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Rechnungen falsche zu gunsten des Kunden

 
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supamade
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 17:29    Titel: Rechnungen falsche zu gunsten des Kunden Antworten mit Zitat

Guten Tag,

nach 2 Stunden nichtsbringender Suche, hab ich mich nun endlich doch hier regestriert um hier mal eine Frage loszuwerden, die sich denke ich fast normaldenkender stellt.

Folgendes Beispiel:

Ein Kunde hat einem großen Telekomunikationsunternehmen seinen Telefonanschluss und Internetanschluss sowie eine Internettarif.

Jetzt taucht auf der Rechnung aber plötzlich der Internettarif nicht mehr auf, obwohl er vorhanden ist.
Die Rechnung wird per Bankeinzug bezahlt.

Jeder normaldenkend Mensch würde jetzt sagen, tja, haben die einen Fehler in ihrer Buchhaltung, gut für mich.

Muss man solche Fehler, die das Unternehmen begeht (da ja Lastschriftverfahren angewendet wird) dem Unternehmen melden ?
Was kann passieren wenn man es nicht meldet ?

Hatte schonmal jemand so einen Fall ?

Danke im Voraus für Antworten

supamade
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jimmythebob
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

Melden muss man das nicht. Allerdings ist man auch nicht von der Zahlung befreit. D.h. falls es dem Unternehmen irgendwann auffällt (was wahrscheinlich ist), muss der Kunde alle noch ausstehenden Gebühren zahlen.
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Cicero
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 30.07.06, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

Allerdings nur in gewissen Grenzen. Irgendwann verjähren Forderungen und unter gewissen Umständen können sie auch verwirkt sein. Das ist möglich, wenn sie schon längere Zeit offen sind und Umstände hinzutreten, die darauf hindeuten, dass sie nicht mehr geltend gemacht werden.
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der1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Cicero hat folgendes geschrieben::
Allerdings nur in gewissen Grenzen. Irgendwann verjähren Forderungen und unter gewissen Umständen können sie auch verwirkt sein. Das ist möglich, wenn sie schon längere Zeit offen sind und Umstände hinzutreten, die darauf hindeuten, dass sie nicht mehr geltend gemacht werden.


Hallo Cicero,

könntest du das "irgendwann" präzisieren? Wäre super, danke schon mal.

Liebe Grüße

¹
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zewa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 496
Wohnort: gleich um die Ecke

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 14:35    Titel: Antworten mit Zitat

Bei Forderungen aus 2006 grundsätzlich schon mal nicht vor dem 01.01.2010 ... man sollte die monatlichen 9,95 Euro vorsichtshalber also erst mal eine ganze Weile beiseite legen, bevor man sie sinnlos verpulvert.

Sonst kommt da irgendwann für den Zeitraum Mitte 2006 bis meinetwegen Mitte 2008, als das - warum auch immer - endlich entdeckt wird, der "Paarhunderteuronachzahlungshammer" den die persönliche Kontodeckung dann vielleicht leider nicht so gerade eben mal locker hergibt ...
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