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Mal angenommen, Privatperson A ist arbeitslos und möchte nebenbei für die Firma B Kataloge und andere adressierte Werbemittel verteilen. Es würde ein Vertrag geschlossen, aus dem hervorgeht, daß Person A die Tätigkeit SELBSTÄNDIG ausübt. Die Verteilaktionen würden 2 mal im Monat für jeweils ca. 3-4 Tage stattfinden. Die Vergütung würde auf Basis der verteilten Stückzahlen erfolgen.
Muss Privatperson A ein Gewerbe anmelden?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Wie verhält sich der Fall, wenn nur ein Auftraggeber da ist - Stichwort "Scheinselbständigkeit"? _________________ Andemu
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Bitte wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens, um richtig gute Beratung zu bekommen!
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