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Altes Geschäftskonto - was nun?

 
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frauchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.06.2006
Beiträge: 162

BeitragVerfasst am: 08.08.06, 14:22    Titel: Altes Geschäftskonto - was nun? Antworten mit Zitat

Hallo

Frage:

Part A ist verheiratet und war selbstständig. Hatte noch einen Partner. Man trennte sich aber recht schnell wieder, weil es nicht so "richtig rund lief".

Das Geschäftskonto bleibt und läuft auf A weiter.
Jetzt geht bei dem GK nichts mehr und die Bank schreibt erwachsenes Kind (B) von A an, er solle bürgen - was B auch ohne zögern macht.

Nun möchte B das Konto ablösen ( weil es derzeit an Dispo Zinsen unmengen verschlinbgt) und nun (endlich) meine Frage:

Kann B das Konto-Limit runterschrauben ( dieses läuft auf A) ? Und wenn ja, wie geht das von statten und wie lange dauert das? Mit den Augen rollen

Danke schön Smilie
_________________
Man lernt niemals aus - aber stets dazu!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 09.08.06, 08:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Bürge hat kein Recht, die Vertragsbedingungen des verbürgten Kredites zu bestimmen.

Im geschilderten Fall, sollte der Bürge, mit der Bank vereinbaren, dass die Höhe des verbürgten Betrages um den Betrag, um den der Bürge das Konto ausgleicht reduziert wird.

Die Bank wird dann wahrscheinlich auch das Limit auf die verbleibende Höhe des verbürgten Betrages anpassen. Wenn nicht, ist es zumindest nicht mehr das Problem des Bürgen.
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