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Eine Bauträgerfirma hatte 1995 ein Wohnhaus mit 180 Wohnungen gekauft. Die erforderlichen Stellplätze wurden auf einem Nachbargrundstück (Garagenhof) nachgewiesen, welches ebenfalls gekauft wurde. Die Wohnungen wurden in Wohnungseigentum umgewandelt. Die erforderliche Abgeschossenheitsbescheinigung wurde ohne Berücksichtigung der Stellplätze erteilt. Die Käufer sind also bis heute ohne Stellplatznachweis. Die Bauträgerfirma verkaufte anschließend den Garagenhof anderweitig. Welche Rechtsverletzungen liegen hier ggfs. vor ?
Es sind zwei Grundstücke und Sie haben nur eins gekauft.
Sie können sich einen Stellplatz suchen um den Nachweis des Stellplatzes zu haben.
Andererseits, wenn die Baubehörde dahinterkommt, dann zahlen Sie einen Ausgleich und kaufen sich frei.
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