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Bewerbung um Studienplatz - Zeugnis zu spät abgeben möglich?

 
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WebFan
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 23
Wohnort: bei Nürnberg

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 21:37    Titel: Bewerbung um Studienplatz - Zeugnis zu spät abgeben möglich? Antworten mit Zitat

Hallo,

mich würde mal interessieren, ob es sein kann, dass wenn man sein Zeugnis nach der Bewebungsfrist abgibt, dass man noch für einen Studienplatz für das kommende Semester in Frage kommt?

Bis 27. Juli musste man alle Unterlagen abgeben.
Ein Mädel kam am 28. Juli persönlich an der FH vorbei und wollte noch ihr Zeugnis abgeben.
Der Typ vom Studentenamt sagte dann, dass es nicht mehr geht, hat dann allerdings doch eine Ausnahme gemacht.
Das Mädel war aber auch echt süß Lachen

Nun meine Frage:

Kann sowas sein?
Jeder andere Student schaut, dass er Fristen einhält und die kommt kurz vor 16 Uhr an und einen Tag zu spät und kann noch ihr Zeugnis abgeben.
Was passiert eigentlich mit dem Typ vom Studentenamt, der das durchgehen hat lassen?
Oder kann man da echt Ausnahmen machen?

Danke und Gruß

WebFan
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mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich kann man Ausnahmen machen. Zum Beispiel für Bundeswehrsoldaten, die gerade in Bosnien im Einsatz sind. Oder für Leute, die gerade mit Vollnarkose im OP liegen.
Man muss halt hinreichend begründen, warum man eine Ausnahme braucht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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WebFan
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Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 23
Wohnort: bei Nürnberg

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ihre Katze ist am letzen Tag der Abgabe gestorben.
Deshalb hat sie das Zeugnis einen Tag später abgegeben.

Und darum gehts mir auch.
Wenn jemand im Krankenhaus liegt ok.
Aber bei sowas?
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wollen Sie jetzt ins Personalbüro der FH stiefeln und den Mitarbeiter anschwärzen?
Oder möchten Sie der jungen Dame den Studienplatz wegnehmen und selber studieren?

Beides wird wohl nicht funktionieren, denn für derartige Entscheidungen gibt es immer einen Ermessensspielraum; denn es läßt sich nicht alles bis ins Letzte regeln. Und das ist auch gut so. Wir sind schließlich Menschen und keine programmierten Computer.
_________________
mitternächtliche Grüße.


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WebFan
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Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 23
Wohnort: bei Nürnberg

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe weder vor den Mitarbeiter anzuschwärzen noch den Studienplatz ihr wegzunehmen.
Ich studiere ja selbst schon.

Mir gehts nur darum, dass ich wissen wollte, ob so eine Frist bzw. Regelung unabdingbar ist.
Nach Ihren Aussagen ist sowas abdingbar und es besteht Ermessensspielraum.
Das ist beruhigend zu wissen, wenn man mal selbst in die bescheidene Situation kommt, irgendeine Frist versäumt zu haben...
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