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Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 23 Wohnort: bei Nürnberg
Verfasst am: 31.07.06, 21:37 Titel: Bewerbung um Studienplatz - Zeugnis zu spät abgeben möglich?
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob es sein kann, dass wenn man sein Zeugnis nach der Bewebungsfrist abgibt, dass man noch für einen Studienplatz für das kommende Semester in Frage kommt?
Bis 27. Juli musste man alle Unterlagen abgeben.
Ein Mädel kam am 28. Juli persönlich an der FH vorbei und wollte noch ihr Zeugnis abgeben.
Der Typ vom Studentenamt sagte dann, dass es nicht mehr geht, hat dann allerdings doch eine Ausnahme gemacht.
Das Mädel war aber auch echt süß
Nun meine Frage:
Kann sowas sein?
Jeder andere Student schaut, dass er Fristen einhält und die kommt kurz vor 16 Uhr an und einen Tag zu spät und kann noch ihr Zeugnis abgeben.
Was passiert eigentlich mit dem Typ vom Studentenamt, der das durchgehen hat lassen?
Oder kann man da echt Ausnahmen machen?
Natürlich kann man Ausnahmen machen. Zum Beispiel für Bundeswehrsoldaten, die gerade in Bosnien im Einsatz sind. Oder für Leute, die gerade mit Vollnarkose im OP liegen.
Man muss halt hinreichend begründen, warum man eine Ausnahme braucht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wollen Sie jetzt ins Personalbüro der FH stiefeln und den Mitarbeiter anschwärzen?
Oder möchten Sie der jungen Dame den Studienplatz wegnehmen und selber studieren?
Beides wird wohl nicht funktionieren, denn für derartige Entscheidungen gibt es immer einen Ermessensspielraum; denn es läßt sich nicht alles bis ins Letzte regeln. Und das ist auch gut so. Wir sind schließlich Menschen und keine programmierten Computer. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Anmeldungsdatum: 03.10.2005 Beiträge: 23 Wohnort: bei Nürnberg
Verfasst am: 02.08.06, 17:16 Titel:
Ich habe weder vor den Mitarbeiter anzuschwärzen noch den Studienplatz ihr wegzunehmen.
Ich studiere ja selbst schon.
Mir gehts nur darum, dass ich wissen wollte, ob so eine Frist bzw. Regelung unabdingbar ist.
Nach Ihren Aussagen ist sowas abdingbar und es besteht Ermessensspielraum.
Das ist beruhigend zu wissen, wenn man mal selbst in die bescheidene Situation kommt, irgendeine Frist versäumt zu haben...
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