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Verfasst am: 29.07.06, 08:54 Titel: Verlust von Garantie oder Gewährleistung?
Hallo,
angenommen ein Kunde kauft in einem Supermarkt eine Waschmaschine. Da diese jedoch die letzte ist, muss er das Ausstellungsstück kaufen. Nach Lieferung stellt er fest, dass die Bodenplatte nicht vorhanden ist (normalerweise im Lieferumfang enthalten).
Der Supermarkt bietet nun an den Preis um 20 Euro zu reduzieren, wenn auf die Nachlieferung der Platte verzichtet wird und sagt, dass dies die Garantie/Gewährleistung nicht beeinträchtigen würde.
Ist das so richtig?
Vielen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende!
Der Hinweis bezieht sich anscheinend darauf, dass durch die Preisreduzierung und Verzicht auf die Platte keine Nachteile für den Kunden entstehen.
Soll heißen: Wenn die Maschine (innerhalb der Garantie- oder Gewährleistungszeit) kaputt gehen sollte, wird der Supermarkt die Nachbesserung nicht mit dem Hinweis verweigern, dass der Kunde auf die Bodenplatte verzichtet habe und dadurch u.U. der Schaden entstanden sei.
"Rechtlich" sieht es so aus, dass sich der Kunde das Ganze am besten schriftlich vom Supermarkt geben lässt. Will der Hersteller dann nicht die vom Supermarkt zugesagte Garantie leisten, ist der Supermarkt in der Pflicht.
"Rechtlich" sieht es so aus, dass sich der Kunde das Ganze am besten schriftlich vom Supermarkt geben lässt. Will der Hersteller dann nicht die vom Supermarkt zugesagte Garantie leisten, ist der Supermarkt in der Pflicht.
Die Gewährleistungsrechte bestehen zunächst einmal im Verhältnis zwischen Supermarkt und Käufer. Evtl. kann es darüber hinaus eine "Garantie" des Herstellers an den Käufer geben.
Grundsätzlich muss sich der Käufer also an seinen Vertragspartner, den Supermarkt, halten, wenn etwas kaputt geht. Nur in Ausnahmefällen kann er darüber hinaus gegenüber dem Hersteller Ansprüche geltend machen, nämlich nur dann, wenn der Hersteller gegenüber dem Käufer eine Garantieerklärung abgegeben hat.
Richtig ist aber, dass sich der Käufer von dem Supermarkt schriftlich oder unter Zeugen mündlich erklären lassen sollte, dass der Verzicht auf die Bodenplatte keine Auswirkungen auf etwaige andere Gewährleistungs- oder Garantiefälle, auch nicht gegenüber dem Hersteller, haben wird.
Verweigert der Hersteller dann seine eventuell bestehende Garantieleistung, weil das Gerät nicht sachgerecht (ohne Bodenplatte) in Betrieb genommen wurde, kann der Kunde sich an den Supermarkt halten.
Am Rande:
Mit meinem laienhaften Waschmaschinenverstand frage ich mich allerdings, wie sich eine fehlende Bodenplatte negativ auf die Waschmaschine auswirken soll
Tja, wie sich die fehlende Platte auswirken soll kann ich auch nicht wirklich sagen, mit ein Grund, warum der Supermarkt wohl auf Nachbestellung verzichtet - neben den eingesparten Kosten (Arbeitszeit etc.).
Aber die Kundin möchte bei einem Gerät deutlich über 300 Euro keinerlei Ansprüche wegen ein paar Euro verlieren (die sie in diesem fiktiven Fall anstelle der Bodenplatte erhalten würde).
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