Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Vereinbarter Notartermin wurde kurzfristig abgesagt !
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Vereinbarter Notartermin wurde kurzfristig abgesagt !

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
juppi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 31.07.06, 23:36    Titel: Vereinbarter Notartermin wurde kurzfristig abgesagt ! Antworten mit Zitat

Ein vereinbarter Notartermin wurde zum zweitenmal kurzfristig durch den Käufer abgesagt. Über den Verkauf der Immobilie wurde über einen Makler Einigkeit erzielt, der Käufer sagte nun schon zum zweitenmal den Notartermin ab und wünscht nun einen Termin 10 Tage später. Durch diese Verzögerung entstehen mir erhebliche Kosten.
Das ist sehr ärgerlich, kann ich von dem Käufer wenn auch dieser Termin platzt Schadenersatz verlangen. Frage
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
biggi33
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 13:29    Titel: Notartermin Antworten mit Zitat

Ich würde dem Käufer sofort mitteilen, daß hohe Kosten entstehen, wenn ein Notartermin abgesagt wird und das im Wiederholungsfall die Kosten von ihm, dem Käufer, zurück erstattet werden müssen.
Mit Einschreiben-Rückschein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RechtsamWald
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 14.10.2005
Beiträge: 4711

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, man kann vor notariellen Kaufvertrag keine Kosten abwälzen.
Sie sind doch noch vertragslos!
_________________
Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 01.08.06, 17:51    Titel: Re: Notartermin Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
.... die Kosten von ihm, dem Käufer, zurück erstattet werden müssen. Mit Einschreiben-Rückschein.

Natürlich kann man den Käufer auch noch vor dem Notartermin vergraulen. Der Käufer ist zu nichts verpflichtet - bis er beim Notar unterschrieben hat. Mit genügend bösen Einschreibe-Rückschein-Drohbriefen kann man ihn sicher demotivieren und den beabsichtigten Kauf "ausreden".
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.