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Verlust von Garantie oder Gewährleistung?

 
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baderin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 08:54    Titel: Verlust von Garantie oder Gewährleistung? Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ein Kunde kauft in einem Supermarkt eine Waschmaschine. Da diese jedoch die letzte ist, muss er das Ausstellungsstück kaufen. Nach Lieferung stellt er fest, dass die Bodenplatte nicht vorhanden ist (normalerweise im Lieferumfang enthalten).

Der Supermarkt bietet nun an den Preis um 20 Euro zu reduzieren, wenn auf die Nachlieferung der Platte verzichtet wird und sagt, dass dies die Garantie/Gewährleistung nicht beeinträchtigen würde.

Ist das so richtig?

Vielen Dank für Antworten und ein schönes Wochenende!

baderin
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ThoT
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 29.07.06, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hinweis bezieht sich anscheinend darauf, dass durch die Preisreduzierung und Verzicht auf die Platte keine Nachteile für den Kunden entstehen.
Soll heißen: Wenn die Maschine (innerhalb der Garantie- oder Gewährleistungszeit) kaputt gehen sollte, wird der Supermarkt die Nachbesserung nicht mit dem Hinweis verweigern, dass der Kunde auf die Bodenplatte verzichtet habe und dadurch u.U. der Schaden entstanden sei.
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baderin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Aber wie sieht es rechtlich aus? Denn die Garantie leistet doch der Hersteller der Maschine und nicht der Supermarkt oder?

Kann der Supermarkt diese Entscheidung ohne weiteres treffen?
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Userchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2005
Beiträge: 257

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 23:09    Titel: . Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber wie sieht es rechtlich aus?


"Rechtlich" sieht es so aus, dass sich der Kunde das Ganze am besten schriftlich vom Supermarkt geben lässt. Will der Hersteller dann nicht die vom Supermarkt zugesagte Garantie leisten, ist der Supermarkt in der Pflicht. Winken
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baderin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 10:50    Titel: Danke für die Antwort :-) Antworten mit Zitat

Dazu hätte ich auch tendiert.

Vielen Dank!
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RAHelm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.06.2006
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 15:41    Titel: Re: . Antworten mit Zitat

Userchen hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Aber wie sieht es rechtlich aus?


"Rechtlich" sieht es so aus, dass sich der Kunde das Ganze am besten schriftlich vom Supermarkt geben lässt. Will der Hersteller dann nicht die vom Supermarkt zugesagte Garantie leisten, ist der Supermarkt in der Pflicht. Winken

Die Gewährleistungsrechte bestehen zunächst einmal im Verhältnis zwischen Supermarkt und Käufer. Evtl. kann es darüber hinaus eine "Garantie" des Herstellers an den Käufer geben.
Grundsätzlich muss sich der Käufer also an seinen Vertragspartner, den Supermarkt, halten, wenn etwas kaputt geht. Nur in Ausnahmefällen kann er darüber hinaus gegenüber dem Hersteller Ansprüche geltend machen, nämlich nur dann, wenn der Hersteller gegenüber dem Käufer eine Garantieerklärung abgegeben hat.
Richtig ist aber, dass sich der Käufer von dem Supermarkt schriftlich oder unter Zeugen mündlich erklären lassen sollte, dass der Verzicht auf die Bodenplatte keine Auswirkungen auf etwaige andere Gewährleistungs- oder Garantiefälle, auch nicht gegenüber dem Hersteller, haben wird.
Verweigert der Hersteller dann seine eventuell bestehende Garantieleistung, weil das Gerät nicht sachgerecht (ohne Bodenplatte) in Betrieb genommen wurde, kann der Kunde sich an den Supermarkt halten.

Zu Gewährleistung und Garantie sind auch diese Beiträge sehr aufschlussreich:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=77756

Am Rande:
Mit meinem laienhaften Waschmaschinenverstand frage ich mich allerdings, wie sich eine fehlende Bodenplatte negativ auf die Waschmaschine auswirken soll Frage

Gruß
_________________
André Helm
Rechtsanwalt
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baderin
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.03.2005
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:30    Titel: Danke :-) Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die aufschlussreiche Antwort.

Tja, wie sich die fehlende Platte auswirken soll kann ich auch nicht wirklich sagen, mit ein Grund, warum der Supermarkt wohl auf Nachbestellung verzichtet - neben den eingesparten Kosten (Arbeitszeit etc.).
Aber die Kundin möchte bei einem Gerät deutlich über 300 Euro keinerlei Ansprüche wegen ein paar Euro verlieren (die sie in diesem fiktiven Fall anstelle der Bodenplatte erhalten würde).

Also, nochmal vielen Dank!
baderin.
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