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Verfasst am: 01.08.06, 13:00 Titel: Gilt auch für Kommunen Schadensminderungspflicht?
Hallo,
mal angenommen, jemand hat seine vierteiljährlichen Abfallgebühren nicht richtig bezahlt, z.B. 8,99 Euro zu wenig - selbstverständlich durch ein Versehen, halt sein Fehler.
Berechtigt das die Kommune z.B. Landkreis, dafür einen Vollstreckungsbeamten vorbeizuschicken und mal eben im Vorübergehen 7,60 Euro Vollstreckungskosten geltend zu machen?
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