Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gemeinschaftseigentum, einer möchte ausziehen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gemeinschaftseigentum, einer möchte ausziehen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
baphate
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.07.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.08.06, 07:50    Titel: Gemeinschaftseigentum, einer möchte ausziehen Antworten mit Zitat

Mutter und Tochter stehen je zu 50% im Grundbuch eines über 3 Etagen verfügenden Hauses.
Die Mutter bewohnt eine Wohnung in der unteren Etage.
Die Tochter bisher eine WOhnung in der obersten Etage.
Die mittlere Etage verfügt über eine Wohnungstür welche zwangsläufig 2 Zimmer ausschließt, 3 Zimmer und die oberste Etage einschließen würde.

Nun möchte die Tochter mit ihren 2 Kindern ausziehen, kann aber ohne aus dem Haus finanziellen Nutzen zu ziehen sich und ihre Kinder nicht ernähren, geschweige denn eine Miete zahlen.
Welche möglichkeiten hat sie nun?

Muss ihre Mutter dem Hausverkauf zustimmen?

Muss ihre Mutter einer Vermietung von 50% des Wohnraums zuzüglich Kellerräume und Garten zustimmen, was einbeziehen würde, dass sowohl Räumlichkeiten als auch Garten entsprechend abgegrenzt hergerichtet werden müßten?

Wenn die Mutter sich dem verweigert, muss sie ihre Tochter dann anderweitig auszahlen? Vielleicht in Form einer monatlichen Miete?

Mit welcher der oben genannten Versionen würde die Tochter finanziell am günstigsten stehen?

Wo kann die Tochter den gegenwärtigen Wert des Hauses + Grundstück einsehen, bzw erfahren ob das Grundstück Baugrunstück ist ohne dass sie für diese Auskünfte horrende Gebühren bezahlen muss?

Die Tochter verfügt über sehr wenig Geld, daher sind ihre Möglichkeiten entsprechend rar gesäht.

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hans-Peter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 423

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mutter ist zu 50 % Eigentümerin, sie muß einem Hausverkauf zustimmen.
Auch einer Vermietung muß sie zustimmen.

Die Tochter bewohnt zwar die oberste Etage, ist damit aber nicht Eigentümer der obersten Etage. Beiden gehört 50 % des Hauses.

Es besteht auch keine Verpflichtung seitens der Mutter, bei Nichtzustimmung die Tochter auszubezahlen.

Den Wert des Grundstücks bzw. Hauses kann man durch einen Gutachter schätzen lassen. Da auf dem Grundstück ein Haus errichtet ist, dürfte es sich um ein Baugrundstück handeln. Näheres erfahren Sie beim Bauamt.
_________________
Hans-Peter

Übrigens ..... Falls dieser Beitrag Ihnen weitergeholfen hat, bewerten Sie ihn doch einfach. Danke!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 03.08.06, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wo kann die Tochter den gegenwärtigen Wert des Hauses + Grundstück einsehen, bzw erfahren ob das Grundstück Baugrunstück ist ohne dass sie für diese Auskünfte horrende Gebühren bezahlen muss?


Einfach mit anderen Häuser in der Umgebung vergleichen.

Sie können eine Teilungsversteigerung durchführen. Danach ist ein größteil des Geldes futsch und Ihre Mutter sitzt auf der Straße - nett

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2000/06/04/index2.html

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.