich noch der untermonatliche Zins zu zahlen (bei nachschüssger Zinsbelastung (Normalfall)).
Viele Ratenkreditanbieter gehen anders vor und berechnen am Anfang des Kredites die Zinsen für die ganze Laufzeit und belasten diese dem Kreditkonto. Hier sinkt dann der Kreditsaldo jeden Monat um die Höhe der Rate. Wenn dieser Kredit vorzeitig abgelöst wird, müssen die Zinsanteile, die sich auf die Zukunft beziehen, erstattet werden. Das ist hier aber wohl nicht der Fall.
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