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Gewerbeanmeldung für Katalog verteilen?

 
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flugdackel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 13:17    Titel: Gewerbeanmeldung für Katalog verteilen? Antworten mit Zitat

Mal angenommen, Privatperson A ist arbeitslos und möchte nebenbei für die Firma B Kataloge und andere adressierte Werbemittel verteilen. Es würde ein Vertrag geschlossen, aus dem hervorgeht, daß Person A die Tätigkeit SELBSTÄNDIG ausübt. Die Verteilaktionen würden 2 mal im Monat für jeweils ca. 3-4 Tage stattfinden. Die Vergütung würde auf Basis der verteilten Stückzahlen erfolgen.

Muss Privatperson A ein Gewerbe anmelden?
Wenn ja, welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ja, muss er.

Hier ein paar Anfangsinformationen:
http://finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/Existenzgruendung_Kurzinformation.pdf

Gruß

der Petz
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Andemu
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.12.2004
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 14:48    Titel: Selbständig Antworten mit Zitat

Wie verhält sich der Fall, wenn nur ein Auftraggeber da ist - Stichwort "Scheinselbständigkeit"?
_________________
Andemu

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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Mag sein, das ist aber kein Problem des Gesellschafts-, Handels- oder Steuerrechts.

Scheinselbständigkeit ist ein Fall für's Sozialrecht, die ist dort auch schon mehrfach behandelt worden, einfach mal suchen.

Gruß

der Petz
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